Junger Mann soll gefährlichen Böller beschafft haben

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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Nachdem ein 18-Jähriger am Silvesterabend in Rübenach durch einen Böllerschuss ums Leben gekommen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen weiteren 18-Jährigen. Gegen den jungen Mann aus dem Raum Koblenz wird „wegen fahrlässiger Tötung sowie Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz“ ermittelt, so Staatsanwältin Kirsten Mietasch auf Anfrage der Rhein-Zeitung.

… Zu der Art des Böllers macht die Staatsanwaltschaft gegenüber der RZ nun erstmals Aussagen: „Es handelt sich hierbei um einen Feuerwerkskörper Glittering Willow and Blue Peony.“ Eine Art der Pyrotechnik, die unter die Kategorie F 4 fällt. Dieses nicht frei verkäufliche besonders gefährliche Spezialfeuerwerk darf nur an Personen ab 21 Jahren mit besonderer Fachkenntnis verkauft werden.

Hinweis! Aus urheberrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Berichts eingeschränkt. Der komplette Text ist aus der Print- oder Onlineausgabe zu entnehmen. Wir bitten um Verständnis.

Rhein Zeitung – 18.01.2024

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Rudolf Kowalski
3 Monate zuvor

Höher, schneller, weiter und lauter gibt es leider auch in der Feuerwerksindustrie – Beim Umgang mit verbotenen Böllern der Kategorie F3 und F4 besteht allerdings nicht nur Lebensgefahr, sondern es drohen auch Geldstrafen bis zu 50.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Bei selbstgebastelten Böllern drohen sogar fünf Jahre Haft.

Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 sind meist in jedem Supermarkt für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich. Für die Kategorie F3 bedarf es eines Behördlichen Erlaubnisscheins, der etwa 150,- € kostet. Eine Ausbildung zur Benutzung von F4 Pyrotechnik erfordert ein Mindestalter von 21 Jahren und kostet 950,- €. Zudem muss ein Nachweis, bzw. eine Begründung erbracht werden, wofür diese Ausbildung gebraucht wird. Nicht ohne Grund, wie wir leider feststellen mussten.

Warum weiß ich das Alles? Weil ich als Musiker mein Leben lang auf der Bühne mit Pyrotechnik in Berührung kam. Deshalb mussten bei diesen Veranstaltungen die zuständigen Personen immer ihre entsprechenden Berechtigungsscheine mitführen. Ohne Antrag und Genehmigung beim Amt lief hier gar nichts. Zudem mussten auch – obligatorisch – immer zwei bis vier Feuerwehrleute zugegen sein.

Pyrotechnik ist kein „Kindergeburtstag“, sondern brand- und lebensgefährlich – und muss immer mit entsprechendem Respekt behandelt werden. Deshalb fordern immer mehr Menschen, dass Silvester-Pyro in Profi-Hände gehört und aus dem freien Verkauf gänzlich verschwinden sollte.