St. Mauritius – wie steht es um die Zukunft unserer Kirche?

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Informationen des Gemeindeteams „Kirchenort Rübenach“ zum Stand der Dinge

Liebe Rübenacherinnen und Rübenacher,

nachdem nun ein neuer Pfarrgemeinderat seine Arbeit aufgenommen, möchten wir als Gemeinde Team Kirchort Rübenach versuchen den Wunsch nach mehr Transparent bezüglich des Themas „Immobilienkonzept“ nachkommen.

Das Immobilienkonzept des Bistums Trier verfolgt das Ziel, den kirchlichen Gebäudebestand langfristig zukunftsfähig, wirtschaftlich tragbar und pastoralen Bedürfnissen entsprechend auszurichten. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen, veränderter pastoraler Strukturen und begrenzter finanzieller Ressourcen wird der Immobilienbestand systematisch überprüft und neu geordnet. Kern des Konzepts ist die Unterscheidung zwischen notwendigen, entwicklungsfähigen und verzichtbaren Immobilien. Gebäude sollen dort erhalten und weiterentwickelt werden, wo sie für Seelsorge, Gemeindeleben, soziale Aufgaben oder caritative Arbeit tatsächlich gebraucht werden. Gleichzeitig sollen nicht mehr benötigte oder dauerhaft nicht finanzierbare Immobilien umgenutzt, zusammengelegt oder veräußert werden.  Ein zentraler Leitgedanke ist dabei die Verantwortung für Nachhaltigkeit – sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch. Investitionen konzentrieren sich auf energetisch sinnvolle, multifunktionale und barrierearme Gebäude. Entscheidungen werden transparent getroffen und in enger Abstimmung zwischen Bistum, Pfarreien und Gremien vorbereitet.

Insgesamt unterstützt das Immobilienkonzept den strukturellen Wandel im Bistum Trier und schafft die baulichen Voraussetzungen für eine lebendige, glaubwürdige und tragfähige Kirche der Zukunft.

Am 15. Oktober 2025 hat das Bistum Trier im Rahmen einer Veranstaltung in Ochtendung seine Immobilienstrategie inklusive der Richtlinien vorgestellt. Diese Richtlinien sehen wie folgt aus:

1) Kirchen

Pro fusionierte Kirchengemeinde werden grundsätzlich mindestens 2 Kirchen bezuschusst aber maximal 60 % der bestehenden Kirchengebäude (Aufrundung über 0,5)

Alle weiteren Kirchen in der Kirchengemeinde erhalten durch das Bistum keine Zuschüsse mehr. Diese Vorgabe bedeutet nicht, dass diese weiteren Kirchen geschlossen werden müssen. Sie können auch weiterhin als Gottesdienstort zur Verfügung stehen. Die Kirchengemeinde entscheidet, ob sie weiterhin Baumaßnahmen an der Kirche vornimmt und die entstehenden Kosten zu 100% trägt. Das gleiche gilt auch für den Abriss eines Gebäudes.

2) Pfarrhäuser

Pro fusionierte Kirchengemeinde soll grundsätzlich nur noch ein Pfarrhaus mit Dienstwohnung für den Pfarrer und einzigem Pfarrbüro für die Pfarrei zuschussfähig sein.

3) Pfarrheime

Die Fläche der zuschussfähige Pfarrheime wird abhängig von der Anzahl der Gemeinde-Mitglieder berechnet.

4) Mietobjekte

Alle Mietobjekte der Pfarrgemeinde erhalten durch das Bistum keine Zuschüsse mehr für Baumaßnahmen. Instandsetzung und Unterhaltung der Gebäude müssen durch die Kirchengemeinde und mit den Einnahmen aus der Vermietung getragen werden. Eine Baurücklage ist zu bilden.

Jede Pfarrgemeinde muss ein eignes Konzept erstellen und durchlaufen dabei den gleichen partizipativ angelegten Prozess auf Basis des neuen Rechtsrahmens. Der Prozess soll die pastoralen Bedarfe der Pfarrei, die zukünftigen finanziellen Möglichkeiten und den baulichen Zustand der vorhandenen Immobilien berücksichtigen.

Wie läuft der Prozess ab?

Der Prozess dauert in der Regel 12-18 Monate, ab einem Startpunkt. Zuvor erstellen die Fachabteilungen und Rendanturen des Bistums Gebäudesteckbriefe für die Kirchengemeinde, auf deren Basis dann der lokale Prozess beginnen kann.

Der Prozess wird vor Ort durchgeführt. Verantwortlich sind der leitende Pfarrer oder der Verwaltungsratsvorsitz zusammen mit dem Pfarrgemeinderat. Sie richten einen „Ausschuss Immobilienkonzept“ ein, der sie im Prozess unterstützt.

Der Prozess ist in vier Abschnitte unterteilt, die jeweils mit bestimmten Meilensteinen abschließen. An jedem Meilenstein erfolgt eine Rückkoppelung mit dem Projektbüro Immobilienstrategie, bevor die Kirchengemeinde in den nächsten Prozessabschnitt startet. Die Entscheidungen im Prozess werden vom Ausschuss Immobilienkonzept vorbereitet. Über das abschließende Immobilienkonzept entscheiden Verwaltungsrat und Pfarrgemeinderat. Die Freigabe von Seiten des Bistums erfolgt am Ende durch den Generalvikar.

Zeitplan:

Die Immobilienstrategie ist auf maximal acht Jahre angelegt; bis zum 31.12.2034 müssen alle Kirchengemeinden ein Immobilienkonzept haben. Das heißt: Bis zum 01.07.2033 müssen die letzten Kirchengemeinden ihren Prozess vor Ort begonnen haben.

Die Anmeldung im Projektbüro ist möglich ab dem 02. Februar 2026 formlos per E-Mail durch den Pfarrer oder Verwaltungsratsvorsitz gemeinsam mit dem Vorsitz des Pfarrgemeinderats im Anschluss an den Sitzungen der jeweiligen Gremien. Nähere Informationen findet man unter dem folgenden Link: https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/immobilienstrategie/index.html

Nach dieser Vorstellung des Bistums hat sich der Verwaltungsrat zusammen mit dem Pfarrgemeinde-Rat getroffen und hat dieses Konzept, die Richtlinien sowie einen Vorschlag des Verwaltungsrats ausführlich diskutiert und besprochen. Ein konkretes Ergebnis gab es nicht. Jedes Gemeinde-Team eines Kirchortes soll bis Ende Februar zu dem Vorschlag Stellung nehmen. Im Anschluss wird man sich erneut treffen.

Im unseren Gemeinde-Team Kirchort Rübenach wurde in mehreren öffentlichen Sitzungen über den Vorschlag sowie Lösungen „was mit der Kirche St. Mauritius passiert“ diskutiert. Auch hier hat sich herausgestellt, dass es sehr schwierig ist eine Lösung zu finden. Das Gemeinde-Team möchte solch eine Entscheidung auf viele Schulter verteilen.

Stand heute:

Es ist noch nichts verbindlich entschieden. Wir alle sind aufgerufen Ideen zu entwickeln, Vorstellungen und Anregungen einzubringen aber auch zur Mitarbeit im Gemeinde-Team, denn am besten wird solch eine schwierige Entscheidung in einem Prozess durch viele Leute getroffen. Die beste Unterstützung wäre die vielen leeren Plätze in unserem Gotteshaus zu füllen. Dieses würde ein gutes Zeichen sein für das Interesse an der Kirche und dem Kirchengebäude.

Sobald wird was Neues zu berichten haben, werden wir uns wieder melden. Für Fragen oder Rückmeldungen stehen wir gerne unter der folgenden E-Mail zur Verfügung: Gemeindeteam_Ruebenach_MAK@web.de

Matthias Krieger in Namen des Gemeinde-Team Kirchort Rübenach – 27.02.2026



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