Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Nachdem ein 18-Jähriger am Silvesterabend in Rübenach durch einen Böllerschuss ums Leben gekommen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen weiteren 18-Jährigen. Gegen den jungen Mann aus dem Raum Koblenz wird „wegen fahrlässiger Tötung sowie Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz“ ermittelt, so Staatsanwältin Kirsten Mietasch auf Anfrage der Rhein-Zeitung.
… Zu der Art des Böllers macht die Staatsanwaltschaft gegenüber der RZ nun erstmals Aussagen: „Es handelt sich hierbei um einen Feuerwerkskörper Glittering Willow and Blue Peony.“ Eine Art der Pyrotechnik, die unter die Kategorie F 4 fällt. Dieses nicht frei verkäufliche besonders gefährliche Spezialfeuerwerk darf nur an Personen ab 21 Jahren mit besonderer Fachkenntnis verkauft werden.
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Rhein Zeitung – 18.01.2024