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" … die Ohr"

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von Hans Gappenach

Im Jahre 1927 veranstaltete die Rübenacher „Cäcilia“ einen großen Sängerwettstreit. Als Preisrichter fungierte Erwin Lendvai, damals Dirigent der Koblenzer MGV „Rheinland“ und europäisch bekannter Komponist. Er war Ungar von Geburt und stand zeitlebens mit der deutschen Sprache ein wenig auf Kriegsfuß. Jakob Arenz, der vor einigen Jahren verewigte Sangesfreund, wusste sich noch an folgende nette Begebenheit aus dem Jahre 1927 zu erinnern.
Der Chorleiter eines kleinen Landvereins, ein alter Herr, hatte nach langer Hantierung dennoch auf seinem Stimmflötchen den falschen Ton erwischt und intonierte sein Lied eine Quint zu hoch. Er merkte es erst, als die Tenöre in Sopranhöhe fistelten und der Singsang nur mehr einem schrillen Pfeifen glich. Dann winkte er ab, drehte sich zum Richtertisch und wies kopfschüttelnd die Schuld dem Stimmflötchen zu. Landvai machte eine unmissverständliche Handbewegung, schnitt ihm das Wort ab, ehe er überhaupt zu sprechen begonnen hatte und rief – dabei auf sein übergroßes Hörwerkzeug deutend – quer durch Ferbers Saal, mehr lustig als gram: „ … und wo bleibt die Ohr?“

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Der Kirchenstreit zu Rübenach 1866

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von Hans Gappenach

Die Einwohner von Rübenach haben in den letzten Dezennien, ja im ganzen letzten Jahrhundert, wenig örtliches Geschichtsbewusstsein entwickelt. Grund dafür mag sein, dass in den Jahren des Wachstums – der wirtschaftliche Aufschwung zeigte sich schon an der äußeren Ausdehnung – kaum Zeit für rückwärts gerichtete, historische Besinnung bleibt.

Dabei hat Rübenach eine Geschichte, wie kaum ein zweiter Ort im umliegenden Raum: In verhältnismäßig vielen Urkunden und auch zu sehr früher Zeit – damals in der alten Schreibweise Rivinacha oder Rivenacho – taucht der Name auf. Dies kommt vor allem durch das dort befindliche große Hofgut der Trierer Abtei St. Maximin, hängt aber dann auch damit zusammen, dass eine Vielzahl von Adelsgeschlechtern (Grafen von Luxemburg, von Dietz, von Nassau, von Sponheim, von Schönberg, von Eppstein, von Virneburg u. a.) die Patronatsrechte ausübten, bis schließlich im 14. Jahrhundert Ort, Vogtei und Kirche an das Eltzer Geschlecht kamen, das dann mit einem Zweig besonders eng mit Rübenach verknüpft blieb.

Das Mauritius- und Maternuspatrozinium deutet schon auf eine sehr frühe christliche Gemeinde, sicherlich jedoch führt es in die vorgottnische Zeit. Eine Urkunde aus dem Jahre 775 erwähnt eine Kapelle, die Karl der Große dem Kloster Herfeld schenkte; mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ist hier Rübenach gemeint. Der erste  unbezweifelbare Beleg stammt aus dem Jahre 888, nach dem König Arnulf Grundherrschaft mit Kirche und Zehntrecht der schon genannten, damals noch freien Reichsabtei St. Maximin zu Trier übereignete.

Und dennoch, hie und da wurde eine Spur von geschichtlichem Selbstbewusstsein spürbar; Anwandlungen von Stolz gingen beispielsweise durch die Bürgerschaft, als im Jahre 1939 bei den Vorarbeiten zum Autobahnbau Koblenz-Trier große fränkische Gräberfelder angeschnitten und dann systematisch ausgegraben wurden. Auch das Datum des riesigen Brandes im Jahre 1841, bei dem das halbe Dorf eingeäschert wurde, ist den Älteren noch gegenwärtig.

Ein ähnliches wichtiges Ereignis – der Generation vor uns noch Erzähl- und Erinnerungsgegenstand – war der Streit im Jahre 1866, der der vorliegenden kleinen Studie den Namen gab.

alte_kirche

Die alte Pfarrkirche zu Rübenach

Wie schon angedeutet, hatte Rübenach ein sehr altes Gotteshaus. Urkundlich ist 1062 ein Neubau nachweisbar. Und wahrscheinlich war das die Kirche, die bis 1866 erhalten blieb. Man hat sie sich als eine kleine romanische Kapelle vorzustellen. In den mittelalterlichen Visitationsurkunden werden immer Klagen laut über ihren schlechten Zustand und vor allem darüber, dass sie zu klein sei. Erhaltene Bilder zeigen auch  ein durch mehrfache Erweiterungen und hässliche Anhängsel entstelltes Bauwerk. Von jenem Kirchlein – stände es heute noch, wäre es sicherlich vor allem wegen der merkwürdigen Gewölbe baugeschichtlich ein einzigartiges Denkmal – heißt es in den entsprechenden Stellen der Literatur „… wurde, von Ortsbewohnern zerstört, obwohl die Erhaltung angeordnet war“. Der Sachverhalt dieses nüchternen Satzes hat in den letzten Jahrzehnten allerlei Ausschmückungen erfahren; Unrichtiges schlich sich ein und sollen hier die Hergänge anhand alter Quellen oder nach den Überlieferungen im Volksmund zurechtgerückt und der Wahrheit gemäß geschildert werden.

In den Jahren 1862 bis 1866 hatte die Gemeinde unter beträchtlichen Opfern und ohne irgendwelche finanziellen Hilfen ein großes Gotteshaus im neugotischen Stil errichtet. Behördlicherseits sollte der alte Bau (ob als Denkmal oder welchen Gründen auch immer), erhalten werden, wiewohl er den Friedhof beträchtlich verengte und besonders vom Dorf her den Blick auf die neue Kirche, die nur wenige Meter dahinter lag, versperrte. Das waren die Gründe, mit denen die Obrigkeit von der Bürgerschaft in immer neuen Eingaben bestürmt wurde. Es schien auch so als habe man Erfolg, denn es hieß, die Niederlegung werde genehmigt, zumal Mobiliar; Einrichtung, selbst noch die Glasfenster, in die neue Kirche überführt worden waren; wahrscheinlich war die Sache Gegenstand langwierigen Behördentauziehens. Zur Selbsthilfe kam es aber erst, als das Gerücht umging, die alte Kirche würde renoviert und Andersgläubigen zur Verfügung gestellt. Diese Parole war sicherlich lanciert, denn es gab damals nur Katholiken am Ort. Daraufhin jedenfalls schritten eine Reihe von Jugendlichen (es sollen  ein Dutzend oder auch mehr und sie sollen ausnahmslos aus der ehemaligen Backesgasse gewesen sein), mit Werkzeugen und Laternen bewaffnet, am Abend des 2. November 1866 zur Tat. Man schlug auf der Mülheimer Seite ein großes Loch in die Wand, stieg so in die Kirche ein, riss fast das ganze hinterer Seitenschiff nieder, unterminierte Teile des Mittelschiffs und war gerade dabei, mit langen Rammbäumen und Eisenstangen die Hauptpfeiler einzustoßen, als der Bürgermeister – er wohnte im Eltzschen Haus – vom Bollern und Dröhnen geweckt, mit dem Pfarrer und Gendarm gegen Mitternacht auf dem Schauplatz erschien. Die Excedenten“ waren jedoch anscheinend rechtzeitig gewarnt, die Lampen im Nu gelöscht; alle konnten auf den Friedhof entweichen, wo wegen des Allerseelenfestes zahlreiche Dorfbewohner betend bei den Gräbern ihrer Angehörigen weilten. Selbst ein letzter Bursch, der, vom Bürgermeister Hubbaleck noch an der Joppe gepackt, einen falschen Namen genannt hatte, riss sich los; doch den, so meinte er, könne er anderntags wieder erkennen.

Das alles geschah an einem Freitag; seltsamerweise verlief der Samstag in völliger Ruhe. Am Sonntagmorgen sollte die Wiedererkennung in Szene gehen.

Nachdem der Pfarrer das Hochamt geendigt hatte, wurden alle Kirchentüren verschlossen, selbst – wohl ohne Wissen der Geistlichkeit – die Sakristei mit einem eigenes vom Glöckner requirierten Schlüssel. Dann ging der Bürgermeister durch den Mittelflur vor den Altar und befahl mit lauter Stimme, dass alle Frauen sofort nach Hause  gehen sollten, alle männlichen Kirchenbesucher müssten einzeln durch das Hauptportal ins Freie. Das murmeln über die pietätlose wurde zwar bedrohlich laut, dennoch schien es zuerst, als würde sich der Plan durchführen lassen. Der Bürgermeister mit Gendarmen an der Seite hatte sich vor der Kirchentüre aufgestellt, daneben standen der Herr Staatsprokurator und der Herr Untersuchungsrichter, die von der Regierung zur Aufklärung der Affäre nach Rübenach entsandt worden waren. Die Stimmung in der Kirche erreichte jedoch rasch den Siedepunkt. Bald gab es – ob aus Wut, Angst oder wegen des Gerüchtes, es seien größere Verhaftungen geplant – eine solche Stauung, dass das Kirchenportal (trotz dicker Eichenbohlen und schmiedeeiserner Beschläge) aus den Angeln flog und einem Ausfall ähnlich, die ganzen Massen nach draußen entlud, dabei über die staatlichen Aufsichtspersonen hinweggehend. Sie wurden mitgerissen und kamen zu Fall. Bürgermeister Hubbaleck hatte im letzten Augenblick die Gefahr erkannt und war rechtzeitig über die Friedhofsmauer in den neben liegenden Garten gesprungen, der lange Jahre danach seinen Namen als Spitznamen trug.

ruebenach_1863

Dorfansicht, wie sie sich für wenige Jahre dem Betrachter dabot (Zeichnung von J. Doetsch, 1863). – Der Große Westturm der neuen Kirche war zu dieser Zeit noch nicht fertig.

Der nächste Akt des Dramas begann noch am gleichen Tag und zu ihm kann ich aus eigener Familienüberlieferung beitragen, denn mein Großvater Johann Gappenach, war einer der wachhabenden Unteroffiziere jener Kompanie Soldaten, die – gerade aus dem Österreichkrieg siegreich zurückgekommen – zur Besatzung nach Rübenach kommandiert worden waren.

Als nach dem am Bröckerbach gegebenen Kommando: „ Scharf durchladen und entsichern!“ die 4. Kompagnie des Garde-Grenadier-Regiments „Königin Augusta“, dessen Garnisonsstadt zu dieser Zeit noch Koblenz war, unter dumpfem Trommelschlag kurz nach 5 Uhr abends in den Ort einmarschierte, da wurde es den Bewohnern doch etwas ungut zu Mute.  Am Denkmal instruierte der Hauptmann seine Soldaten, sie seien berechtigt, Verpflegung wie im Feindesland zu verlangen, eine Art Standrecht sei verhängt, Einwohner dürfen nicht in Gruppen beisammenstehen und bei Dunkelwerden bestehe Ausgangssperre.

Die Gemeinde hatte die Soldaten zur Strafe also voll zu beköstigen und Sinn der Besatzung war es , in der rebellischen Bürgerschaft Ruhe und Ordnung wiederherzustellen, das vom Einsturz bedrohte Bauwerk bei Tag und Nacht zu bewachen und vielleicht auch Anstifter oder Mitbeteiligte ausfindig zu machen. Die Soldaten sollten deshalb alle, zehn bis zwölf Mann in jedem Haus in der Backesgasse einquartiert gewesen sein. Durch die Gespräche in den Familien glaubte man Hinweise zu bekommen.

Über das Verhalten der Soldaten sind die Überlieferungen etwas geteilt: Auf der einen Seite heißt es, das Verhältnis der Rübenacher zu den Okkupanten sei sehr gut gewesen, ja sogar drei Ehen seien gestiftet worden; auf der anderen, die Soldaten hätten die Bewohner absichtlich schikaniert; z. B. gutes Essen in den Schweinetrog geschüttet und besseres verlangt. Die erster Leseart wird kaum richtig sein, denn die Soldaten wurden im Verlauf der nächsten Wochen mehrfach gegen neue Einheiten ausgewechselt, damit ein genügender Abstand zur Einwohnerschaft gewährleistet blieb. Wenn sie auch sicherlich nicht allzu zu gerne zu Erbsen und Kommissbrot in die Kaserne zurückgekehrt sein dürften, so sprechen dennoch eine Reihe unschöner Vorkommnisse dafür, dass die zweite Version wenigstens dem Sinn nach die richtige ist. Dafür soll nur ein Beispiel hier zitiert sein:

Bei einer armen Witwe mit fünf Kindern, die ganz kleines Häuschen bewohnte mit Küche, zwei Stuben und einer winzigen Kammer, waren fünf Mann einquartiert worden. Der zweitälteste Sohn hatte aus irgendeiner Verärgerung mit den Soldaten einen Wortwechsel, was zur Bestrafung zu 25 Stockhieben führte, die sofort „durch zwei Grenadiere appliziert“ wurden. Die Witwe erhielt zudem noch zwei Mann zusätzlich ins Quartier.

In jedem Falle erwiesen ist allerdings, dass die Soldaten bald den Spitznamen „die Fressgard“ erhielten.

Die Besatzung blieb dreizehneinhalb Wochen im Ort. Während der ganzen Zeit liefen Untersuchungen und Verhöre. Die gesamte männliche Bevölkerung wurde zu je 50 Personen reihum nach den Hausnummern unter Androhung höchster Geldstrafen zur Vernehmung von den Ermittlungsrichter befohlen. Doch nichts brachte Erfolg Es soll lediglich zur Inhaftierung eines halbwüchsigen Mädchen gekommen sein. Die Bürgerschaft schwieg wie ein Grab und zeigte vielmals guten Gemeinschaftssinn, vor allem bei der Unterstützung ärmerer Familien, die die Soldaten nicht beköstigen konnten.

Eines Tages wurde schließlich die Besatzung zurückgezogen. Selbst hierbei gab es noch eine unerquickliche Szene: Beim Abmarsch der Kompagnie stand am Ortsausgang der Koblenzer Straße ein Mann vor seinem Haus und muss wohl seiner Freude allzu Ausdruck verliehen haben – auch das Wort „Fressgard“ wurde dabei gehört – jedenfalls befahl der Kommandeur, den allzu Gesprächigen zwischen die Soldaten einzureihen und so musste er wohl oder übel, wie er gerade war, in Holzpantinen bis Koblenz klappern; dort erst ließ man ihn laufen. Dem Hauptmann hat die Sache allerdings eine strenge Rüge und eine Belehrung über Freiheitsentzug eingebracht.

Der Abbruch der alten Kirche erfolgte wenige Wochen danach im kommenden Frühjahr. Bei der Sprengung des Turmes gab es beinahe noch einen Toten: durch einen zu früh losgehenden Schuss wurde G. Fey (seine Überlieferungen können als wichtige Quelle zu vorliegender Studie angeführt werden), schwer verletzt.

Der Bürgermeister, über dessen äußerst unglückliche Art in der Behandlung der Angelegenheit kein Zweifel bestehen kann, soll später irrsinnig geworden sin. Ob das die Folge des Kirchensturzes war, bleibt dahingestellt. Sicherlich jedoch eine Folge und eine neuerliche Bestrafung für Rübenach war die bald darauf (1867) angeordnete Verlegung des Bürgermeisteramtes von hier nach Weißenturm.
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Kriegselend in Rübenach

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von Hans Gappenach

In den Jahren der französischen Revolutionskriege und vor allem während des „siebenjährigen Krieges“ kam es in Rübenach häufiger zu Vergewaltigungen, so etwa 1762 mehrfach durch Soldaten des hier überwinternden Husarenregimentes Chamburan. 1795 sind es französische Soldaten, die sich auf gleiche Weise ein ungutes Denkmal setzen. Der Pfarrer vermerkt im Geburtsregister: „Wehe der Pfarrei, wenn die Soldaten länger hier geblieben wären!“
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Das Dritte Reich

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von Udo Liessem

Während der Jahre 1933 – 1941 wurde Erhebliches durch den Landkreis geleistet. Die Kreisstraße Güls – Rübenach wurde neu gebaut. Um die Arbeitslosigkeit zu steuern ließ die Kreisverwaltung Forstarbeiten durchführen, so auch in Rübenach. An der Volksschule wurden Verbesserungen durchgeführt. Dagegen wurde der kurz vor dem Krieg begonnene Bau der Reichsautobahn in Richtung Trier bald wieder eingestellt. Bild

Der zweite Weltkrieg brachte – wie überall – auch in Rübenach viel Grauen:

St. Mauritius 1942

Pressebericht aus der damaligen Zeit

  1. August 1942 – Eine Luftmine vernichtete den Chor der Pfarrkirche. Das bedeutete die erste Zerstörung einer Kirche  des Bistums Trier während des Zweiten Weltkrieges. Bild
  1. Dezember 1943 – Ungefähr 120 Brandbomben wurden über dem Dorf abgeworfen, wovon lediglich 7 auf Häuser fielen, dort aber keine nennenswerten Schaden anrichten konnten, da die Wehren von Rübenach, Bendorf, Bubenheim, Weißenthurm und Koblenz die Brände schnell löschten. Lediglich 6 Scheunen brannten nieder.
  1. Dezember 1944 – Um 19 Uhr ging ein Bombenteppich auf Rübenach nieder, dessen Bilanz 21 Tote betrug. 4 Häuser und 3 Scheunen wurden zerstört.
  1. Dezember 1944 – 1 Toter, 5 zerstörte Wohnhäuser

Weitere vereinzelte Bombenabwürfe waren bis zum Januar 1945 festzustellen, denen noch 2 Wohnhäuser zum Opfer fielen. Es ist aber falsch, die Angriffe der RAF als „Terror“ zu brandmarken, den alle Abwürfe waren Fehl- oder Notabwürfe; das eigentliche Angriffsziel war stets Koblenz gewesen.

Am 8. März 1945 rollten Panzer der Armee des amerikanischen Generals Patton in Rübenach ein. Insgesamt forderte der Zweite Weltkrieg 173 Tote, wobei jedoch die an Folgeschäden Gestorbenen nicht mitgerechnet worden sind. mehr

mauritiusstrasse_1933Die Dunkle Seite der deutschen Geschichte – Ecke von-Eltz-Straße Blickrichtung Mauritusstraße 
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Johannes Starke

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von Hans Gappenach

Der ehemalige MGV „Sangeslust“, dessen alte Sänger teilweise im heutigen (Stand 1975) Gesangsverein und vor allem im Kirchenchor noch aktiv sind, wurden längere Jahre von Johannes Starke dirigiert. Er war – in Breslau und Berlin aufgewachsen – ein Musiker von hohem Rang, wenn zwar von Rivalen oft als „Wettstreitlöwe“ apostrophiert. Nach seiner totalen Ausbombung in Pfaffendorf starb er, arm und krank, 1944 in Sayn, wo er auch begraben liegt. Hatte er während der Gesangsprobe einen „erhört“, der gerne singen wollte, aber ob mangelnder Musikalität nicht recht konnte, wie er sollte, dann ging er durch die Reihen zu dem Kunstbeflissenen hin und flüsterte ihm zu: „Lieber Mann, werden Sie doch bitte inaktiv. Sie tun dem Verein damit einen Gefallen!“ Eine direkte Verkleinerung des Vereins bedeutete eine derartige Aufforderung eigentlich nicht, wenn auch eine Dezimierung seines „singenden Personals“.
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Auswirkungen der franz. Revolution

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von Udo Liessem

Das ausgehende 18. Jahrhundert brachte – nicht nur für Rübenach – eine vollkommene Umorientierung und es begann eine stürmische Entwicklung, die im Grunde das ganze 19. Jahrhundert anhielt, um dann nahtlos ins 20. Jahrhundert überzugehen. Die französische Revolution von 1789 brachte bald für die Rheinlande große politische Umwälzungen mit sich: 1792 war auf der Rübenacher Höhe ein großes preußisches Militärlager unter Herzog Ferdinand von Braunschweig; Truppen wurden hier zusammengezogen, um gegen Frankreich zu marschieren (1. Koalisationskrieg). Der Feldzug endete kläglich mit der Kanonade von Valmy. Der Denkstein, der an das 1792er Lager erinnerte, wurde wenige Jahre später von Franzosen zerstört. Am 31. Oktober 1794 lagerten französische Truppen bei Rübenach, im Januar 1795 lagen sie im Dorf. Nachdem Frieden von Lunéville (9. Februar 1801) das linksrheinische Kurfürstentum Trier offiziell ausgelöscht hatte, machte der Reichsdeputationshauptschluss – 1803 – dem restlichen Teil ein endgültiges Ende.

Schon 1798 war im linksrheinischen Gebiet von Franzosen die Départementverwaltung eingeführt worden. Koblenz wurde Sitz des „Departement Rhin et Moselle“ (Rhein und Mosel). Das ehemalige Amt Bergpflege und Bassenheim, Kobern, Winnigen, Lay, Kapellen und seit 1806 auch Weißenthurm wurden zum Kanton Rübenach zusammengefasst. Das Dorf war aber nicht Sitz einer Mairie (= Bürgermeisterei), vielmehr bildeten Bassenheim, Bubenheim, Kärlich, Kettig, Metternich, Mülheim, Weißenthurm und Rübenach die Mairie Bassenheim.

Leider erlaubt es der gedrängte Platz nicht, nähere auf die sozialen Veränderungen einzugehen; nur einige Hinweise: Die Privilegien des Adels und der (Hohen) Geistlichkeit hatten ein Ende, die feudalen Rechte wurden abgeschafft (die Grundherrschaften hatten aufgehört zu existieren), die Rechtsprechung wurde vereinheitlicht und vereinfacht. Hier muss an den sogenannten Code Napoléon erinnert werden, der (linksrheinisch) bis 1900 in Kraft geblieben ist! Den Geistlichen war zwar erlaubt Taufen, Eheschließungen wie bisher durchzuführen und Sterbefälle zu registrieren, doch hatten diese Eintragungen keinen amtlichen Charakter mehr. Das alte Erzbistum Trier war zerschlagen worden, das neue beschränkte sich lediglich auf das Saardepartement. Rübenach gehörte zum neugegründeten Bistum Aachen. Mit Beschluss vom 9. Juni 1802 wurden in den vier rheinischenDepartements alle religiösen Orden aufgelöst. Ihr Vermögen fiel dem Staat, der es im Laufe der nächsten Jahre versteigern oder verkaufen ließ, so dass sich eine völlig andere Besitzverteilung ergab. Die Ordensleute bekamen eine lebenslängliche Rente von 500 – 600 Francs. Ausgenommen von dieser Säkularisation waren u. a. die Pfarreien. Einer der Betroffenen, der letzte Abt des Zisterzienserklosters Marienstatt, Johann Simon Conrad aus Kärlich (1740 – 1819) wurde in Rübenach, wo er Verwandte hatte, beigesetzt. Die Conrads hatten übrigens den Maximiner Hof erworben, den die Nachfahren noch heute teilweise besitzen. Mit 40 Hektar aus ehemaligem kurfürstlichem und maximinischem Land arrondierten die Eltz-Rübenach ihren dortigen Besitz.
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Rübenach wird preußisch

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von Udo Liessem

Nachdem die Rheinlande Preußen zugesprochen worden waren – am 5. April 1815 nahm Friedrich Wilhelm III. offiziell Besitz von den neuen Gebieten – wurde mit dem 14. Mai 1816 der Landkreis Koblenz geschaffen, zu dem natürlich auch Rübenach gehörte. Das Dorf zählte weiterhin zur Bürgermeisterei Bassenheim (seit 1935 Weißenthurm) Stand 1975, doch war der Sitz dieser Bürgermeisterei Rübenach, ab 1867 (wohl wegen des Kirchenabbruchs) wurde er nach Weißenthurm verlegt. Die Bulle Papst Pius VII. „De salute animarum“ vom 1. Juli 1821 regelte die kirchliche Organisation im Königreich Preußen und hiermit auch die Neugestaltung des Bistums Trier, zu dem auch Rübenach wieder gehörte.

Drei Rübenacher Bürger wurden im Jahre 1815 (laut Sterberegister im Pfarrarchiv) von Wölfen aus den Ardennen gerissen. Ein Kommando General Blüchers musste die Tiere bekämpfen. Dieses letztmalige Auftreten der Raubtiere ist wahrscheinlich eine Folge der napoleonischen Kriege gewesen.

Seit der französischen Zeit war man an die Gleichstellung von Stadt und Land gewöhnt worden. Die am 23. Juli 1845 in der Rheinprovinz eingeführte Gemeindeordnung, für Stadt und Land geltend, die eine Trennung der Landgemeinden von den Städten bewirkte, weitgehend zunichte gemacht. Das Bürgerrecht und das passive Wahlrecht wurden vom Grundeigentum oder von einem Mindesteinkommen abhängig gemacht; aktiv wahlberechtigt war nur der Bürger. Eine große soziale Missartung bedeutete auch die Kreisverfassung vom 13. Juni 1827, die – von Modifikationen abgesehen – bis 1887 Gültigkeit besaß. Kreistag und Landrat waren die Organe des Kreisverbandes. Der Kreistag und Landrat setztem sich zusammen aus den Standesherren und den Besitzern von Rittergütern, aus Vertretern der Städte und aus denjenigen der Landgemeinden. Der ersten Gruppe stand das Virilstimmrecht zu, so dass eine reibungslose Arbeit im Grunde nicht durchführbar war. Im Landkreis Koblenz gab es drei Rittergüter: Bassenheim, Sayn und Rübenach. Am 5. März 1887 fiel die Mitgliedschaft im Kreistag für die Rittergutsbesitzer ersatzlos fort. Die größeren Grundbesitzer, die Landbürgermeistereien und die Städte besetzten nun den Kreistag. Zur ersten Gruppe, die mindestens 150 Mark Grundsteuer pro Jahr zu zahlen hatte, gehörten auch noch Gewerbetreibende und Bergwerkbesitzer, wenn ihre Gewerbesteuer entsprechend hoch veranlagt war. Der 1903 gewählte Kreistag (des Kreises Koblenz-Land) hatte 26 Mitglieder: 10 entsandten die größeren ländlichen Grundbesitzer, 10 die Landbürgermeistereien, 6 die (kreisangehörigen) Städte. Wie Rittel treffend formulierte, waren die Kreistage „eine Versammlung von Honorationen“.

Wie bekannt ist, waren die staatsbürgerlichen echte weitgehend an Grundbesitz und Steuerzahlung gebunden. Die wichtigste der direkten Steuern war die Grundsteuer. Es war deshalb „eine schmerzlich empfundener Übelstand … dass unter französischer Herrschaft das Rhein-Moseldepartement gegenüber dem Roerdepartement hinsichtlich der Grundsteuer beträchtlich höher belastet war. Eine gerechte Besteuerung war aber nur möglich, wenn  eine genaue Katastrierung vorgenommen werden würde. Deshalb begannen die Franzosen mit den Vermessungsarbeiten im Jahre 1808, und zwar in den Kantonen Rübenach und Polch; die Preußen setzten diese Arbeiten ab 1816 fort. War die Besteuerung während der französischen Epoche zwischen den einzelnen Départements unterschiedlich gewesen, so änderte sich das zunächst auch nicht in preußischer Zeit: Die alten Provinzen zahlten erheblich weniger als die Rheinlande, Westfalen und Sachsen; die Grundsteuer je Morgen betrug 1819:

Groschen           Pfennige

Preußen und Pommern……………….1………………………
Brandenburg und Pommern……….1……………………..3,5
Schlesien…………………………………….3………………………3
Sachsen………………………………………4……………………..3,5
Westfalen……………………………………3……………………..9
Rheinlande………………………………….5……………………..1 5/6

Die Steuer pro Quadratmeile lautete für 1832:

Taler

Preußen………………………………….945
Posen……………………………………..986
Pommern……………………………..1099
Brandenburg…………………………1515
Schlesien.……………………………..3001
Rheinlande und Westfalen……3376
Sachsen………………………………..4187

Eine Angleichung erfolgte erst im Jahre 1861.

Nun wieder direkt zurück zum Dorf. Emmerich Joseph Herr zu Eltz-Rüebanch verkaufte 1815 seinen Anteil am Stammsitz der Familie – Burg Eltz – gab den Rübenacher Burgturm als Wohnsitz auf und verzog nach Wahn bei Köln. Am 20. Juni 1827 wurden die Eltz-Rübenach in den Freiherrenstand erhoben.
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Kirchenstrafen

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von Hans Gappennach

Sie  waren in katholischen Gegenden verhältnismäßig selten, in evangelischen, wo es die Ohrenbeichte nicht gab, als Sühne für öffentlich bekannt gewordene „Sünden“ (wofern diese nicht in den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit fielen) dagegen die Regel. Da liest man in Pönitentialbüchern unglaubliche Dinge, wovon das öffentliche Ausstellendes zu Bestrafenden während des sonntäglichen Hochamtes noch als gelinde einzustufen wäre.

Aber in Rübenach gab es derlei. Im Jahre 1515 wird ein Mann bestraft, der am Matthiastag Stecken geschnitten, ein zweiter, weil er am Lukastag gearbeitet hat; 1616 wurden mit Kirchenstrafen belegt: Mehrere Mägde „die am Sonntag Nüsse gerafft haben und das noch während der Messe“, ferner ein Mann, der einen Graben ausgeworfen hat.
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Rübenacher „Liturgie-Reformversuch“ 1813

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von Hans Gappenach

Durch die Einführung der französischen Verwaltung wurde Rübenach von 1800 ab Sitz einer Kantionalpfarrei und kam (bis 1824) zur Diözese Aachen.

Bei Bischof Berdolet reichte im Jahre 1813 Pfarrer Joh. Geisen (1807-1826 in Rübenach) ein Gesuch ein und legte mit der Bitte um Druckerlaubnis drei „Deutsche Singmessen“ vor, da das Gesangbuch nur eine solche enthalte.

Der Antrag wurde – möglicherweise aus rein politischen Erwägungen, aber gewiss auch anderer Gründe wegen – abschlägig beschieden.
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Schulwesen

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von Udo Liessem

Über ein wichtiges Kapitel der Dorfgeschichte, das Schulwesen nämlich, lässt sich wenig Konkretes sagen, zumindest was die Frühzeit angeht. Ein urkundlicher Niederschlag findet sich im Visitationsprotokoll von 1680, in dem geklagt wird; dass im Sommer nur 19 Schüler und winteres auch nicht viel mehr den Unterricht besuchen würden. Wilhelm Schnorrenberg war damals gleichzeitig Küster, Organist und Lehrer, im seinerzeitigen Dorfleben kein Einzelfall. Der erste Lehrer, der eine solide Ausbildung genossen hatte, war Anton Simonis, ein gebürtiger Rübenacher, der die Koblenzer Normalschule besucht hatte. Noch 1672 diente das Hochzeithaus als Unterrichtsstätte; 1785 war aber das Schulhaus zu klein, so dass endlich im Jahre 1810 ein neues Schulhaus errichtet werden konnte. Es ist noch erhalten (Mauritiusstraße 26).

Das Hochzeithaus dürfte identisch gewesen sein mit dem erstmals im 14. Jahrhundert und dann um 1700 erwähnten Spielhaus. In ihm hat man das Gemeindehaus zu sehen, das noch andere Funktionen zu erfüllen hatte als derartige Bauten aus der Jetztzeit.
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