Kein Lärmschutz für Rübenach!

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Rübenach liegt zwischen zwei Autobahnen, der A 48 und der A 61, und hat – wahrscheinlich als einzige Gemeinde in Deutschland – aber auch nicht die Spur eines Lärmschutzes. Aber an den Parkplätzen der A 61 werden Schalldämmwände errichtet, damit die Brummifahrer besser schlafen können… Deswegen hatte sich die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“ mit einer Petition und neuen Ideen an den Ministerpräsidenten des Landes gewandt. Mit Enttäuschung empfing die Bürgerinitiative nun die Antwort. Nicht nur, dass aus Rübenach in der Antwort ein „Rübenbach“ geworden ist, sondern insbesondere weil der Ministerpräsident nicht darauf eingegangen ist, dass einerseits die Ausweisung neuer Baugebiete in Rübenach daran scheitert, dass es im Ort zu laut ist, anderseits der Lärm aber nicht ausreicht irgendwelche Schutzmaßnahmen in „Rübenbach“ zu ergreifen… Nach Ansicht der Bürgerinitiative ist dies ein Widerspruch der nur politisch gelöst werden kann.

Dieses Foto, aufgenommen von Wilfried Geißen in der Sendnicher Straße in Rübenach, zeigt einen ungehinderten Blick auf die Lkws auf der A 48 die man im Hintergrund fahren sieht – und genauso ungehindert ist der Lärm der von dort ins Tal dringt. Deswegen kann hier nicht gebaut werden, aber nach Ansicht des Ministerpräsidenten kann man da nichts tun…nicht mal Bäume pflanzen! Die Bürgerinitiative hatte auch vorgeschlagen, an der A 48 in der Ortslage Rübenach eine Lärmschutzwand mit integrierter Photovoltaik zu bauen, wie sie in den Niederlanden und Bayern bereits entstanden sind. Solche Lösungen sind ein Beitrag zum Umweltschutz ohne Zusatzkosten, erhöhen die Akzeptanz bei den Anwohnern und vermindern den Verbrauch zusätzlichen Kulturlandes für die alternative Energieerzeugung. Leider sieht der Ministerpräsident dieses Potential nicht. Die Bürgerinitiative wird diesen Vorschlag aber weiter verfolgen und hat den Landtagsabgeordneten Andreas Biebricher gebeten, dazu eine Anfrage im Landtag zu stellen.

Rüdiger Neitzel BI „Lebenswertes Rübenach“ – 01.12.2011

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