Die Verwaltung hat 34 Einheiten für ganz Koblenz definiert – Im Stadtrat zeichnet sich eine knappe Abstimmung ab
Über kaum ein Thema dürften die Koblenzer Kommunalpolitiker in der jüngeren Vergangenheit so oft diskutiert und gestritten haben wie über Straßenausbaubeiträge für Anlieger. Dabei muss die Stadt einen Landtagsbeschluss umsetzen: Vom 1. Januar 2024 an sind in Rheinland-Pfalz die einmaligen und teils horrenden Ausbaubeiträge abgeschafft. Es greift dann das System der wiederkehrenden Beiträge, wonach die Anwohner eines Abrechnungsgebiets die Kosten für einen Straßenausbau in dem jeweiligen Gebiet tragen.
… Marion Lipinski-Naumann (SPD) sagte: „Fakt ist, dass wir als Kommune diesen Beschluss der Landesregierung umsetzen müssen. Wiederkehrende Beiträge sind fairer für Anlieger als Einmalbeiträge.“ Zudem sei der Verwaltungsaufwand durch die Umstellung vorhanden und damit einmalig: „Was die Rechtssicherheit angeht, darüber müssen andere urteilen. Wir bedauern jedenfalls sehr, dass nicht alle Straßenprojekte rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 über das neue System abgerechnet werden können.“
Der städtische Anteil bei Straßenausbauprojekten
Abrechnungseinheit Städtischer Anteil (%). Rübenach 35
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Rhein Zeitung – 10.11.2022








