Keine Lärmreduzierung in der Aachener Straße in Rübenach

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Gericht weist Klage eines Anwohners nach jahrelangem Rechtsstreit ab

Rübenach. In der Aachener Straße in Rübenach muss die Stadt keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners der Straße gegen die Stadt abgelehnt. Laut Gericht hat die Stadt zu Recht von den Maßnahmen abgesehen, da diese „bestenfalls zu einer minimal spürbaren Lärmminderung führen würden“. Die Verkehrsbelastung der Aachener Straße mit laut Gericht 10 000 Fahrzeugen pro Werktag wird schon lange intensiv diskutiert. Nachdem ein Antrag des Anwohners bei der Stadt auf verkehrsbehördliches Einschreiten erfolglos war, erhob er 2014 erstmals Klage am Verwaltungsgericht.

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Rhein Zeitung – 18.07.2020

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