„Gelten im Stadtteil Rübenach andere Bauvorschriften?“

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Ein Neubau engt den schmalen Gehweg in der Rübenacher Kilianstraße noch weiter ein.

Leserbrief von Rudolf Kowalski, Koblenz

So langsam überkommt uns das Gefühl, dass den sogenannten Stadtoberen und den zuständigen Beamten der Stadt Koblenz unser Rübenach völlig egal zu sein scheint. Sei es das sogenannte, aber nicht praktikable Güterverkehrszentrum, die lange versprochene Umgehungsstraße, die Umgestaltung der Kilianstraße zur Einbahnstraße … oder eben aktuell die Beseitigung eines seit Jahren vorhandenen Gehweges.

Im diesbezüglichen Artikel der RZ vom 20. Juli werden auch noch teils völlig unsachliche Argumente seitens der Bauherren vorgetragen. Man habe der Stadt einen Streifen von 20 Zentimetern geschenkt. Gelten in Rübenach eventuell andere Landesbauvorschriften als im Rest des Landes Rheinland-Pfalz? An dem Grundstück meines Elternhauses zum Beispiel wurde ein Streifen von einem Meter Breite über eine Länge von nahezu 60 Metern (Eckgrundstück) von der Kreisverwaltung für gerade einmal 10 Prozent des Kaufpreises „abgekauft“. Aufgrund der gezahlten Preise nennt man so etwas auch schon mal „Zwangsenteignung“.

Drei Häuser auf einem recht überschaubaren Grundstück ohne Mindestabstand von jeweils fünf oder sogar sechs Metern voneinander (Ausnahme: keinerlei Fenster zueinander): Ob eine genaue Prüfung der prozentualen Bebauungshöchstgrenze beim Genehmigungsverfahren stattgefunden hat, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Als Gipfel dann die nahezu vollständige Eliminierung eines vorhandenen Bürgersteigs … zum Bau einer „Garage“. Es darf angezweifelt werden, dass dieser Teil der Gebäude als Garage genutzt werden soll. Ein wenig erinnern die hier angewandten oder recht locker ausgelegten Bauvorschriften an solche der Favelas in Brasilien.

Rhein Zeitung – 30.07.2019

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