Lehnswesen und Besitzverhältnisse im Mittelalter

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von Udo Liessem

Die Reichsabtei St. Maximin war durch den Vetrag von 1147 der Oberhoheit des Trierer Erzbischofs unterstellt worden, sa dass auch die Vogtei trierisches Lehn wurde. Lehnsinhaber dieser Vogtei waren die Grafen von Luxemburg, die schon vorher die Reichsvogtei inne gehabt hatten. Auch in Rübenach übten die Luxemburger das Vogteirecht aus, zumindest im 12. Jahrhundert.

Zum Umfang der Grundherrschaft und Vogtei gehörten auch Bisholder und vor allem Bubenheim.

„Mit der Grundherrschaft blieb die Kirche aufs engste verbunden. Um 1200 trugen die Grafen von Diez das Patronats- und Zehntrecht in Rübenach von der Abtei zu Lehn“ (Pauly). Die Diezer waren auffallend häufig und bereits sehr früh Lehensträger von Maximin; möglicherweise hatte eine Verwandtschaft mit dem Haus Luxemburg bestanden. Sie verlehnten ihre Rechte weiter. Während 1264 Richard Vogt zu Rübenach die Vogtei als ein Luxemburger Lehen anerkannte, verglichen sich 1270 die Ritter Richard Vogt zu Rübenach und dessen Schwager Friedrich von Schonenburg über die alternierende Besetzung der Pfarrei, wobei letzterer zuerst zum Zuge kam. 1278 wurden die beiden Schwäger Richard und Friedrich von  Gerhard Graf zu Diez mit dem Zehnten und dem Patronatsrecht belehnt (Diese Belehnung ist mit der von Roth unter dem Jahr 1277 mitgeteilt identisch). Richard war übrigens der Erste, der sich nach dem Ort nannte: 1204 wurde in einer Urkunde des Trierer Erzbischofs Johann ein Wypert von Rübenach gennant.

Bei Friedrich von Schonenburg handelte es sich um einen aus der Familie Schönburg, ein Reichsministerialgeschlecht, das sich nach der gleichnamigen Burg Oberwesel nannte und zwar wohl um ein Mitglied des  sogenannten Friedrichstammes. Am 6. Mai 1324 verkaufte Ritter Tilmann von Schonenburg mit Genehmigung des Lehnsherren und seines Bruders, des Herren Friedrich – Pfarrer von Rübenach – für 200 Mark den Rübenacher Zehnten an seinen Onkel Friedrich von Schonenburg. Durch Heirat des Johann von Schonenburg – aus der Tilmann-Linie – mit Agnes, der Tochter Friedrich VI. von Ehrenburg, fiel1396 nach dem Tode des letzteren das Erbe an die Kinder des Johann und der Agnes, Margarete und Johann von Schonenburg.

Nach Roth ist der Oben erwähnte Richard Vogt zu Rübenach identisch mit Richard I. zu Eltz vom goldenen Löwen. Die Tochter Richards übertrug ihrem Schwager Werner genannt Brender, Herr zu Eltz, 1316 ihr ererbtes Gut zu Rübenach und Enkirch für 1300 Mark oder eine Leibrente. 1344 stellte Richard fest, dass er die Vogtei von Rübenach von den Grafen zu Luxemburg als Lehn erhalten habe. Den Kirchensatz aber besaßen die Familien von Schonenburg und Eltz gemeinsam. Eine daraus sich entwickelnde Streitigkeit wurde 1349 durch einen Vergleich, der wiederum die wechselweise Besetzung der Pfarrei vorsah und die Zustimmung des Lehnsherren Graf Gerhard zu Diez und des Chorbischofs Godefried von Brandenburg – in dessen Gebiet lag Rübenach – erhielt, beigelegt.

1357 verpfändete Peter genannt von Isenburg, Herr zu Eltz, ein Achtel vom Rübenacher Zehnten an einen Andernacher Schöffen, der Anteil des Joh. v. Schöneburg und seiner Frau gingen an den Fleischer Haverbein und dessen Frau Demont in Koblenz.

1394 belehnte die Abtei den Grafen Philipp zu Nassau-Saarbrücken mit allen Rübenacher Lehnen, die vorher dessen Schwager Graf Heinrich von Sponheim innegehabt hatte. Richard IV. , Sohn des oben genannten Peter, lag um 1401 im Streit mit der Gemeinde Rübenach und er hielt sich deshalb an seinen Lehnsherren König Wenzel, Herzog von Luxemburg. Der befahl „am 19.10.1401 dem Richter und der Gemeinde des Dorfes Rübenach, welches ihm als Herzog zu Luxemburg zu Lehn rühre, dem Richard zu Eltz an der Vogtei, Schäferei, Weide … nicht zu Hindern“.

1429 hatte Valentin von Isenburg die Maximiner Lehen inne.

Nach dem Tode des Grafen Gerhard von Diez fiel die Grafschaft durch die Erbtochter Jutta an den Grafen Adolf von Nassau-Dillenburg. Das Haus Nassau-Dillenburg belehnte die Eltz (vom goldenen Löwen) mehrfach mit Anteilen am Kirchsatz und Zehnten zu Rübenach.

Graf Adolf hatte ebenfalls nur eine Tochter, die mit Gottfried von Eppstein vermählt war. Nach dem Tode Adolfs machte nicht nur Nassau-Dillenburg, sondern auch Eppstein Erbansprüche geltend (Verträge von 1420, 1423 und 1428). Eppstein wird „Mitherr an auswärtigen Diezer Rechten. So verleiht es 1438 (an Cuno von Pirmont) ein Drittel des Zehnten und Kirchsatzes zu Rübenach, zu Bubenheim, eine Mühle zu Rübenach nach dem lebensrecht, wie es in der Grafschaft Diez Freiheit und Gewohnheit sei“. Dieser Cuno, der 1447 starb, hatte drei Söhne, von denen Friedrich 1442 Katharina von Eltz heiratete, die u. a. „ein Viertel am Zehnten, der Mühle und dem Kirchensatz zu Rübenach“ mitbrachte. (Schon zwei Generationen früher hatte es zwischen den beiden Geschlechtern eine eheliche Verbindung gegeben.) 1493 wird der Schwiegersohn Katharinas, Johann Vogt von Hunolstein, für seine Frau Agnes mit dem Zehnten und Kirchensatz zu Rübenach und dem Zehnten zu Bubenheim belehnt („anstatt und von wegen Friedrichs von Pirmont dochter, siner Husfrau“).

Schon 1475 hatte Johann IV. Graf zu Nassau-Dillenburg den Johann III. zu Eltz mit dem vierten Teil des halben Kirchensatzes zu Rübenach belehnt, „welchen Schönburg zu Ehrenburg selig hatte“ und ferner mit einem viertel des dortigen und des Bubenheimer Zehnten, sowie der Mühle zu Rübenach. 1476 waren eben dieser Johann III. und dessen Bruder Ulrich von den Nassauern erneut mit den Rübenacher Lehen belehnt worden und im selben Jahr belehnt Gottfried Herr zu Eppstein „dieselben mit dem halben Kirchsatz zu Rübenach und einem Achtel am Zehnten, mit dem Oberhofe nebst Land und Zugehör daselbst, wie es der Vater und ihre Voreltern von den Grafen zu Diez zu Lehen hatten“. Im Jahre 1477 erfolgte eine dritte gemeinsame Belehnung der Brüder Johann und Ulrich mit dem Zusatz „wie solches die von Schönberg zu Ehrenberg zu Lehen hatten“.

Ulrichs Sohn Philipp heiratete 1498 Elisabeth, Erbtochter von Pirmont, so dass dese Eltzer Linie sich den Beinamen „zu Pirmont“ zulegte. Nach dem Tode Heinrichs VI. (1495) von Pirmont, behielten die Nassauer den Georg Flach von Schwarzenberg mit den Pirmonter Lehen, darunter auch mit drei Teilen vom Zehnten zu Rübenach und Kirchsatz zu Rübenach und Bubenheim, sowie eine Mühle. Vorgenannter Philipp, Schwiegersohn des verstorbenen Heinrichs, der ja die Erbtochter geheiratet hatte, klagte dagegen und in einem Vergleich verzichtete der Schwarzenberger gegen 1000 fl. Auf die Belehnung.  1528 endlich vergab Graf Wilhelm von Nassau das Rübenacher Lehen an Philipp; das restliche Viertel war im Besitz der Eltz vom goldenen Löwen.

Als 1561 mit Friedrich die Linie der Eltz-Pirmont im Mannesstamm erlosch, wurden die Quad von Landskorn und die von Wildburg, Schwiegersöhne Friedrichs, mit den Pirmonter Lehen bedacht, u. a. auch mit den Rübenachern. 1561 und 1564 erfolgte eine erneute Vergabe der Lehen an Heinrich von Wildburg. Es kam zu Streitigkeiten der von Quad mit den Eltzern, besonders mit Christoph d. Ä., der darin gipfelte, dass Wilhelm Quad von Landskorn 1581 mit einem Notar in der Kirche zu Rübenach Besitz vom Kirchensatz nahm, wogegen Christoph von Eltz Einspruch erhob. 1851 endlich konnte Christoph d. Ä. (aus der Linie Eltz zu Langenau) „die Vogtei zu Rübenach, das St. Maximiner Lehen“ erwerben. 1584 erfolgte die Belehnung Christophs durch Johann Graf von Nassau (ein Viertel am halben Kirchsatz und Zehnten zu Rübenach und Bubenheim und der halben Mühle zu Rübenach); ins gleiche Jahr datiert noch die Belehnung des Melchior, des Sohnes von Chrostoph.

1581 waren „Christoph d. Ä. Anton Erbmarschall und Amtmann zu Mayen, Emmerich Amtmann zu Cochem und Daun, Salentin, Godfried und Franz Herren zu Eltz zu Üttingen, Hans Reichard und Friedrich, Vettern und Brüder“ Besitzer des gemeinschaftlichen Kirchensatzes.

1601 und 1607 kamen Melchior und sein Bruder Caspar gemeinsam in den Genuss des Rübenacher Lehens. Nachdem im Jahre 1608 noch einmal Heinrich von Wildenburg belehnt worden war – wie übrigens schon im Jahre 1584 – fällt nach dessen Tod (1612) das gesamte Lehen Rübenach ein Jahr später an die Brüder Christoph und Caspar. Als Melchior 1615 starb, fiel dessen Anteil an Caspar, der sich nach seinem Besitz „Eltz zu Rübenach“ nannte.

1616 und 1656 waren die Herren von Eltz als Kollatoren genannt worden und um dieses Recht kam es 1680 zum Streit zwischen Eltz zu Kempenich und Eltz zu Rodendorf, während 1673 dagegen Caspar Eltz zu Rübenach Kollator gewesen war.

1676 starb Jacob Friedrich Herr zu Eltz und Bliescastell und seine Rübenacher Lehen gingen an den Sohn des Anton (Erbmarschall) von Eltz-Üttingen, Johann Jacob. Im folgenden Jahr belehnte Johann Moritz Fürst zu Nassau den oben genannten Jacob und den Karl Henrich Eltz zu Üttingen mit dem Rübenacher Lehen; 1700 und 1701 werden die Lehen erneut an dieselben vergeben. Dagegen klagt Philipp Adolf Herr zu Eltz-Rodendorf beim Reichskammergericht und erhielt das halbe Lehen Rübenach. Den Zwistigkeiten machte erst ein Vergleich von 1707 ein Ende. Dieser Vergleich besagte, dass die Einkünfte des Rübenacher Lehens zu gleichen Teilen zwischen den Linien Üttingen und Rodendorf aufzuteilen seien, der Pfarrsatz dagegen war alternierend wahrzunehmen.

Schon 1697 hatten Hugo Emmerich, Chorbischof von Trier, Hans Jacob und Karl Henrich Gebrüder, Herren zu Eltz zu Üttingen den Zehnten zu Rübenach unter sich geteilt, wobei der erste ihn halb erhalten hatte. Im Jahre 1700 tauschten Jacob, Erbmarschall und Philipp Herr zu Eltz, Erbvogt zu Rübenach, „indem Ersterer eine Mühle zu Rübenach genannt die Helfensteiner Mühle mit Land, Wiesen und Gerechtigkeit seinem Vater Philipp Christoph abtat“.

1732 belehnte Wilhelm Hyacinth Fürst zu Nassau-Oranien nach dem Tode Johann Jacobs und dessen Bruder Karl Henrich zu Eltz (zu Kempenich und ) zu Üttingen sowie des Friedrich Ernst zu Rodendorf (und Friesdorf), die nachgelassenen Söhne Anton Ernst zu Eltz (zu Kempenich und) zu Üttingen, sowie Hugo Ferdinand zu Eltz zu Rodendorf (und Friesdorf) mit dem Rübenacher Lehen.

Bis zur Auflösung des Kurstaates bzw. bis zur Säkularisation blieben alle Rechte, die die Eltzer in Rübenach besessen hatten in der Hand der Familie. 1784 ist „Freiherr von Eltz Vogt zu Rübenach, unter diese gehört der luxemburgische Ort Bisholder“. Im gleichen Jahr haben die Eltz zu Rodendorf das Patronat inne; den Zehnten besitzen gleichfalls die „Eltz-Rodendorf., so drei Teile davon zieht und der Graf Eltz ein Teil, die Frau Hofrätin von Gertz den 16. Teil aus der Halbscheid, die Abtei St. Maximin hat den Vorschnitt [= sie durfte vor der allgemeinen Ernte beginnen] … St. Maximin zieht aus sicheren Distikten, so abgesteint sind, den Zehnten, , den man Jochzehnten nennt. St. Maximin und der Graf von der Layen ziehen den nassen Zehnten. Der Zehnte ist ein Afterlehen von St. Maximin, welches der Prinz von Oranien-Nassau von diesen trägt und Fräulein von Eltz subinfeudiert [= unterbelehnt] hat.
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