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„Keine andere Entscheidung möglich“

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Die Stadt Koblenz muss in der Aachener Straße in Rübenach keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners der Straße gegen die Stadt abgelehnt.

Leserbrief von Manfred Schütz, Koblenz

Mit Interesse habe ich Ihren Bericht über die Mitteilung des Vorsitzenden der Bürgerinitiative (BI) „Lebenswertes Rübenach“ zum Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz betreffend Lärmreduzierung in der Aachener Straße gelesen. Streitgegenstand dieses Verfahrens war vereinfacht gesagt die Frage, ob die Stadt Koblenz ihre Entscheidung, keine weiteren Maßnahmen zur Lärmreduzierung in der Aachener Straße zu treffen, entsprechend den gesetzlichen Grundlagen ermessens- und fehlerfrei getroffen hatte.

Die hierbei zugrunde gelegten Feststellungen über das Verkehrsaufkommen und die Durchschnittsgeschwindigkeiten in der Straße beruhen auf Gutachten und Angaben der BI selbst, die so Gegenstand des Verfahrens wurden. Auch nach mehrmaligem Lesen des Urteils kann ich nicht feststellen, dass das VG in seinem Urteil die Anzahl der täglichen Fahrzeuge mit 10 000 Fahrzeugen, so wie von der BI dargelegt, festgelegt habe.

Vielmehr finden sich in dem Urteil sowohl die Angabe 11 000 als auch 10 000 Fahrzeuge. Beides jedoch nicht in den Entscheidungsgründen, sondern in den Sachverhaltsfeststellungen. Letztlich mag dies auch irrelevant sein, entscheidend war überdies die Frage, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine signifikante Lärmreduzierung zur Folge hätte. Hierzu haben mehrere Gutachten festgestellt, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit nur eine kaum wahrnehmbare Geräuschminderung zur Folge habe. Grund hierfür ist, dass sich die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Aachener Straße, wie auch von der BI festgestellt, bereits im Bereich von circa 35 bis 36 km/h bewegt. Dass sich bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit ein Teil der Fahrzeuge darunter und logischerweise auch darüber bewegt, ist naheliegend, jedoch für eine Entscheidung nicht relevant, da nur die aus dem Lärm resultierende Durchschnittsbelastung aussagekräftig sein kann.

Im Übrigen ist es in der Ortsmitte von Rübenach aufgrund der Parksituation in der Aachener Straße nahezu unmöglich, eine wesentlich höhere Geschwindigkeit zu erreichen. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass auf etwa 5200 Einwohner in Rübenach annähernd 3800 Fahrzeuge kommen, die im Gegensatz zum Durchgangsverkehr die Masse des Verkehrsaufkommens ausmachen. Im Ergebnis konnte keine andere Entscheidung getroffen werden.

Rhein Zeitung – 25.07.2020

 

Aachener Straße: Kläger kritisiert Verwaltungsgericht

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Rübenacher Rüdiger Neitzel kann Entscheidung nicht nachvollziehen

Rübenach. Die Stadt Koblenz muss in der Aachener Straße in Rübenach keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners der Straße gegen die Stadt abgelehnt (wir berichteten). Laut Gericht hat die Stadt zu Recht von den Maßnahmen abgesehen, da diese „bestenfalls zu einer minimal spürbaren Lärmminderung führen würden“. Der Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen zwischen der Stadt Koblenz und einem Anwohner.

Der Anwohner, der gegen die Stadt geklagt hatte, ist Rüdiger Neitzel, Vorsitzender der Bürgerinitiative (BI) Lebenswertes Rübenach. Der RZ hat Neitzel nun mitgeteilt, dass er die
Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen könne. Auch, weil das Gericht in seiner Bewertung des Falles andere, niedrigere Zahlen als Grundlage verwendet habe. So hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass an einem Werktag im Schnitt 10 000 Fahrzeuge durch die Aachener Straße fahren würden. Neitzel hingegen teilt mit: „Diese Aussage ist falsch, an meinem Haus fahren werktäglich über 11 000 Kraftfahrzeuge vorbei, an Spitzentagen sind es über 12 000.“ Diese Zahlen seien von zwei Gutachtern übereinstimmend festgestellt worden und würden von der Bürgerinitiative mit einem „eigenen Messgerät Monat für Monat bestätigt“.

Weiterhin habe das Gericht behauptet, die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge, die durch die Aachener Straße fahren, betrage 35,6 km/h. Neitzel indes meint: „Die Durchschnittsgeschwindigkeit variiert jeden Tag, sie lag in der vor Gericht behandelten Referenzwoche zwischen 35 und 40 km/h.“ Das bedeute nicht, dass alle Fahrzeuge mit der
Durchschnittsgeschwindigkeit durch den Ort fahren würden: „In Wirklichkeit fahren zwischen 80 und 82 Prozent aller Fahrzeuge schneller. Eine solche Auswertung lässt die Software des Messgerätes zu.“ Neitzel kann daher nicht nachvollziehen, dass die Abbremsung von Zehntausenden Fahrzeugen pro Monat auf 30 km/h „keinen spürbaren Unterschied in der Lärmbelastung machen soll“.

Das Verwaltungsgericht hatte auch festgestellt – und damit die Stadt in ihrer Haltung unterstützt: „Das Ergebnis der Prüfung, wonach das Interesse des Klägers hinter die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer sowie die Interessen der Anlieger umliegender Wohnstraßen (wohin sich der Verkehr verlagern könnte) zurückzutreten habe, ist nicht zu beanstanden.“ Dazu meint Neitzel: „Im Klartext heißt das also, dass das Recht auf 50 km/h in der Ortsdurchfahrt Vorrang vor dem im Grundgesetz verankerten Recht des Bürgers auf Unverletzlichkeit der Person hat?“

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht beantragen. Ob Neitzel diesen Schritt gehen wird, lässt er offen. jl

Rhein Zeitung – 18.07.2020

Landesbetrieb Mobilität liegt leider daneben

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„Immer und immer wieder werden wir nicht nur von Rübenacherinnen und Rübenachern darauf angesprochen, warum die Ausfahrtstelle Koblenz-Metternich (Gemarkung Rübenach) an der A 61 nicht die Bezeichnung Koblenz-Rübenach trägt“, so die SPD Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Rübenach, Marion Lipinski-Naumann.

Von Seiten des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz wurde auf Anfrage deutlich gemacht, dass Ausfahrtsziele natürlich wichtig sind, aber auch der nächstgelegene Zielort ausgewählt werden muss. Von daher stellt sich nun die Frage, warum nicht beide Zielorte an der Autobahn ausgeschildert sind. Selbstverständlich ist Metternich mit dem Bundeswehrzentralkrankenhaus und der Universität ein wichtiger Bestandteil des Abfahrtsverkehrs, jedoch die Formulierung ‚nächstgelegener Zielort‘ ist bei der Abfahrtbezeichnung zu berücksichtigen, denn dieser ist der Stadtteil Rübenach.

„Wir sehen ein, dass der Zielort Metternich mit seinen großen Einrichtungen an der Anschlussstelle ausgeschildert sein sollte, jedoch ist der Stadtteil Rübenach der nächstgelegene Zielort. Daher müssen beide Bezeichnungen ausgewiesen werden,“ erklärt das Rübenacher Ratsmitglied Fritz Naumann.

Pressemitteilung des SPD-Ortsvereins Rübenach – 20.07.2020

Keine Lärmreduzierung in der Aachener Straße in Rübenach

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Gericht weist Klage eines Anwohners nach jahrelangem Rechtsstreit ab

Rübenach. In der Aachener Straße in Rübenach muss die Stadt keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners der Straße gegen die Stadt abgelehnt. Laut Gericht hat die Stadt zu Recht von den Maßnahmen abgesehen, da diese „bestenfalls zu einer minimal spürbaren Lärmminderung führen würden“. Die Verkehrsbelastung der Aachener Straße mit laut Gericht 10 000 Fahrzeugen pro Werktag wird schon lange intensiv diskutiert. Nachdem ein Antrag des Anwohners bei der Stadt auf verkehrsbehördliches Einschreiten erfolglos war, erhob er 2014 erstmals Klage am Verwaltungsgericht.

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Rhein Zeitung – 18.07.2020

Neues Pilgerkreuz am Jakobsweg

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Seit einigen Tagen gibt es am Wegeverlauf des durch Rübenach führenden Jakobsweges ein neues, als Wegweiser deutendes Pilgerkreuz. Wegepate Heinz Bengel hat das ehemalige Grabkreuz überlassen bekommen und es zum Pilgerkreuz umgearbeitet. Unmittelbar neben dem Pilgerstein Nähe der Metternicher Reithalle wurde das Kreuz aufgestellt. In der Hoffnung, dass es keinem Wandalismus zum Opfer fällt, ist dies eine weitere Bereicherung für den hiesigen Jakobsweg.

Redaktion unser-ruebenach.de – 15.07.2020
Foto Heinz Bengel

Verkehr in der Kilianstraße wird beruhigt

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Breitere Gehwege und Veränderung der Parkplätze sollen in Zukunft brenzlige Situationen verhindern

Rübenach. Ein für alle Verkehrsteilnehmer schwieriges Nadelöhr ist aufgrund der vorhandenen engen Bebauung die Kilianstraße im Stadtteil Rübenach. Zwischen den Einmündungen der Aachener Straße und der Kruppstraße kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Zum Schutz der Fußgänger und zur klareren Regelung des Zweirichtungsverkehrs der Fahrzeuge baut die Stadt in diesem Bereich nun punktuelle Verbreiterungen des Gehweges. Weiterhin wird das Parken laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung in diesem Abschnitt durch Markierungen und Beschilderung neu geregelt.

Siehe auch Beitrag vom 09.07.2020

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Rhein Zeitung – 11.07.2020

Frauenchor feierte mit Abstand die beste Midsommerparty

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Nach 17 Wochen Abstinenz haben sich die Sängerinnen des Frauenchores Quodlibet endlich wiedergesehen

Unter den vorgegebenen Hygienevorschriften und mit Mundschutzmasken traf sich der Chor zur Midsommerparty auf einem großen Feld im Freien. Die Freude war groß und es wurde ein wunderschöner Abend. Das traditionelle Buffet fiel in diesem Jahr auch aus. Dafür zauberte der Vorstand von Quodlibet einen leckeren Imbiss. (weiterlesen)

Frauenchor Quodlibet – 06.07.2020
Foto Frauenchor Quodlibet

5 Meter hohe Eibe in der Nacht abgesägt

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In der Nacht vom 04.auf 05.07.2020 um 3:14 Uhr wurde in der oberen Kruppstraße auf einem Privatgrundstück direkt am Jakobsweg eine 22-jährige 5 Meter hohe wunderschöne Eibe fachmänisch abgesägt. Die Anwohner wurden durch den Lärm geweckt und konnten sehen wie die Täter in einem Fahrzeug ohne Licht davon fuhren. Die sofort alarmierte Polizei bekam sehr hilfreiche Hinweise. Anzeige wurde erstattet.

Volker Schmitz Rübenach – 06.07.2020
Fotos Volker Schmitz

 

Ortsverwaltung dankt freiwilligen Helfern beim Bibelgarten

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Die Ortsverwaltung Rübenach dankt auf diesem Weg dem ehrenamtlichen Team um Monika Sauer und Christa und Willi Thone, das sich so fürsorglich um den Bibelgarten gekümmert hat.

Der Garten selbst war in den letzten Jahren etwas in Vergessenheit geraten, was sich auch an dessen Erscheinungsbild bemerkbar gemacht hatte. Umso erfreulicher ist es, dass sich in den letzten Wochen Freiwillige gefunden haben, die mit großem Engagement und viel Motivation den Bibelgarten wieder auf Vordermann gebracht haben. Nun erstrahlt er in den kommenden Sommermonaten wieder in voller Pracht, zur Freude aller Rübenacherinnen und Rübenachern.

Thomas Roos Ortsvorsteher Rübenach – 05.07.2020
Foto Ortsverwaltung Rübenach

JSG Rübenach/Metternich U19 geht in ihre dritte Saison

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Die Verantwortlichen des FC Germania Metternich und des FV Rheingold Rübenach haben sich dazu entschlossen, die erfolgreiche Zusammenarbeit bei den U19 Junioren fortzusetzen. Somit gehen auch zur neuen Saison zwei U19 Mannschaften mit insgesamt 40 Jugendspielern an den Start. (weiterlesen)

FV Rhengold Rübenach – 30.06.2020