Die Zeit des Kulturkampfes in Rübenach

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von Hans Gappenach

Von parteipolitischen Erwägungen liberaler Kreise ausgehend, unterstützt durch Wühlarbeit verschiedener Sekten und begünstigt durch den übertriebenen Machtanspruch Bismarcks, begann in Preußen kurz nach 1870 jene unselige Entwicklung, die mit dem Wort „Kulturkampf“ umschrieben wird. Die im gleichen Jahre durch das 1. Vatikanische Konzil beschlossene Unfehlbarkeitsdogmen gaben den eigentlichen Anstoß. Ziel war die Zurückdrängung des Katholizismus und eine vom Papst losgelöste Nationalkirche. Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Hl. Stuhl bildete den ersten Schritt. Eine Reihe von Gesetzten (Kanzelparagraph, Mai-, Jesuiten-, Brotkorbgesetzt) sollte die katholische Kirche erniedrigen und beim Volk in Misskredit bringen. Es kam in den Jahren bis 1875 zu einer laufenden Verschärfung, einer Steigerung der Maßnahmen. Presse und Zeitschriften überboten sich mit Schmähartikeln; eine persönliche Freiheit gab es in Glaubenssachen nicht mehr; Hausdurchsuchungen, Spitzeldienste und Denunziationen waren an der Tagesordnung; Ordenshäuser verwaisten, Schulen mussten schließen; Prozesse häuften sich, Pfarrer und Bischöfe, die sich nicht unterwarfen, wurden eingekerkert, verjagt oder verbrannt. Es herrschte eine unvorstellbare Gewissensnot.

Kaum eine katholische Gemeinde in preußischen Landen blieb von den Auswirkungen dieser unerquicklichen Entwicklung verschont. Gerade in ländlichen Gebieten, in kleinen Orten hatte die Bevölkerung am meisten zu leiden; freilich am Ende auch deswegen, weil sie  besonders treu zum Klerus hielt, allem Reglement abhold war und die ihr widersinnig erscheinenden Anordnungen vielfach ignorierte.

Auch in Rübenach, einer damals noch sehr in sich geschlossenen und ganz katholischen Ortschaft, gab es einen Zusammenstoß mit der vorgesetzten Behörde, die heute allerdings in Vergessenheit geraten sein dürfte.

Den eigentlichen Auseinandersetzungen ging sogar noch eine Episode voraus, mit dem Kommenden allerdings in keinem Zusammenhang stehend, die ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Zeit warf und den Bürgern wohl klarmachte, woher der Wind wehte.

Die Katholiken von Rübenach wollten 1873 eine Versammlung abhalten, wahrscheinlich um ihre Lage zu besprechen und einen gemeinsamen Standpunkt in den Wirrnissen jener zeit  zu finden. So sehr man sich auch bemühte, die Wirte waren nicht bereit, ihren Saal zur Verfügung zu stellen. Sie hatten Angst vor Repressalien. Die Zusammenkunft fand schließlich in dem zu dieser Zeit leer stehenden Eltzer Burghaus statt, wurde jedoch von dazu eigens abgeordneten Gendarmen überwacht, sieben an der Zahl. Im gleichen Jahr noch begann in Rübenach die eigentlichen Kulturkampfgeschehnisse:

Matthias Eberhard, der Bischof von Trier, ernannte 1873 den in Trier gebürtigen Neupriester Josef Reis (geb. 18. 3. 1847, geweiht 30. 8. 1873) zum Kaplan von Rübenach, bzw. der offiziellen Version nach: er sandte ihn zur Aushilfe. Vom Landrat, dem der Bürgermeister hatte Meldung machen müssen, kam die Order  zurück mit dem Inhalt, der Neupriester Reis wäre nicht beim Oberpräsidenten angemeldet und es seien ihm deshalb alle Amtshandlungen verboten. Der Rübenacher Kirchenrat verweigerte die Annahme dieses Schreibens, das der Ortsvorsteher überbringen sollte.

Kurz darauf machte der Bürgermeister nach Koblenz Meldung, Reis zelebriere täglich im Filialort Bubenheim und spende auch die Taufe. Er beantragte Bestrafung.

Jetzt wurde der Rübenacher Lehrer zur Zeugenvernehmung vorgeladen. Er erschien jedoch nicht; er war „erkrankt“. Der Bürgermeister versuchte nun einen anderen Weg: Er verpflichtete die Lehrperson von Rübenach und Bubenheim, ihm über ihre Beobachtungen schriftlich Meldung einzureichen, und zwar jeweils mittwochs und samstags. Die Lehrer lehnten das entschieden ab und erschienen auch nicht mehr zur neuerlich anberaumten Vernehmung; die Lehrerin gab als Grund an, „wegen schlechten Wetters“ könne sie nicht vor die Tür; sie verspottete also die Schergen noch, die sich für das schlechte Spiel hergaben. Nur der Lehrer von Bubenheim kam der Aufforderung nach. Als er aus dem Amtsgebäude ging und nach Hause wollte, empfingen ihn die Rübenacher Schulkinder und riefen ihm durch die Straßen allerlei Frechheiten nach. Inzwischen hatte auch die Gerichtsmaschinerie ihren Lauf begonnen. Kaplan Reis wurde im Dezember 1873 zu 50 Reichstalern Strafe oder 14 Tagen Gefängnis verurteilt, am 16. Januar 1874 gar zu 20 Tagen. Da bei ihm Geld nicht beizutreiben war, eine Pfändung keinen Erfolg hatte – seine Möbel gehörten ihm nicht, lautet es da im Bericht – , musste er in Koblenz seine Gefängnisstrafe absitzen.

Die Regierung hatte jedoch weitere Sorgen: Durch den Gemeindebürgermeister ließ sie eine Verfügung bekannt machen, dass ein feierlicher Empfang des Delinquenten bei seiner Rückkehr aus dem Gefängnis verboten sei und drohte ferner eine Strafe für den Fall an, wenn zugunsten des gesperrten Geistlichen kollektiert werde. Der Gemeindevorsteher bat den Pastor dringlichst, den Bürgern von jedem Empfang abzuraten.

Die Rübenacher beschlossen jedoch etwas anderes: Eine Bürgerdeputation sollte den Geistlichen am Gefängnis begrüßen. So geschah es auch am 22. März und Gutsbesitzer Caspers aus Bubenheim brachte ihn mit seinem Wagen nach Rübenach.  Vier weiß gekleidete Mädchen erwarteten den Kaplan am Pfarrhaus und geleiteten ihn in die Kirche. Hier war die ganze Gemeinde versammelt. Pfarrer Johann Jodocus Schnorfeil hielt ein Amt mit einer packenden Ansprache. Ruhe herrschte jedoch nicht lange: Am 18 Mai 1874 wurde Kaplan Reis erneut verhaftet. Er kehrte erst wieder am 19. September nach Rübenach zurück. Einige Tage vorher, am 8. September. War gegen ihn eine Anordnung ergangen, die ihn des Landes verwies. Er störte sich jedoch nicht daran, sondern ging in Rübenach weiter seinen Pflichten nach. Am 6. Oktober 1874 wurde Reis aus dem Regierungsbezirk Koblenz ausgewiesen, am 5. Januar 1875 der Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt und erhielt einen Ausweisungsbefehl aus dem Reichsgebiet. Die Ausweisung wurde zwar nochmals kurz verschoben, aber etwas später doch ausgeführt. Kaplan Reis ging zuerst als Privatgeistlicher in das Luxemburgische Land, schließlich dann nach Belgien.

Erst im Jahre 1884 wurde die Strafvollstreckung gegen den Kaplan eingestellt. Er bekam 1887 eine Stelle als Rektor im Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern in Olewig.

Es waren ihm nur wenige Jahre irdischen Wirkens bestimmt. Er starb im Jahre 1890 in der vorgenannten Stellung, nur 43 Jahre alt. Die Entbehrungen und die Verbannung, mehr wohl noch der Gram über die erlittene Schmach und die ungerechte Behandlung, hatten seine Gesundheit vorzeitig untergraben. Einige Rübenacher Bürger waren bei seinem Begräbnis anwesend und erwiesen ihm die letzte Ehre.

Wie fast überall, so hatte der Staat, auf längere Sicht gesehen, mit seinen Repressalien das Gegenteil von dem erreicht, was er bezwecken wollte. Zwar kam es im Jahre 1876 zu einem Stillstand und zu Ausgleichsverhandlungen, wiewohl es noch lange Jahre dauern sollte, bis  wieder Frieden einkehrte. Ein großer Teil der Gesetze wurde allerdings auch dann nicht wieder rückgängig gemacht.

In jedem Fall war es die feste  und unerschütterliche Haltung, der passive Widerstand der Bevölkerung, die Bismarck zur Umkehr zwangen. Das gläubige Volk schloss sicher enger denn je zusammen. Es erwuchs ein starkes Gemeinsamkeitsgefühl und es kam zu einer Erstarkung der Kräfte, die sich gegen das Unrecht gewandt hatten.

So war es auch in Rübenach. Schon bei der Reichswahl 1874 gab es 278 Zentrumsstimmen neben vier liberalen. Bei späteren Wahlen war das Verhältnis noch krasser. Es wurden nie liberale Wahlmänner gewählt. Die Bürger von Rübenach waren ihrer Überzeugung treu geblieben.
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Logo 1200jahreQuelle Buch „Rübenach eine Heimatgeschichte“

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