Bereits im Juni 2021 wurde in der damaligen OBR Sitzung das Befahren der Grabenstraße zwischen Aachener Straße und Am Mühlenteich für Radfahrer entgegen der Einbahnstraßenregelung erstmals angefragt. Es sollte eine kürzere wie auch sicherere Rückfahrmöglichkeit aus der viel befahrenen Aachener Straße in den südliche Bereich des Ortes ermöglichen. Bisher konnte diese jeweils nur über die Lambertstraße oder über die Mühlenstraße erfolgen.
Im Januar d. J. wurde die Ortsverwaltung schließlich durch das Tiefbauamt informiert, dass nach Prüfung der Situation in diesem Teilabschnitt der Grabenstraße auch wegen der 30 km/h hier möglich sei (siehe Beitrag vom 28.01.2022).
Mit dem Anbringen der Hinweisschilder dieser Tage wurde die Maßnahme jetzt umgesetzt. An diese Neuregelung müssen sich die Verkehrsteilnehmer jedoch noch gewöhnen. Für Auto- wie auch Radfahrer selbst sollte von daher hier ab sofort größte Vorsicht und Rücksichtsname geboten sein.
Redaktion unser-ruebenach.de – 01.05.2022
Foto Herbert Hennes