Kosten für Straßenausbau auf viele Schultern verteilt

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Stadtrat entscheidet über Umsetzung der wiederkehrenden Beiträge – Noch gelten Übergangsfristen

Zum x-ten Mal standen am Donnerstagabend wiederkehrende Ausbaubeiträge im Stadtrat und in Ausschüssen zur Diskussion, und es hat ein bisschen was von „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Doch dann kam es zur Entscheidung: Der Rat stimmte mit doch recht deutlicher Mehrheit für die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise.

Damit sind die Satzungen verabschiedet, die nun die Grundlage für künftige Abrechnungen darstellen. Allerdings gibt es noch eine Übergangsphase und eine Reihe Projekte, die noch nach Einmalzahlungen abgerechnet werden. Und auch wenn das Thema sperrig klingt, betrifft es doch viele Menschen, weil sie selbst Hauseigentümer sind oder weil ihre Vermieter Kosten eventuell auf sie umlegen …

Noch gibt es „Altlasten“

Obwohl die Stadt nun die Grundlagen schafft, um spätestens ab dem 1. Januar 2024 die Ausbaubeiträge auf die Grundstückseigner eines ganzen Bezirks zu verteilen, gibt es aktuell 33 Projekte, die noch nach den Einmalbeiträgen abgerechnet werden. Dies betrifft u. a. die Eigentümer in folgenden Straßen:

Grabenstraße – Aachener Straße bis Lambertstraße,
Grabenstraße – Gedächtnisstraße bis Lambertstraße,
Alte Straße,
Lambertstraße,
Wolkener Straße.

Hinweis! Aus urheberrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung dieses Berichts eingeschränkt. Der komplette Text ist aus der Print- oder Onlineausgabe zu entnehmen. Wir bitten um Verständnis.

Rhein Zeitung – 19.11.2022

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