Resolution des OBR gegen Windenergieanlagen in Rübenach

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Der Rübenacher Ortsbeirat lehnt die gegenwärtigen Planungen von Windenergieanlagen in der Rübenacher Gemarkung ab, da dies sowohl für die Bevölkerung als für die Natur große Nachteile mit sich bringen würde.

Begründung:

Der Rübenacher Ortsbeirat ist sich der Klimakrise bewusst. Er begrüßt und unterstützt Maßnahmen, die im Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern dem Klimawandel entgegenwirken und steht alternativen Ideen und Planungsansätzen offen gegenüber. Die aktuell in Rübenach geplanten Windenergieanlagen können aus vielerlei Gründen aber nicht in diesen erwähnten Einklang gebracht werden:

1. Der Stadtteil Koblenz-Rübenach ist von den beiden Autobahnen BAB 48 und BAB 61 umgeben, wobei erstgenannte unmittelbar an der Wohnbebauung entlangführt. Ein daraus resultierender notwendiger Lärmschutz wurde bisher nicht umgesetzt.

2. Ebenso befindet sich das Güterverkehrszentrum A61 auf der Rübenacher Gemarkung, für welches aktuell eine nicht unerhebliche Erweiterung geplant ist. Eine daraus resultierende Ortsumgehung wurde bisher nicht umgesetzt. Allein dies sind Belastungen, die kein anderer Koblenzer Stadtteil vorzuweisen hat.

3. Die im neuen Flächennutzungsplan für Koblenz ausgewiesene Vorhaltefläche für Windenergieanalgen befindet sich zwischen BAB 61 und der bebauten Rübenacher Ortslage. Dieser Bereich wurde unter anderem auch daher ausgewählt, da eine „visuelle Vorbelastung durch das Industriegebiet A 61 und weitere Industrie- und Gewerbegebiete der Umgebung sowie durch die Hochspannungsfreileitungen und die beiden Autobahnen“ („Flächen für die Windenergie in Koblenz. Untersuchung des Stadtgebietes Koblenz auf Flächen, die für die Ausweisung von Sondergebieten Windenergie geeignet sind“, Koblenz
2021, Seite 29) vorliegt. Demnach wird die gegenwärtige für Rübenach in vielerlei Hinsicht belastendende und in der Lebensqualität durchaus einschränkende Situation nicht als Ausschluss- sondern als Auswahlkriterium angewendet.

4. Schon Anfang der 2000er Jahre hatten Teile der Stadtverwaltung sinngemäß geäußert, dass aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastung durch das Industriegebiet an der A61 ein Standort für Windkraftanlagen nicht verträglich / vertretbar sei. Zum damaligen Zeitpunkt standen jedoch noch Windräder mit max. 35 m Höhe zur Diskussion.

5. Die in diesem Bereich durch die Firma „Prokon“ geplanten drei Windenergieanlagen erreichen eine Gesamthöhe von bis zu 240 Metern. Die aus den Planungen resultierenden negativen Folgen wären immens: Lärmbelastung, Eiswurf, Schattenwurf, Infraschall, Lichtbelastung durch die Positionslichter, Reflexionen und auch eine Einschränkung der Frischluftzufuhr würden nicht nur die Lebensqualität der Rübenacherinnen und Rübenacher einschränken, sie hätten auch Auswirkungen über den Stadtteil hinaus. Stellenweise sehen sich außerdem Rübenacher Gewerbetreibende in ihrer Existenz bedroht. Wir sehen weiterhin die Gefahr der direkten Beeinflussung des Wettergeschehens durch den gewaltigen Flügelschlag (man spricht von atmosphärischen Verwirbelungen durch die Turbinenblätter, sogenannter WAKE – Effekt). Es kann somit räumlich gesehen bis weit über den Standort der Windturbinen hinaus zu geringeren Niederschlagsmengen kommen.

6. Hinzu kommt die unmittelbare Nähe zum Koblenzer Tierheim, zur Einflugschneise des am Bundeswehrzentralkrankenhaus stationierten Rettungshubschraubers, die Nähe zum Modellflugplatz Koblenz sowie die Bedrohung für die heimische Tier- und Vogelwelt, auch geschützter Vogelarten, wie etwa des Rotmilans.

7. Die Gefahr für den Naturschutz wird außerdem noch dadurch gestärkt, dass zwei
der drei Windräder im unmittelbaren Quellbereich der Bäche „Anderbach“ und „Brückerbach“ liegen und diese durch die wuchtigen Fundamente nachhaltig negativ beeinflusst werden würden. Jegliche Baumaßnahme in derart sensiblen Gebieten beeinträchtigt tiefliegende Grundwasserströme.

8. Ebenso stellt die Nähe zum Landschaftsschutzgebiet „Im Otter“ für die dortige Tier- und Pflanzenwelt durch unregelmäßige Lichtverhältnisse und die erzeugte permanente Unruhe immense Nachteile dar.

9. Hinzu kommt außerdem, dass die aktuellen Planungen nicht im aktuell rechtskräftigen Vorranggebiet liegen. Die gegenwärtig mit Grundstückseigentümern durchgeführten Verhandlungen durch Prokon in nicht rechtskräftigem Gebiet führen vielmehr zu Verunsicherung und unnötiger Bewegung in Bezug auf die Bodenrichtwerte. Diese Herangehensweise findet außerdem ohne jegliche Rücksprache mit Verwaltung und Politik statt.

10. Weiterhin hat die Stadtverwaltung nie nachvollziehbar dargelegt, warum Windkraft ausschließlich in der Gemarkung Rübenach angesiedelt werden muss/soll. Es erweckt den Anschein, als werde der Standort Rübenach innerhalb der Stadtgrenzen bereits als „alternativlos“ angesehen. Alternativstandorte scheinen nie ernsthaft diskutiert worden zu sein oder sie wurden aufgrund der Vorbelastung der Rübenacher Gemarkung als vermeintlich erheblicherer Eingriff ausgeschlossen.

Für den Rübenacher Ortsbeirat sind daher die aus der Errichtung der Windkraftanlagen resultierenden Einschnitte in die Natur, in die Lebensqualität von Mensch und Tier, das vorliegende Konfliktpotential und die Belastungen für die Bevölkerung so groß, dass die Planungen abgelehnt werden. Diese Ablehnung gilt sowohl für die gegenwärtigen als auch alle kommenden Planungen in der Rübenacher Gemarkung.

Die Resolution wurde von allen Fraktionen des Ortsbeirates CDU, SPD und Bündnis 90/ Grüne erarbeitet und anschließend einstimmig verabschiedet.

Ortsbeirat Rübenach – 28.06.2021

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