Nach tödlichem Böllerunfall: So laufen die Ermittlungen

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An Silvester ist in Rübenach ein 18-Jähriger gestorben – Ein Verfahren wurde eingestellt, ein anderes läuft noch

Nach dem tödlichen Böllerunfall an Silvester in Rübenach ist ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Ein anderes läuft indes in Berlin weiter. Dies teilte Thorsten Kahl, Sprecher der Koblenzer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Es war ein tragischer Unfall, der die Menschen weit über den Koblenzer Stadtteil hinaus erschütterte: Ein 18-Jähriger zündete am Silvesterabend um kurz vor 21 Uhr einen Böller und wurde bei der Explosion so schwer verletzt, dass er trotz Reanimationsmaßnahmen starb. Die Ermittler gingen sehr früh von einem tragischen Unglück aus.
Dennoch wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen 18-Jährigen wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eröffnet und wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der junge Koblenzer soll dem gleichaltrigen und verunglückten Rübenacher das besonders gefährliche Profifeuerwerk überlassen haben.

Bei dem tödlichen Sprengsatz handelte es sich laut der Staatsanwaltschaft „um Pyrotechnik, die unter die Kategorie F 4 fällt. Dieses nicht frei verkäufliche, besonders gefährliche Spezialfeuerwerk darf nur an Personen ab 21 Jahren mit besonderer Fachkenntnis verkauft werden“. Am Silvesterabend wurde das Feuerwerk in einer Vorrichtung auf einem Feld bei Rübenach gezündet, wo sich mehrere Jugendliche trafen, um zu feiern.

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den 18-Jährigen nun eingestellt, da „der Tod dem Beschuldigten in strafrechtlicher Hinsicht nicht zuzurechnen war. Es handelte sich vielmehr um einen Fall der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung“, wie Oberstaatsanwalt Kahl weiter mitteilte.
Und weiter: „Hinsichtlich des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde das Verfahren nach erfolgten erzieherischen Maßnahmen eingestellt.“ Nähere Infos dazu teilt Kahl nicht mit „aufgrund des Alters der Beteiligten, der zu berücksichtigenden schutzwürdigen Belange und des eingetretenen Todes des 18-Jährigen“.

Allerdings läuft wegen des tragischen Unglücks in Rübenach ein weiteres Ermittlungsverfahren – und zwar gegen einen 21-jährigen Beschuldigten aus Berlin wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Von ihm soll der 18-jährige Koblenzer das Spezialfeuerwerk über das Internet gekauft haben, wie der Oberstaatsanwalt weiter ausführt. Da der 21-Jährige aus Berlin stammt, wurde das Verfahren an die dortige Staatsanwaltschaft abgegeben.

Rhein Zeitung – 31.06.2024



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