Warum gibt es einen Unterschied zwischen Autobahnen die vor oder nach 1974 in Betrieb genommen wurden?
Wie allgemein bekannt, liegt Rübenach im Kreuz der Autobahnen A61 und A 48 ohne dass dort bisher irgendein Lärmschutz eingerichtet wurde. Das wird damit begründet, dass die Autobahnen vor 1974 fertig gestellt wurden, zu einer Zeit also als es das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) noch nicht gab. Deshalb lehnte es der Bund bisher ab, hier tätig zu werden.
Warum gibt es einen Unterschied zwischen Autobahnen die vor oder nach 1974 in Betrieb genommen wurden?
Mit dieser unbefriedigenden Lösung für die Einwohner von Rübenach und insbesondere für die Anwohner an der A 48 will sich die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ nicht zufriedengeben und hat deshalb eine Petition an den Bundestag gerichtet.
Die Bürgerinitiative fragt darin: Warum gibt es einen Unterschied zwischen Autobahnen die vor oder nach 1974 in Betrieb genommen wurden? Jeder Bürger hat Anspruch auf Lärmschutz und der kann doch nicht davon abhängig sein wann eine Autobahn fertig gestellt wurde? Der Bund ist Baulastträger für Autobahnen und sollte deshalb auch für die Finanzierung an allen Autobahnenaufkommen.
Als erstes Ergebnis hat das Ministerium für Digitales und Verkehr nun mitgeteilt, dass (Zitat) „die Autobahn GmbH des Bundes ein Lärmsanierungsprogramm aufstellen wird. Nach diesem werden für die Bürgerinnen und Bürger an Bestandsstrecken nach Prioritäten entsprechende Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Dies gilt auch für den Ortsbereich Rübenach an der A 48.“
Die BI freut sich über dieses Versprechen, möchte aber nach wie vor wissen, warum Menschen unterschiedlich behandelt werden, je nachdem ob sie an einer alten oder an einer neuen Autobahn wohnen. Der Petitionsausschuss wurde gebeten sich weiter mit der Frage zu beschäftigen.
Rüdiger Neitzel BI „Lebenswertes Rübenach“ – 10.09.2022