von Hans Gappenach
Während des frühen Mittelalters wurden bei den Gerichtssitzungen nach ungeschriebenem Gewohnheitsrecht die Urteile gefällt. Aus dieser Zeit ist belegt, da unser Ort noch als Vogtei bezeichnet wird, dass der Heimbürge (= Schultheiß bzw. Ortsvorsteher) von Rübenach der Erste Schöffe und Sprecher dieses „“Hochgerichtes Bubenheimer Berg“ war.
Erst viel später begann man, die Formen, nach denen Recht gesucht wurde, schriftlich aufzuzeichnen, so entstanden die „Weistümer“, die den Weg zu einem gerechten Urteil „weisen“ sollten. Nach heutigem Sprachgebrauch könnte man von einer Prozessordnung sprechen. Es gibt (1538 und 1556) einige interessante Weistümer des „Hochgerichtes Bubenheimer Berg“ (wo Galgen und Rad standen), in denen auch Rübenach genannt wird. Sie wären für die Ortsgeschichtsforschung noch zu nützen.
Ja selbst ein „Rübenacher Schöffenweistum“ (von 1519), wohl der niederen Gerichtsbarkeit dienend, liegt vor, das bislang noch in keine ortsgeschichtlichen Überlegungen eingeflossen ist.
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Quelle Buch Rübenach eine Heimatgeschichte