Nachfolgende öffentliche Bekanntmachung des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz David Langner wurde auf der Website Koblenz.de/Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Im Rahmen der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung sehen wir uns veranlasst, Hinweise, die unseren Stadtteil betreffen auf unser-ruebenach.de ebenfalls online zu stellen:
Nachfolgend aufgeführte Verwaltungsakte werden gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 02.03.2006 i.V.m § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 in der jeweils zurzeit geltenden Fassung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Die Stadtverwaltung Koblenz, hat für Herrn Anton Sascha Krey, geb. 24.04.1974, letzte bekannte Anschrift Collins Ave 5101, USA-33140 Miami Beach, nachfolgende 11 Gebührenbescheide des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz, vom 17.09.2026 mit den Aktenzeichen 570152600330, 570152600349, 570152600357, 570152600390, 570152600403, 570152600608, 570152600616, 570152600624, 570152600632, 570152600640 und 570152600659 für die Entsorgung von Restabfällen erlassen.
Der Aufenthaltsort des Empfängers ist unbekannt. Die Bescheide werden hiermit durch die öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die oben aufgeführten Verwaltungsakte liegen bei der Stadtverwaltung Koblenz, Kommunaler Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz, Zimmer 230, und können dort vom Empfänger nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Koblenz, 17.09.2026
David Langner Oberbürgermeister
Redaktion unser-ruebenach – 23.09.2026








