Befreiungen von den Auflagen der Bebauungspläne des GVZ

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Grünen, SPD und der Wählergruppe Schupp lehnten ab – BI wünscht sich zur Austrocknung von Böden „Wassermanagement“

Mit großem Erstaunen verfolgen die Mitglieder der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ die Veränderungen ihres Lebensraumes. Einer der beiden Bäche, die seit Jahrhunderten durch Rübenach fließen und einst acht Mühlen antrieben, ist inzwischen trocken gefallen und der andere führt auch nicht mehr viel Wasser.

Die BI sieht den Grund dafür in der Versiegelung der Äcker zu Gunsten von Gewerbeansiedlungen. Deshalb verfolgen die Bürger interessiert die Sitzungen des allgemeinen Bau- und Liegenschaftsausschusses, wo am 17. November  wieder eine Befreiung von den folgenden Auflagen des Bebauungsplanes (BBPL) 257 c anstand:

Keine der hier beantragten Befreiungen ist neu, sie sind alle auch schon bei früheren Bauvorhaben gewährt worden. Neu ist lediglich, dass es hier gleich vier Befreiungen auf einmal sind.

Versiegelung der Landschaft westlich von Rübenach

Man mag sich darüber wundern dass die Baugrenzen überschritten wurden, aber das ist im GVZ fast die Regel: Sehr oft sind die Gebäude rein „zufällig“  etwas länger, breiter und gerne auch etwas höher (aber nie kleiner!) geraten. Das ist im Zeitalter digitaler Technik eigentlich nicht nachzuvollziehen. Der Bauherr bietet in solchen Fällen dann gerne als Kompensation an, drei Bäume zu pflanzen und das war es dann. Das alleine ist zwar merkwürdig aber noch nicht gefährlich. Es ist nur ein Hinweis auf die Nachlässigkeit die bei den Bauten im GVZ zu herrschen scheint. „Es ist ja kein Wohngebiet, warum dann so pingelig“ sagte der Baudezernent sinngemäß in seinem Versuch die Abstimmungsniederlage zu verhindern.

Ausgetrockneter Anderbach

Gefährlicher ist allerdings, dass das Regenwasser nicht mehr auf dem Grundstück versickern kann. Das besagt ein entsprechendes Gutachten, das aber nicht veröffentlicht wurde. Es ist auch nicht bekannt seit wann dieses Gutachten existiert und ob es bei der Baugenehmigung schon hätte berücksichtigt werden können. Fragen, die bei der letzten Sitzung endlich einmal gestellt wurden. Selbst wenn das Gutachten richtig sein sollte, gibt es noch andere Möglichkeiten als das Regenwasser per Rohr direkt in die Mosel zu leiten.

Unmittelbar neben dem GVZ gibt es Regenrückhaltebecken die auf ein „Jahrhunderthochwasser“ ausgelegt sind aber völlig trocken sind. Gerade bei den letzten trockenen Sommern wäre es hilfreich gewesen dort das wenige Nass zu speichern um das Austrocknen der Böden zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Nach Ansicht der Bürgerinitiative wäre ein „Wassermanagement“ möglich und hilfreich.

Die Bi hofft, dass solche Überlegungen jetzt angestellt werden und das „Durchwinken“ der Befreiungen ein Ende findet. Das scheint nun auch die Meinung der Mehrheit der Ausschussmitglieder zu sein. Die o.a. Befreiungen wurden mit den Stimmen von den Grünen, SPD und der Wählergruppe Schupp abgelehnt. Ein Anfang ist gemacht!

Rüdiger Neitzel BI Lebenswertes Rübenach – 19.11.2020
Fotos BI Lebenswertes Rübenach

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