Rübenach wird preußisch

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von Udo Liessem

Nachdem die Rheinlande Preußen zugesprochen worden waren – am 5. April 1815 nahm Friedrich Wilhelm III. offiziell Besitz von den neuen Gebieten – wurde mit dem 14. Mai 1816 der Landkreis Koblenz geschaffen, zu dem natürlich auch Rübenach gehörte. Das Dorf zählte weiterhin zur Bürgermeisterei Bassenheim (seit 1935 Weißenthurm) Stand 1975, doch war der Sitz dieser Bürgermeisterei Rübenach, ab 1867 (wohl wegen des Kirchenabbruchs) wurde er nach Weißenthurm verlegt. Die Bulle Papst Pius VII. „De salute animarum“ vom 1. Juli 1821 regelte die kirchliche Organisation im Königreich Preußen und hiermit auch die Neugestaltung des Bistums Trier, zu dem auch Rübenach wieder gehörte.

Drei Rübenacher Bürger wurden im Jahre 1815 (laut Sterberegister im Pfarrarchiv) von Wölfen aus den Ardennen gerissen. Ein Kommando General Blüchers musste die Tiere bekämpfen. Dieses letztmalige Auftreten der Raubtiere ist wahrscheinlich eine Folge der napoleonischen Kriege gewesen.

Seit der französischen Zeit war man an die Gleichstellung von Stadt und Land gewöhnt worden. Die am 23. Juli 1845 in der Rheinprovinz eingeführte Gemeindeordnung, für Stadt und Land geltend, die eine Trennung der Landgemeinden von den Städten bewirkte, weitgehend zunichte gemacht. Das Bürgerrecht und das passive Wahlrecht wurden vom Grundeigentum oder von einem Mindesteinkommen abhängig gemacht; aktiv wahlberechtigt war nur der Bürger. Eine große soziale Missartung bedeutete auch die Kreisverfassung vom 13. Juni 1827, die – von Modifikationen abgesehen – bis 1887 Gültigkeit besaß. Kreistag und Landrat waren die Organe des Kreisverbandes. Der Kreistag und Landrat setztem sich zusammen aus den Standesherren und den Besitzern von Rittergütern, aus Vertretern der Städte und aus denjenigen der Landgemeinden. Der ersten Gruppe stand das Virilstimmrecht zu, so dass eine reibungslose Arbeit im Grunde nicht durchführbar war. Im Landkreis Koblenz gab es drei Rittergüter: Bassenheim, Sayn und Rübenach. Am 5. März 1887 fiel die Mitgliedschaft im Kreistag für die Rittergutsbesitzer ersatzlos fort. Die größeren Grundbesitzer, die Landbürgermeistereien und die Städte besetzten nun den Kreistag. Zur ersten Gruppe, die mindestens 150 Mark Grundsteuer pro Jahr zu zahlen hatte, gehörten auch noch Gewerbetreibende und Bergwerkbesitzer, wenn ihre Gewerbesteuer entsprechend hoch veranlagt war. Der 1903 gewählte Kreistag (des Kreises Koblenz-Land) hatte 26 Mitglieder: 10 entsandten die größeren ländlichen Grundbesitzer, 10 die Landbürgermeistereien, 6 die (kreisangehörigen) Städte. Wie Rittel treffend formulierte, waren die Kreistage „eine Versammlung von Honorationen“.

Wie bekannt ist, waren die staatsbürgerlichen echte weitgehend an Grundbesitz und Steuerzahlung gebunden. Die wichtigste der direkten Steuern war die Grundsteuer. Es war deshalb „eine schmerzlich empfundener Übelstand … dass unter französischer Herrschaft das Rhein-Moseldepartement gegenüber dem Roerdepartement hinsichtlich der Grundsteuer beträchtlich höher belastet war. Eine gerechte Besteuerung war aber nur möglich, wenn  eine genaue Katastrierung vorgenommen werden würde. Deshalb begannen die Franzosen mit den Vermessungsarbeiten im Jahre 1808, und zwar in den Kantonen Rübenach und Polch; die Preußen setzten diese Arbeiten ab 1816 fort. War die Besteuerung während der französischen Epoche zwischen den einzelnen Départements unterschiedlich gewesen, so änderte sich das zunächst auch nicht in preußischer Zeit: Die alten Provinzen zahlten erheblich weniger als die Rheinlande, Westfalen und Sachsen; die Grundsteuer je Morgen betrug 1819:

Groschen           Pfennige

Preußen und Pommern……………….1………………………
Brandenburg und Pommern……….1……………………..3,5
Schlesien…………………………………….3………………………3
Sachsen………………………………………4……………………..3,5
Westfalen……………………………………3……………………..9
Rheinlande………………………………….5……………………..1 5/6

Die Steuer pro Quadratmeile lautete für 1832:

Taler

Preußen………………………………….945
Posen……………………………………..986
Pommern……………………………..1099
Brandenburg…………………………1515
Schlesien.……………………………..3001
Rheinlande und Westfalen……3376
Sachsen………………………………..4187

Eine Angleichung erfolgte erst im Jahre 1861.

Nun wieder direkt zurück zum Dorf. Emmerich Joseph Herr zu Eltz-Rüebanch verkaufte 1815 seinen Anteil am Stammsitz der Familie – Burg Eltz – gab den Rübenacher Burgturm als Wohnsitz auf und verzog nach Wahn bei Köln. Am 20. Juni 1827 wurden die Eltz-Rübenach in den Freiherrenstand erhoben.
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