|
Es ist unmöglich,
genaue Aussagen über Aussehen und Struktur des Dorfes Rübenach während
des hohen Mittelalters zu machen, da alle Angaben erst mit der Spätzeit
dieser Epoche einsetzten. Selbst die Bausubstanz der alten 1866
abgerissenen Kirche geht, sieht man vom Turmbau ab, nicht vor 1200 und
das Eltz´sche Burghaus datiert erst in die Zeit um 1250.
Ferner gibt die
ausschließliche Betrachtung von Kirche und Adel ein völlig einseitiges
Bild wieder. Wenn also von den spätmittel-alterlichen Gegebenheiten
weiter zurück geschlossen werden muss, so geschieht das nur mit größtem
Bedenken. Gesicherte Aussagen können durch eine gezielte Grabung im 4
Morgen großen Areal des Eltz´schen Anwesens gewonnen werden, denn hier
immer wieder beobachtete Scherben, die bis in die merovingische Zeit
reichen, zeigen an, dass an dieser Stelle eine Partielle Hofwüstung
(oder gar Ortswüstung?) zu erwarten ist. Der Kern des Ortes bildet der
Fronhof – der sogennante Maximiner Hof – mit der zugehörigen
Eigenkirche, woraus sich die heutige Pfarrkirche entwickelt hat und die
Burg mit zugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Um die Kirche lag der Fiedhof,
vielleicht sogar in – zeitalterlicher – Fortsetzung des fränkischen
Gräberfeldes. Ausnahmslos handelte es sich bei den Häusern des Dorfes
um reine Lehmfachwerkbauten; vergleichbar wäre hier auf die fränkische
Siedlung bei (Neuwied-) Gladbach hinzuweisen. Auch die Kirche wird aus
Holz errichtet gewesen sein; als gutes Beispiel kann Montabaur gelten,
wo, laut einer Urkunde aus 959, eine „von Grund auf aus Holz erbaute
Kirche „ geweiht worden war. Selbst die Burg wird kein Steinbau gewesen
sein; es wäre möglich, an eine Motte zu denken, die „typische Feudalburg
eines einzelnen Adeligen“. Der jetzige Burgturm zeigt nicht die
geringsten Spuren von älteren, steinernen Vorläufern.
Die ältesten Karten,
die den Ort zeigen, stammen aus dem späten 18. Jahrhundert (1784 und
1789), sind aber , was die Topographie des Dorfes betrifft, ungenau und
weitgehend unbrauchbar. Die nächsten Karten datieren bereits ins 19.
Jahrhundert: Urkataster von 1809 und die sogenannte Tranchot-Karte
(zwischen 1803 und 1813). Nach beiden Darstellungen hatte der Ort eine
sich dem Oval nähernde Form mit ausgeprägter Nord-Südrichtung. Die
Hauptachse bildeten „Mauritius-“ und „Lambertstraße“; ferner waren
„Alte-“, Mittel-“ (Gotenstraße) und „v.-Eltz-Straße“ teilweise bebaut.
Rübenach dehnte sich von seinem im Norden liegenden Kern nach Süden hin
aus; die heute vorherrschende Ost- Westrichtung ist erst im 18. und 19.
Jahrhundert hinzugekommen.
Die beiden
vorgenannten Karten zeigen natürlich des Ortsbild zum Beginn des 19.
Jahrhunderts, das zwar mit dem Ortsbereich des 18. und wahrscheinlich
auch mit dem des 17. Jahrhunderts weitgehend übereinstimmt, keinesfalls
aber die hochmittelalterlichen Verhältnisse wiedergibt. Die alte
Bausubstanz ist durch den Brand von 1841 in großen Bereichen vernichtet
worden. Zum Glück aber konnten einige Fachwerkhäuser überdauern: Das
älteste ist „Mauritiusstraße“ 22, das seinen Proportionen nach noch
spätgotisch ist und über steinerne Giebelwände verfügt; die
Fachwerk-konstruktion der Seitenwände wird später erneuert worden sein,
worauf auch die Jahreszahl 1686 (am Türsturz) deutet. Für dieses Haus
sollte das 16. Jahrhundert maßgebend sein; für das Fachwerkhaus „v.-Eltz-Straße“
31 dürften ähnliche Überlegungen gelten. Der Hof „Mauritiusstraße“ 22
wird auch ungefähr die südliche Ausdehnung des (spät-) mittelalterlichen
Dorfes Rübenach angeben.
Wie viele Dörfer, z.
B. Arbenberg, Güls, Kappelen-Stolzenfels, Kettig, Kobern, Lay,
Moselweiß, Mülheim oder Vallendar war auch Rübenach befestigt gewesen:
1347 wird ein „Portall gen. Valdor“ am Wege nach Bubenheim erwähnt; 1476
der „Gemeyngraben“; 1479 der „groisse Graefen“. 1441 verpflichten sich
die (Koblenzer) Karthäuser wegen ihres Hofes zu Rübenach sechs Mann zur
Reinigung des Grabens zu stellen. Schließlich weisen noch Flurnamen auf
die Befestigung hin : an die Brücke beim Ritter Herrn Brenner v. Elze
„Isenburg“. Auch die Flur „in der Klause“, die auf die Grabenstraße
zuläuft, scheint auf eine Absperrung hinzuweisen, denn eine Klause im
Sinne einer religiösen Einrichtung ist hier nicht überliefert. An dieser
Stelle ist eher ein Ortszugang anzunehmen. |