BI beklagt ungleiche Lebensverhältnisse

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Örtliche Politiker sollen Abhilfe schaffen

Mit einiger Verblüffung konnte man den Zeitungen vor einiger Zeit entnehmen (RZ vom 10.02.2022), dass im Maifeldort Lonnig jetzt nachts Tempo 30 gilt. Auf der dortigen Durchgangsstraße, das ist die L 112, wurden im Tagesdurchschnitt 2162 Kfz gezählt. Das reichte aus um eine Geschwindigkeitsbegrenzung während der Nachtstunden auf 30 km/h anzuordnen.

Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ freut sich für die Anwohner in Lonnig, nur: Auf der L 125 in Rübenach (das sind die Anderbach-, Lambert -, und Alemannenstraße)  fahren mehr als doppelt so viele Kfz, ohne dass der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung hier jemals erfüllt wurde.

Wiederum anders in Mülheim: Hier ist dieselbe L 125 (Bahnhofstraße) „wegen Lärm“ auf 30 km/h begrenzt.  Oder nehmen wir die Aachener Straße in Rübenach, das ist die L 98, hier fuhren vor Corona bis zu 12.000 Kfz/Tag, jetzt sind es immer noch 10.000 Kfz. Auch hier wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung bisher immer abgelehnt.

Blick auf die A48 – Kilianstraße/Im Rübenacher Gesetz Foto BI „Lebenswertes Rübenach“

Noch skurriler ist die Situation auf den Autobahnen. Schon mehrfach hat die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ darauf hingewiesen, dass auf der A 565 hinter Meckenheim „80 km/h wegen Lärm“ angeordnet ist. Weiter so auf der A 59 in Richtung Köln und an unzähligen anderen Stellen in Deutschland – nur für die A 48 Ortslage Rübenach wurde das abgelehnt, obwohl Rübenach der einzige Ort in der Bundesrepublik ist, der im Kreuz zweier Autobahnen liegt, ohne den geringsten Lärmschutz zu besitzen. Da fahren die Lkws fast durch das Wohnzimmer und der Lärm ist mal von der einen und mal von der anderen Autobahn im ganzen Ort zu hören!

Die BI wendet sich an die Öffentlichkeit und bittet die örtlichen Politiker erneut hier Abhilfe zu schaffen.

Rüdiger Neitzel BI „Lebenswertes Rübenach“ – 12.03.2022

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