Trotz Klage: Bach in Rübenach wird renaturiert

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Urteil: Bürger ist mit Einwand gescheitert

Rübenach. Der Bubenheimer Bach in Rübenach kann bei Hochwasser zur Gefahr werden. Das Wasser kann hier nicht richtig abfließen – und um Schäden zu verhindern, soll das Gewässer naturnah ausgebaut werden. Die Fördermittel sind zugesagt, die Bauarbeiten können eigentlich starten – doch der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks hat geklagt. Die Stadt konnte sich nicht mit der Privatperson über den erforderlichen Grunderwerb einigen, und so kam es zu einem sogenannten Besitzeinweisungsbeschluss, der die Stadt berechtigt, auch gegen den Willen des Eigentümers mit den Bauarbeiten zu beginnen.

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Rhein Zeitung 20.12.2017

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