Landwirtschaftliche Wege für Fußgänger teilweise eine Zumutung
Rechtlich gesehen dienen Feldwege in erster Linie der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Erlaubt ist aber auch die Benutzung der Wege zum Zwecke der Erholung (soweit es keine Einschränkungen gibt). Eigentümer ist die Kommune und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand. Die Verkehrssicherheitspflicht ist bei Feldwegen zwar wesentlich geringer als für sonstige Straßen, aufgehoben dürfte sie wohl nicht sein.
Die Rübenacher Feldwege sind sicher keine Vorzeigeobjekte und eine Besserung soll offensichtlich durch das oberflächliche Aufbringen von grobem Schotter -ohne Bearbeitung der Trag- und Deckschicht- erreicht werden. Jüngstes Beispiel stellt der Schotterbelag in Teilen des Hühnerpfades dar (siehe Bilder). Für die schweren Landmaschinen ist dies sicherlich kein Hindernis. Der Ortsverwaltung und der Stadt Koblenz dürfte aber auch bekannt sein, dass der Hühnerpfad als Wanderweg ausgewiesen ist und zwar als Wanderweg der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“, als Teil des Rheinhöhenweges, des Jakobsweges und des Europäischen Fernwanderweges Nr.8. Nicht weit entfernt sind auch der „Reitverein Koblenz-Metternich“ und der Pferdestall „Rosenbornhof“. Spaziergänger (insbesondere mit Kinderwagen und ältere Personen), Wanderer, Radfahrer, Reiter und Hundehalter stellen durch diese Schotterdecke eine Tortur, wenn nicht gar eine Gefährdung dar. Oft wird ausgewichen auf anschließende Wiesen oder Ackerflächen.
Den Hühnerpfad (als „Höhnerpad“ neu beschildert) könnte man auch umbenennen in Schotterpiste, Basaltweg, Lavastrecke, Schlackensteig, Vulkanpfad oder Magmastraße. Ein Nachbessern der Deckschicht für ein angenehmeres Begehen wäre sicherlich für die Benutzer sehr vorteilhaft.
Heinz Köhmstedt Rübenach – 27.04.2022
Fotos Heinz Köhmstedt









