Stadt Koblenz macht ernst

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Geldstrafen bis zu 25000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren für Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung

Seit Anfang der Woche gelten in Koblenz zum Teil starke Einschränkungen im täglichen Leben. Neben Schließungen von verschiedenen Geschäften, Bars, Kneipen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sind auch Versammlungen im Freien zu unterlassen. Bislang hat man hier insbesondere auf die Vernunft eines jeden einzelnen Bürgers gezählt und bei Kontrollen lediglich auf den Verstoß aufmerksam gemacht. (weiterlesen)

Stadt Koblenz – 21.03.2020

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