Fortschreibung des Flächennutzungsplans Koblenz

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Unhaltbare Verwaltungsvorschläge für den Stadtteil Rübenach

Koblenz braucht dringend Wohnraum, ebenso der Stadtteil Rübenach, weshalb sich die SPD für die Entwicklung von Baugebieten „In der Grünwies“ und in der „Von-EltzStraße“ stark gemacht hat. Dennoch zeigten sich die Rübenacher Ratsmitglieder Marion Lipinski-Naumann und Fritz Naumann entsetzt über die Beschlussvorlage der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Koblenz.

„Es macht mich fassungslos, dass gültige Ratsbeschlüsse und Empfehlungen des Ortsbeirates Rübenach seitens der Verwaltung völlig ignoriert werden“, so Lipinski-Naumann. Hintergrund sind verschiedene geplante Wohn- und Gewerbebauprojekte im Rübenacher Stadtteil. So soll beispielsweise das Gebiet am Brückerbach für Wohnbebauung vorgesehen werden. Dies sehen die Rübenacher Sozialdemokraten jedoch kritisch. „Dieser Teil des Brückerbaches stellt noch ein wirkliches Biotop dar. Jeder, der sich dort auskennt oder im nahem Umfeld wohnt, weiß, dass hier der Buntspecht, der Eichelhäher, das Eichhörnchen und viele Tiere mehr ihren Wohnort haben. Hinzu kommt die Erschwernis, dass bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan „In der Grünwies“ in Umsetzung befindlich ist und ebenfalls mit Bebauung an dieses Gebiet heranrücken wird, erläutert die SPD-Fraktionsvorsitzende.

Auch sei bereits ein Niedermoor, das im Bereich des Brückerbaches bestanden habe, bereits verschwunden. „Anstatt hier weitere Bebauung zuzulassen, sollte man vielmehr überlegen, hier Renaturierungsmaßnahmen zu ergreifen“, gibt Ratsmitglied Naumann  zu bedenken. Die Empfehlung der Verwaltung lautet hingegen, der Ablehnung dieser Maßnahme durch den Ortsbeirat nicht zu folgen.  Gleiches gilt für das Baugebiet „Obere Mühlenstraße“, nahe des zweiten Rübenacher Bachlaufs (Anderbach).

Hier soll ein Gebiet für Wohnbebauung vorgesehen werden, dass bei Starkregenereignissen in Rübenach als Versickerungsfläche für Regenwasser gebraucht wird. Die Höhenunterschiede und die dann vorhandene Bebauung würden zu einem neuen Bachbett in der oberen Mühlenstraße führen, dass natürlich nicht gewollt ist. „Hinzu kommt, dass der vom Gutachter empfohlene Mindestabstand zum Anderbach bei einer möglichen Bebauung nicht kontrolliert werden kann“, ergänzt Naumann.

Völlig unverständlich ist für die beiden Kommunalpolitiker schließlich die Ablehnung der Beschränkung der Gewerbegebietsfläche an der A 61 auf 60 Hektar. Lipinski-Naumann führt aus: „Hierzu gibt es einen gültigen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016! Es ist mir unbegreiflich, wie die Verwaltung bei allen genannten Baumaßnahmen gültige Beschlusslagen ignoriert.“  Die Beschlussvorlage in der Mai-Sitzung sei so nach Meinung der SPD nicht hinnehmbar. Eine erneute Diskussion der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird daher für die Juni-Sitzung des Ausschusses angestrebt.

SPD Stadtratsfraktion – 12.05.2020

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