Lärmschutz für alle!?

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BI will Petition zum Lärmschutz für Rübenach an den Bundestag richten

Rübenach liegt im Kreuz zweier Autobahnen, ohne dass dort irgendein Lärmschutz eingerichtet wurde. Das wird damit begründet, dass die Autobahnen vor 1974 fertig gestellt wurden, zu einer Zeit also als es das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) noch nicht gab. Deshalb lehnt es der Bund ab, hier tätig zu werden.

Dass dies eine unbefriedigende Lösung für die Einwohner von Rübenach und insbesondere für die Anwohner an der A 48 ist, wurde frühzeitig erkannt und so wird im Lärmaktionsplan Koblenz vom Januar 2015 die Einrichtung einer Lärmschutzwand/wall an der A 48 empfohlen.

Autobahn A48 im Bereich „Im Rübenacher Gesetz“ Foto BI „Lebenswertes Rübenach

 

Nun sind sieben Jahre vergangen, der Autoverkehr hat über die Jahre weiter zugenommen, der Lärm auch, aber Abwehrmaßnahmen wurden nicht ergriffen und passiert ist nichts, außer dass die Stadt in 2021 ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben hat. Unabhängig davon, was dieses weitere Gutachten ergibt, hat die Stadt bereits heute signalisiert, dass Koblenz den Bau einer Lärmschutzanlage nicht allein finanzieren kann. Und warum sollte sie auch?

Der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“ fragt: Warum sollte da ein Unterschied sein zwischen Autobahnen die vor oder nach 1974 in Betrieb genommen wurden? Jeder Bürger hat Anspruch auf Lärmschutz und da der Bund Baulastträger für Autobahnen ist, sollte er auch für die Finanzierung aufkommen. Das genau ist die Forderung die wir als Petition an den Bundestag richten möchten.

Zu einer Vorbesprechung mit dem örtlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Herrn Josef Oster, kommt es am Mittwoch, dem 25. Mai um 16.30 Uhr auf dem Parkplatz an der Alemannenstraße neben dem Rübenacher Friedhof. Interessierte Bürger können sich dort gerne zu Wort melden.

Klar ist aber auch, dass eine Petition im Bundestag Zeit braucht – kurzfristige Lösungen sind daher nicht zu erwarten. Die Bürgerinitiative „LebenswertesRübenach e.V.“ beabsichtigt die Petition ins Internet zu stellen und hofft auf möglichst viele Unterstützer.

Rüdiger Neitzel BI „Lebenswertes Rübenach“ – 22.05.2022

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Rüdiger Neitzel
1 Jahr zuvor

Die Ortsbesichtigung mit Herrn Oster hat stattgefunden. Im Ergebnis wurde der Gedanke einer Petition im deutschen Bundestag allgemein gut geheißen und daran werden wir nun am Mittwoch in der Mitgliederversammlung arbeiten

Rudolf Kowalski
1 Jahr zuvor

Dauerhafte Lärmbelästigung ist nachgewiesen Gesundheitsschädlich. Da alle Bürger*innen dieses Landes laut Grundgesetz gleiche Rechte haben, verstehe ich die lästige Diskusion und Berufung auf eine Jahreszahl schon recht befremdend. Das hieße ja, dass je nach Jahreszahl die Einen vom Lärmschutz befreit werden, finanziert aus unserer aller Steuertopf – und die Anderen nicht? Die sogenannte „Öffentliche Hand“ entscheidet elitär, welche Bürger im Land von Lärm befreit werden – und wer es gefälligst zu ertragen hat? Welch sonderbare Logik soll denn dahinter stecken? Das ist ja fast so, als würde man je nach Geburtsdatum, vor oder nach 1974 bei einer Krankheit behandelt oder eben nicht. (?)
Die Lärmbelästgung, die von diesen beiden Autobahnen ausgeht, ist nun einmal existent – ungeachtet des Baujahres.