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Die Reichsabtei St.
Maximin war durch den Vetrag von 1147 der Oberhoheit des Trierer
Erzbischofs unterstellt worden, sa dass auch die Vogtei trierisches Lehn
wurde. Lehnsinhaber dieser Vogtei waren die Grafen von Luxemburg, die
schon vorher die Reichsvogtei inne gehabt hatten. Auch in Rübenach übten
die Luxemburger das Vogteirecht aus, zumindest im 12. Jahrhundert.
Zum Umfang der
Grundherrschaft und Vogtei gehörten auch Bisholder und vor allem
Bubenheim.
„Mit der
Grundherrschaft blieb die Kirche aufs engste verbunden. Um 1200 trugen
die Grafen von Diez das Patronats- und Zehntrecht in Rübenach von der
Abtei zu Lehn“ (Pauly). Die Diezer waren auffallend häufig und bereits
sehr früh Lehensträger von Maximin; möglicherweise hatte eine
Verwandtschaft mit dem Haus Luxemburg bestanden. Sie verlehnten ihre
Rechte weiter. Während 1264 Richard Vogt zu Rübenach die Vogtei als ein
Luxemburger Lehen anerkannte, verglichen sich 1270 die Ritter Richard
Vogt zu Rübenach und dessen Schwager Friedrich von Schonenburg über die
alternierende Besetzung der Pfarrei, wobei letzterer zuerst zum Zuge
kam. 1278 wurden die beiden Schwäger Richard und Friedrich von Gerhard
Graf zu Diez mit dem Zehnten und dem Patronatsrecht belehnt (Diese
Belehnung ist mit der von Roth unter dem Jahr 1277 mitgeteilt
identisch). Richard war übrigens der Erste, der sich nach dem Ort
nannte: 1204 wurde in einer Urkunde des Trierer Erzbischofs Johann ein
Wypert von Rübenach gennant.
Bei Friedrich von
Schonenburg handelte es sich um einen aus der Familie Schönburg, ein
Reichsministerialgeschlecht, das sich nach der gleichnamigen Burg
Oberwesel nannte und zwar wohl um ein Mitglied des sogenannten
Friedrichstammes. Am 6. Mai 1324 verkaufte Ritter Tilmann von
Schonenburg mit Genehmigung des Lehnsherren und seines Bruders, des
Herren Friedrich – Pfarrer von Rübenach – für 200 Mark den Rübenacher
Zehnten an seinen Onkel Friedrich von Schonenburg. Durch Heirat des
Johann von Schonenburg – aus der Tilmann-Linie – mit Agnes, der Tochter
Friedrich VI. von Ehrenburg, fiel1396 nach dem Tode des letzteren das
Erbe an die Kinder des Johann und der Agnes, Margarete und Johann von
Schonenburg.
Nach Roth ist der
Oben erwähnte Richard Vogt zu Rübenach identisch mit Richard I. zu Eltz
vom goldenen Löwen. Die Tochter Richards übertrug ihrem Schwager Werner
genannt Brender, Herr zu Eltz, 1316 ihr ererbtes Gut zu Rübenach und
Enkirch für 1300 Mark oder eine Leibrente. 1344 stellte Richard fest,
dass er die Vogtei von Rübenach von den Grafen zu Luxemburg als Lehn
erhalten habe. Den Kirchensatz aber besaßen die Familien von Schonenburg
und Eltz gemeinsam. Eine daraus sich entwickelnde Streitigkeit wurde
1349 durch einen Vergleich, der wiederum die wechselweise Besetzung der
Pfarrei vorsah und die Zustimmung des Lehnsherren Graf Gerhard zu Diez
und des Chorbischofs Godefried von Brandenburg – in dessen Gebiet lag
Rübenach – erhielt, beigelegt.
1357 verpfändete
Peter genannt von Isenburg, Herr zu Eltz, ein Achtel vom Rübenacher
Zehnten an einen Andernacher Schöffen, der Anteil des Joh. v. Schöneburg
und seiner Frau gingen an den Fleischer Haverbein und dessen Frau Demont
in Koblenz.
1394 belehnte die
Abtei den Grafen Philipp zu Nassau-Saarbrücken mit allen Rübenacher
Lehnen, die vorher dessen Schwager Graf Heinrich von Sponheim innegehabt
hatte. Richard IV. , Sohn des oben genannten Peter, lag um 1401 im
Streit mit der Gemeinde Rübenach und er hielt sich deshalb an seinen
Lehnsherren König Wenzel, Herzog von Luxemburg. Der befahl „am
19.10.1401 dem Richter und der Gemeinde des Dorfes Rübenach, welches ihm
als Herzog zu Luxemburg zu Lehn rühre, dem Richard zu Eltz an der
Vogtei, Schäferei, Weide ... nicht zu Hindern“.
1429 hatte Valentin
von Isenburg die Maximiner Lehen inne.
Nach dem Tode des
Grafen Gerhard von Diez fiel die Grafschaft durch die Erbtochter Jutta
an den Grafen Adolf von Nassau-Dillenburg. Das Haus Nassau-Dillenburg
belehnte die Eltz (vom goldenen Löwen) mehrfach mit Anteilen am
Kirchsatz und Zehnten zu Rübenach.
Graf Adolf hatte
ebenfalls nur eine Tochter, die mit Gottfried von Eppstein vermählt war.
Nach dem Tode Adolfs machte nicht nur Nassau-Dillenburg, sondern auch
Eppstein Erbansprüche geltend (Verträge von 1420, 1423 und 1428).
Eppstein wird „Mitherr an auswärtigen Diezer Rechten. So verleiht es
1438 (an Cuno von Pirmont) ein Drittel des Zehnten und Kirchsatzes zu
Rübenach, zu Bubenheim, eine Mühle zu Rübenach nach dem lebensrecht, wie
es in der Grafschaft Diez Freiheit und Gewohnheit sei“. Dieser Cuno, der
1447 starb, hatte drei Söhne, von denen Friedrich 1442 Katharina von
Eltz heiratete, die u. a. „ein Viertel am Zehnten, der Mühle und dem
Kirchensatz zu Rübenach“ mitbrachte. (Schon zwei Generationen früher
hatte es zwischen den beiden Geschlechtern eine eheliche Verbindung
gegeben.) 1493 wird der Schwiegersohn Katharinas, Johann Vogt von
Hunolstein, für seine Frau Agnes mit dem Zehnten und Kirchensatz zu
Rübenach und dem Zehnten zu Bubenheim belehnt („anstatt und von wegen
Friedrichs von Pirmont dochter, siner Husfrau“).
Schon 1475 hatte
Johann IV. Graf zu Nassau-Dillenburg den Johann III. zu Eltz mit dem
vierten Teil des halben Kirchensatzes zu Rübenach belehnt, „welchen
Schönburg zu Ehrenburg selig hatte“ und ferner mit einem viertel des
dortigen und des Bubenheimer Zehnten, sowie der Mühle zu Rübenach. 1476
waren eben dieser Johann III. und dessen Bruder Ulrich von den Nassauern
erneut mit den Rübenacher Lehen belehnt worden und im selben Jahr
belehnt Gottfried Herr zu Eppstein „dieselben mit dem halben Kirchsatz
zu Rübenach und einem Achtel am Zehnten, mit dem Oberhofe nebst Land und
Zugehör daselbst, wie es der Vater und ihre Voreltern von den Grafen zu
Diez zu Lehen hatten“. Im Jahre 1477 erfolgte eine dritte gemeinsame
Belehnung der Brüder Johann und Ulrich mit dem Zusatz „wie solches die
von Schönberg zu Ehrenberg zu Lehen hatten“.
Ulrichs Sohn Philipp
heiratete 1498 Elisabeth, Erbtochter von Pirmont, so dass dese Eltzer
Linie sich den Beinamen „zu Pirmont“ zulegte. Nach dem Tode Heinrichs
VI. (1495) von Pirmont, behielten die Nassauer den Georg Flach von
Schwarzenberg mit den Pirmonter Lehen, darunter auch mit drei Teilen vom
Zehnten zu Rübenach und Kirchsatz zu Rübenach und Bubenheim, sowie eine
Mühle. Vorgenannter Philipp, Schwiegersohn des verstorbenen Heinrichs,
der ja die Erbtochter geheiratet hatte, klagte dagegen und in einem
Vergleich verzichtete der Schwarzenberger gegen 1000 fl. Auf die
Belehnung. 1528 endlich vergab Graf Wilhelm von Nassau das Rübenacher
Lehen an Philipp; das restliche Viertel war im Besitz der Eltz vom
goldenen Löwen.
Als 1561 mit
Friedrich die Linie der Eltz-Pirmont im Mannesstamm erlosch, wurden die
Quad von Landskorn und die von Wildburg, Schwiegersöhne Friedrichs, mit
den Pirmonter Lehen bedacht, u. a. auch mit den Rübenachern. 1561 und
1564 erfolgte eine erneute Vergabe der Lehen an Heinrich von Wildburg.
Es kam zu Streitigkeiten der von Quad mit den Eltzern, besonders mit
Christoph d. Ä., der darin gipfelte, dass Wilhelm Quad von Landskorn
1581 mit einem Notar in der Kirche zu Rübenach Besitz vom Kirchensatz
nahm, wogegen Christoph von Eltz Einspruch erhob. 1851 endlich konnte
Christoph d. Ä. (aus der Linie Eltz zu Langenau) „die Vogtei zu
Rübenach, das St. Maximiner Lehen“ erwerben. 1584 erfolgte die Belehnung
Christophs durch Johann Graf von Nassau (ein Viertel am halben Kirchsatz
und Zehnten zu Rübenach und Bubenheim und der halben Mühle zu Rübenach);
ins gleiche Jahr datiert noch die Belehnung des Melchior, des Sohnes von
Chrostoph.
1581 waren
„Christoph d. Ä. Anton Erbmarschall und Amtmann zu Mayen, Emmerich
Amtmann zu Cochem und Daun, Salentin, Godfried und Franz Herren zu Eltz
zu Üttingen, Hans Reichard und Friedrich, Vettern und Brüder“ Besitzer
des gemeinschaftlichen Kirchensatzes.
1601 und 1607 kamen
Melchior und sein Bruder Caspar gemeinsam in den Genuss des Rübenacher
Lehens. Nachdem im Jahre 1608 noch einmal Heinrich von Wildenburg
belehnt worden war – wie übrigens schon im Jahre 1584 – fällt nach
dessen Tod (1612) das gesamte Lehen Rübenach ein Jahr später an die
Brüder Christoph und Caspar. Als Melchior 1615 starb, fiel dessen Anteil
an Caspar, der sich nach seinem Besitz „Eltz zu Rübenach“ nannte.
1616 und 1656 waren
die Herren von Eltz als Kollatoren genannt worden und um dieses Recht
kam es 1680 zum Streit zwischen Eltz zu Kempenich und Eltz zu Rodendorf,
während 1673 dagegen Caspar Eltz zu Rübenach Kollator gewesen war.
1676 starb Jacob
Friedrich Herr zu Eltz und Bliescastell und seine Rübenacher Lehen
gingen an den Sohn des Anton (Erbmarschall) von Eltz-Üttingen, Johann
Jacob. Im folgenden Jahr belehnte Johann Moritz Fürst zu Nassau den oben
genannten Jacob und den Karl Henrich Eltz zu Üttingen mit dem Rübenacher
Lehen; 1700 und 1701 werden die Lehen erneut an dieselben vergeben.
Dagegen klagt Philipp Adolf Herr zu Eltz-Rodendorf beim
Reichskammergericht und erhielt das halbe Lehen Rübenach. Den
Zwistigkeiten machte erst ein Vergleich von 1707 ein Ende. Dieser
Vergleich besagte, dass die Einkünfte des Rübenacher Lehens zu gleichen
Teilen zwischen den Linien Üttingen und Rodendorf aufzuteilen seien, der
Pfarrsatz dagegen war alternierend wahrzunehmen.
Schon 1697 hatten
Hugo Emmerich, Chorbischof von Trier, Hans Jacob und Karl Henrich
Gebrüder, Herren zu Eltz zu Üttingen den Zehnten zu Rübenach unter sich
geteilt, wobei der erste ihn halb erhalten hatte. Im Jahre 1700
tauschten Jacob, Erbmarschall und Philipp Herr zu Eltz, Erbvogt zu
Rübenach, „indem Ersterer eine Mühle zu Rübenach genannt die
Helfensteiner Mühle mit Land, Wiesen und Gerechtigkeit seinem Vater
Philipp Christoph abtat“.
1732 belehnte
Wilhelm Hyacinth Fürst zu Nassau-Oranien nach dem Tode Johann Jacobs und
dessen Bruder Karl Henrich zu Eltz (zu Kempenich und ) zu Üttingen sowie
des Friedrich Ernst zu Rodendorf (und Friesdorf), die nachgelassenen
Söhne Anton Ernst zu Eltz (zu Kempenich und) zu Üttingen, sowie Hugo
Ferdinand zu Eltz zu Rodendorf (und Friesdorf) mit dem Rübenacher Lehen.
Bis zur Auflösung
des Kurstaates bzw. bis zur Säkularisation blieben alle Rechte, die die
Eltzer in Rübenach besessen hatten in der Hand der Familie. 1784 ist
„Freiherr von Eltz Vogt zu Rübenach, unter diese gehört der
luxemburgische Ort Bisholder“. Im gleichen Jahr haben die Eltz zu
Rodendorf das Patronat inne; den Zehnten besitzen gleichfalls die „Eltz-Rodendorf.,
so drei Teile davon zieht und der Graf Eltz ein Teil, die Frau Hofrätin
von Gertz den 16. Teil aus der Halbscheid, die Abtei St. Maximin hat den
Vorschnitt [= sie durfte vor der allgemeinen Ernte beginnen] ... St.
Maximin zieht aus sicheren Distikten, so abgesteint sind, den Zehnten, ,
den man Jochzehnten nennt. St. Maximin und der Graf von der Layen ziehen
den nassen Zehnten. Der Zehnte ist ein Afterlehen von St. Maximin,
welches der Prinz von Oranien-Nassau von diesen trägt und Fräulein von
Eltz subinfeudiert [= unterbelehnt] hat. |