„Keine andere Entscheidung möglich“

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Die Stadt Koblenz muss in der Aachener Straße in Rübenach keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners der Straße gegen die Stadt abgelehnt.

Leserbrief von Manfred Schütz, Koblenz

Mit Interesse habe ich Ihren Bericht über die Mitteilung des Vorsitzenden der Bürgerinitiative (BI) „Lebenswertes Rübenach“ zum Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz betreffend Lärmreduzierung in der Aachener Straße gelesen. Streitgegenstand dieses Verfahrens war vereinfacht gesagt die Frage, ob die Stadt Koblenz ihre Entscheidung, keine weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung in der Aachener Straße zu treffen, entsprechend den gesetzlichen Grundlagen ermessens- und fehlerfrei getroffen hatte.

Die hierbei zugrunde gelegten Feststellungen über das Verkehrsaufkommen und die Durchschnittsgeschwindigkeiten in der Straße beruhen auf Gutachten und Angaben der BI selbst, die so Gegenstand des Verfahrens wurden. Auch nach mehrmaligem Lesen des Urteils kann ich nicht feststellen, dass das VG in seinem Urteil die Anzahl der täglichen Fahrzeuge mit 10 000 Fahrzeugen, so wie von der BI dargelegt, festgelegt habe.

Vielmehr finden sich in dem Urteil sowohl die Angabe 11 000 als auch 10 000 Fahrzeuge. Beides jedoch nicht in den Entscheidungsgründen, sondern in den Sachverhaltsfeststellungen. Letztlich mag dies auch irrelevant sein, entscheidend war überdies die Frage, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine signifikante Lärmreduzierung zur Folge hätte. Hierzu haben mehrere Gutachten festgestellt, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit nur eine kaum wahrnehmbare Geräuschminderung zur Folge habe. Grund hierfür ist, dass sich die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Aachener Straße, wie auch von der BI festgestellt, bereits im Bereich von circa 35 bis 36 km/h bewegt. Dass sich bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit ein Teil der Fahrzeuge darunter und logischerweise auch darüber bewegt, ist naheliegend, jedoch für eine Entscheidung nicht relevant, da nur die aus dem Lärm resultierende Durchschnittsbelastung aussagekräftig sein kann.

Im Übrigen ist es in der Ortsmitte von Rübenach aufgrund der Parksituation in der Aachener Straße nahezu unmöglich, eine wesentlich höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass auf etwa 5200 Einwohner in Rübenach annähernd 3800 Fahrzeuge kommen, die im Gegensatz zum Durchgangsverkehr die Masse des Verkehrsaufkommens ausmachen. Im Ergebnis konnte keine andere Entscheidung getroffen werden.

Rhein Zeitung – 25.07.2020

 

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