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Woher aber
wissen wir von dieser Schenkung und können wir aus dieser „Quelle“
erfahren, wann sie stattgefunden hat? Der eben zitierte Satz, in dem
Rübenach erwähnt wird, steht im so genannten „Breviarium sancti Lulli“.
Dieses „Breviarium“ ist das älteste Güterverzeichnis des Klosters
Hersfeld und gesteht aus insgesamt drei Tafeln, von denen hier nur Tafel
1 interessiert, denn dort ist die „traditio domni Karoli imperatoris“,
die Schenkung unseres Herrn, Kaiser Karls, verzeichnet. Karl wird hier
mit „Kaiser“ tituliert und das weist darauf hin, dass die liste nach der
Kaiserkrönung im Jahre 800 entstanden ist. Da das gesamte Verzeichnis
umfangreiche Schenkungen an Hersfeld aus den Jahren 815 und 835 nicht
aufführt und da anderseits die verzeichneten Besitzungen, soweit sie
sich durch Schenkungsurkunden belegen lassen, zwischen 775 und 814 an
Hersfeld kamen, ist das „Breviarium“ wohl mit dem Tod Kaiser Karls 814
entstanden. Nach einer möglichen Neufassung um 900, die jedoch den
Inhalt unberührt ließ, wurde zu Beginn des 12. Jahrhunderts eine
Abschrift des „Breviarium“ in ein Hersfelder Kopialbuch aufgenommen.
Dieses Kopialbuch ist bis heute erhalten und befindet sich im
Staatsarchiv Marburg. Die Vorlage oder die Vorlagen für die Abschrift
aus dem 12. Jahrhundert sind leider verloren gegangen.
Schauen wir uns die
Tafel 1 mit den Karlsschenkungen einmal genauer an. Die Liste teilt die
Besitzungen nach der jeweiligen Gauzugehörigkeit in Gruppen ein. Die
Gruppe um Rübenach nimmt eine Sonderstellung ein: Zum einen fehlt hier
die Gauzuordnung und zum anderen gehörte Mensfelden nicht wie die drei
übrigen Orte zum Rhein-Mosel-Gau. Wir haben es bei der Gruppe um
Rübenach zweifellos mit einem Nachtrag zu tun, sei es deshalb, weil der
Schreiber der Liste die vier Orte bei keinem Gau unterzubringen wusste,
oder Fand, als er die Liste bereits erstellt hatte. Hier eine Fälschung
zu vermuten, wäre bei den Gebräuchen des Mittelalters zwar keineswegs
abwegig, kommt jedoch für die vorliegende Stelle nicht in Frage.
Rübenach gehörte also 814 – in diesem Jahr wurde ja das „Breviarium“
geschrieben – zu Hersfeld.
Doch wann war es in
den Besitz des Lul-Klosters gekommen? Leider sind die Schenkungen von
Andernach, Güls und Mensfelden nicht durch Schenkungsurkunden belegt und
die Erwähnung im vorliegenden Güterverzeichnis allein lässt keine genaue
Datierung zu; doch kann man zumindest einen Zeitraum von wenigen Jahren
abgrenzen. Ein Vergleich mit noch vorhandenen Schenkungsurkunden ergibt,
dass der Besitz, der auf der Liste vor und hinter der Gruppe um
Rübenach verzeichnet ist, in den Jahren 779 – 782 an Hersfeld gekommen
ist. Man kann durchaus annehmen, dass die Schenkung von Rübenach
ebenfalls in diesen Jahren stattfand. Das spricht allerdings nicht gegen
die Möglichkeit, dass Karl den Rübenacher Besitz schon 775 an Hersfeld
übertragen hat. Als letzten möglichen Termin für die Schenkung kann man
das Todesjahr Erzbischof Luls /86 angeben.
Wir können also
festhalten: Das „Breviarium sancti Lulli“ sagt uns, dass König Karl
zwischen 775 und 782, spätestens jedoch 786, seinen Besitz in Rübenach
oder doch einen Teil davon dem Kloster Hersfeld übertragen hat.
Doch ist das alles,
was uns das „Breviarium“ über Rübenach sagt? Ist es nicht möglich, jene
5 Hufen, 10 Mansen und 3 Kapellen auf die 4 Orte zu verteilen und von
daher irgendwelche Aussagen über sie zu machen? Der Grundbesitz wird
sich nicht verrechnen Lassen, doch wie steht es mit den Kapellen? Zwei
davon lassen sich mit Sicherheit ausmachen:
1. Die ehemalige
St.-Martinus-Kapelle in der alten Königspfalz Andernach. Zu dieser
Kapelle gehören auch Ländereien im rechtsrheinischen Leutesdorf, die
Hersfeld noch im 16. Jahrhundert besaß.
2. Eine Kapelle in
Güls, ebenfalls mit dazugehörenden Ländereien. Hier wurde Hersfeld 1126
vom Servatiusstift in Maastricht abgelöst.
Wo befand sich nun
die dritte Kapelle, in Rübenach oder in Mensfelden? Hersfelder Besitz
ist für keinen der beiden Orte über die Erwähnung im Breviarium“ hinaus
nachzuweisen. Doch zwei Tatsachen lassen für 775 eine Kapelle in
Rübenach zumindest vermuten:
1. In Rübenach gab
es 888 eine Kirche. Dies lässt sich mit Sicherheit sagen, auch wenn das
Diplom König Arnulfs an St. Maximin, das uns davon Kunde gibt, eine
Fälschung ist.
2. Die Ergebnisse
der Grabungen auf dem fränkischen Friedhof weisen auf frühe christliche
Bestattungen hin.
Die beiden Hinweise
geben doch festere Anhaltspunkte für die Existenz einer Kapelle in
Rübenach als die Genealogischen Überlegungen Gensickes für Mensfelden
tun. Eine endgültige Klärung können wir nur von künftigen
archäologischen Forschungen – vielleicht auch von Urkundenforschungen –
erhoffen.
Was man sich unter
dem Rivenahcha von 775 vorzustellen hat, darüber sagt uns das „Breviarium“
kaum etwas. Ir erfahren nur, dass es ein karolingisches Königsgut war,
gegründet wahrscheinlich im Zuge des fränkischen Reichsaufbau in 6. oder
7. Jahrhundert. Wie alt Rübenach 775 jedoch genau war, wer es bewohnte,
was es mit dem für uns nicht mehr greifbaren Sendenich zu tun hatte, was
die damaligen Rübenacher treiben – dies alles sind Fragen nach der
Verwurzelung des Ortes in der germanischen Geschichte des
Rhein-Mosel-Dreiecks, Fragen, die wir offen lassen müssen. Ein Neubeginn
ist jedoch in den Jahren um 775 fassbar: die Grundlegung einer
christlichen Geschichte Rübenachs.
Ob der Ort nun 775
christianisiert war, oder ob die Aufsicht durch das Kloster Hersfeld 775
oder in den folgenden zehn Jahren den Anfang der christlichen Geschichte
Rübenachs bezeichnet, – Differenzen von einigen Jahren, so sehr sie die
Historiker auch interessieren, sollten 1975 nicht daran hindern, 1200
Jahre christliche Geschichte Rübenachs zu feiern. |