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Rübenach wird preußisch

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von Udo Liessem

Nachdem die Rheinlande Preußen zugesprochen worden waren – am 5. April 1815 nahm Friedrich Wilhelm III. offiziell Besitz von den neuen Gebieten – wurde mit dem 14. Mai 1816 der Landkreis Koblenz geschaffen, zu dem natürlich auch Rübenach gehörte. Das Dorf zählte weiterhin zur Bürgermeisterei Bassenheim (seit 1935 Weißenthurm) Stand 1975, doch war der Sitz dieser Bürgermeisterei Rübenach, ab 1867 (wohl wegen des Kirchenabbruchs) wurde er nach Weißenthurm verlegt. Die Bulle Papst Pius VII. „De salute animarum“ vom 1. Juli 1821 regelte die kirchliche Organisation im Königreich Preußen und hiermit auch die Neugestaltung des Bistums Trier, zu dem auch Rübenach wieder gehörte.

Drei Rübenacher Bürger wurden im Jahre 1815 (laut Sterberegister im Pfarrarchiv) von Wölfen aus den Ardennen gerissen. Ein Kommando General Blüchers musste die Tiere bekämpfen. Dieses letztmalige Auftreten der Raubtiere ist wahrscheinlich eine Folge der napoleonischen Kriege gewesen.

Seit der französischen Zeit war man an die Gleichstellung von Stadt und Land gewöhnt worden. Die am 23. Juli 1845 in der Rheinprovinz eingeführte Gemeindeordnung, für Stadt und Land geltend, die eine Trennung der Landgemeinden von den Städten bewirkte, weitgehend zunichte gemacht. Das Bürgerrecht und das passive Wahlrecht wurden vom Grundeigentum oder von einem Mindesteinkommen abhängig gemacht; aktiv wahlberechtigt war nur der Bürger. Eine große soziale Missartung bedeutete auch die Kreisverfassung vom 13. Juni 1827, die – von Modifikationen abgesehen – bis 1887 Gültigkeit besaß. Kreistag und Landrat waren die Organe des Kreisverbandes. Der Kreistag und Landrat setztem sich zusammen aus den Standesherren und den Besitzern von Rittergütern, aus Vertretern der Städte und aus denjenigen der Landgemeinden. Der ersten Gruppe stand das Virilstimmrecht zu, so dass eine reibungslose Arbeit im Grunde nicht durchführbar war. Im Landkreis Koblenz gab es drei Rittergüter: Bassenheim, Sayn und Rübenach. Am 5. März 1887 fiel die Mitgliedschaft im Kreistag für die Rittergutsbesitzer ersatzlos fort. Die größeren Grundbesitzer, die Landbürgermeistereien und die Städte besetzten nun den Kreistag. Zur ersten Gruppe, die mindestens 150 Mark Grundsteuer pro Jahr zu zahlen hatte, gehörten auch noch Gewerbetreibende und Bergwerkbesitzer, wenn ihre Gewerbesteuer entsprechend hoch veranlagt war. Der 1903 gewählte Kreistag (des Kreises Koblenz-Land) hatte 26 Mitglieder: 10 entsandten die größeren ländlichen Grundbesitzer, 10 die Landbürgermeistereien, 6 die (kreisangehörigen) Städte. Wie Rittel treffend formulierte, waren die Kreistage „eine Versammlung von Honorationen“.

Wie bekannt ist, waren die staatsbürgerlichen echte weitgehend an Grundbesitz und Steuerzahlung gebunden. Die wichtigste der direkten Steuern war die Grundsteuer. Es war deshalb „eine schmerzlich empfundener Übelstand … dass unter französischer Herrschaft das Rhein-Moseldepartement gegenüber dem Roerdepartement hinsichtlich der Grundsteuer beträchtlich höher belastet war. Eine gerechte Besteuerung war aber nur möglich, wenn  eine genaue Katastrierung vorgenommen werden würde. Deshalb begannen die Franzosen mit den Vermessungsarbeiten im Jahre 1808, und zwar in den Kantonen Rübenach und Polch; die Preußen setzten diese Arbeiten ab 1816 fort. War die Besteuerung während der französischen Epoche zwischen den einzelnen Départements unterschiedlich gewesen, so änderte sich das zunächst auch nicht in preußischer Zeit: Die alten Provinzen zahlten erheblich weniger als die Rheinlande, Westfalen und Sachsen; die Grundsteuer je Morgen betrug 1819:

Groschen           Pfennige

Preußen und Pommern……………….1………………………
Brandenburg und Pommern……….1……………………..3,5
Schlesien…………………………………….3………………………3
Sachsen………………………………………4……………………..3,5
Westfalen……………………………………3……………………..9
Rheinlande………………………………….5……………………..1 5/6

Die Steuer pro Quadratmeile lautete für 1832:

Taler

Preußen………………………………….945
Posen……………………………………..986
Pommern……………………………..1099
Brandenburg…………………………1515
Schlesien.……………………………..3001
Rheinlande und Westfalen……3376
Sachsen………………………………..4187

Eine Angleichung erfolgte erst im Jahre 1861.

Nun wieder direkt zurück zum Dorf. Emmerich Joseph Herr zu Eltz-Rüebanch verkaufte 1815 seinen Anteil am Stammsitz der Familie – Burg Eltz – gab den Rübenacher Burgturm als Wohnsitz auf und verzog nach Wahn bei Köln. Am 20. Juni 1827 wurden die Eltz-Rübenach in den Freiherrenstand erhoben.
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Kirchenstrafen

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von Hans Gappennach

Sie  waren in katholischen Gegenden verhältnismäßig selten, in evangelischen, wo es die Ohrenbeichte nicht gab, als Sühne für öffentlich bekannt gewordene „Sünden“ (wofern diese nicht in den Bereich der niederen Gerichtsbarkeit fielen) dagegen die Regel. Da liest man in Pönitentialbüchern unglaubliche Dinge, wovon das öffentliche Ausstellendes zu Bestrafenden während des sonntäglichen Hochamtes noch als gelinde einzustufen wäre.

Aber in Rübenach gab es derlei. Im Jahre 1515 wird ein Mann bestraft, der am Matthiastag Stecken geschnitten, ein zweiter, weil er am Lukastag gearbeitet hat; 1616 wurden mit Kirchenstrafen belegt: Mehrere Mägde „die am Sonntag Nüsse gerafft haben und das noch während der Messe“, ferner ein Mann, der einen Graben ausgeworfen hat.
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Rübenacher „Liturgie-Reformversuch“ 1813

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von Hans Gappenach

Durch die Einführung der französischen Verwaltung wurde Rübenach von 1800 ab Sitz einer Kantionalpfarrei und kam (bis 1824) zur Diözese Aachen.

Bei Bischof Berdolet reichte im Jahre 1813 Pfarrer Joh. Geisen (1807-1826 in Rübenach) ein Gesuch ein und legte mit der Bitte um Druckerlaubnis drei „Deutsche Singmessen“ vor, da das Gesangbuch nur eine solche enthalte.

Der Antrag wurde – möglicherweise aus rein politischen Erwägungen, aber gewiss auch anderer Gründe wegen – abschlägig beschieden.
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Schulwesen

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von Udo Liessem

Über ein wichtiges Kapitel der Dorfgeschichte, das Schulwesen nämlich, lässt sich wenig Konkretes sagen, zumindest was die Frühzeit angeht. Ein urkundlicher Niederschlag findet sich im Visitationsprotokoll von 1680, in dem geklagt wird; dass im Sommer nur 19 Schüler und winteres auch nicht viel mehr den Unterricht besuchen würden. Wilhelm Schnorrenberg war damals gleichzeitig Küster, Organist und Lehrer, im seinerzeitigen Dorfleben kein Einzelfall. Der erste Lehrer, der eine solide Ausbildung genossen hatte, war Anton Simonis, ein gebürtiger Rübenacher, der die Koblenzer Normalschule besucht hatte. Noch 1672 diente das Hochzeithaus als Unterrichtsstätte; 1785 war aber das Schulhaus zu klein, so dass endlich im Jahre 1810 ein neues Schulhaus errichtet werden konnte. Es ist noch erhalten (Mauritiusstraße 26).

Das Hochzeithaus dürfte identisch gewesen sein mit dem erstmals im 14. Jahrhundert und dann um 1700 erwähnten Spielhaus. In ihm hat man das Gemeindehaus zu sehen, das noch andere Funktionen zu erfüllen hatte als derartige Bauten aus der Jetztzeit.
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Armenstiftung

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von Hans Gappenach

Ein Hospital, wie dies mancherorts bestand, zur Pflege der Alten und Alleinstehenden, besaß Rübenach nicht, wahrscheinlich weil in den bäuerlichen Großfamilien jeder seinen Platz hatte. Es gab aber eine Armenstiftung, die 1656 in einer Visitationsurkunde erstmals genannt wird. Dr. G. Reitz, der Studien zur Pfarrgeschichte getrieben hat, berichtete darüber:
Sie bestand aus Brotspenden auf Karfreitag und Michelstag. Im Jahre 1716 werden die Ackerparzellen zitiert, die das Getreide erbrachten. Pastor und Sendschöffen teilten die Früchte in der Kirche öffentlich aus. Nach der Säkularisation wird die Stiftung (1818 ist davon die Rede) von einer Wohltätigkeitskommission der Gemeinde verwaltet.
Im 18. Jahrhundert gab es auch eine Kornspende der Familie von Eltz-Rübenach, zugunsten der Armen verwaltet.
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Hochgericht Bubenheimer Berg

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von Hans Gappenach

Während des frühen Mittelalters wurden bei den Gerichtssitzungen nach ungeschriebenem Gewohnheitsrecht die Urteile gefällt. Aus dieser Zeit ist belegt, da unser Ort noch als Vogtei bezeichnet wird, dass der Heimbürge (= Schultheiß bzw. Ortsvorsteher) von Rübenach der Erste Schöffe  und Sprecher dieses „“Hochgerichtes Bubenheimer Berg“ war.

Erst viel später begann man, die Formen, nach denen Recht gesucht wurde, schriftlich aufzuzeichnen, so entstanden die „Weistümer“, die den Weg zu einem gerechten Urteil „weisen“ sollten. Nach heutigem Sprachgebrauch könnte man von einer Prozessordnung sprechen. Es gibt (1538 und 1556) einige interessante Weistümer des „Hochgerichtes Bubenheimer Berg“ (wo Galgen und Rad standen), in denen auch Rübenach genannt wird. Sie wären für die Ortsgeschichtsforschung noch zu nützen.

Ja selbst ein „Rübenacher Schöffenweistum“ (von 1519), wohl der niederen Gerichtsbarkeit dienend, liegt vor, das bislang noch in keine ortsgeschichtlichen Überlegungen eingeflossen ist.
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Das Schöffen-Essen zu Rübenach

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von Hans Gappenach

Die Urkunde aus dem Jahre 888, mit der König Arnulf von Kärnten auf Bitten des Grafen Megingoz die Rechte an dem Dorf Rivenacha dem Trierer Kloster St. Maximin übereignete, zog in späteren Jahren einen Rechtsstreit nach sich, weil dort die Gerichtsbarkeitsbelange nicht eindeutig geklärt wurden. Aus einer Urkunde von 1347 geht nämlich hervor, dass sich die Schöffen des Gerichtes von Rübenach – sie übten die niedere Gerichtsbarkeit aus – weigerten, dem Trierer Abt Florich fürdenhin dienlich zu sein, weil man ihnen das zustehende Schöffen-Essen nicht gäbe. Die Klosterleute hielten dagegen, die Schöffen von Rübenach brächten zu dem Essen sämtliche Kinder mit, was jene wieder, da seit alters Gewohnheit, für rechtens hielten. Vor dem Koblenzer Stadtgericht kam es schließlich zu einem Vergleich, wonach das jährliche Essen jenen zwar gegeben werden müsse, da ihnen sonst kein Entgeld zustehe, aber „weder aus Recht noch aus Gewohnheit“ dürften sie fortan ihre Kinder zu besagtem Essen mitführen.

Aus anderen Quellen wissen wir, dass dem Gericht 14 Schöffen zu stellen waren; die ganze Tragweite der Angelegenheit kann erst erkennen, wer die Kinderzahlender Familien früherer Jahrhunderte in Rechnung setzt: Rund 150 Köpfe dürften da leicht zusammengekommen sein, – und das war nahezu das halbe Dorf.
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Religiöse Verhältnisse

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von Udo Liessem

Bevor näher auf den Bau der romanischen Kirche eingegangen wird, trotz des Burghauses das den Ort beherrschende Gebäude, soll die religiöse Situation – obwohl das in anderen Publikationen schon ausführlich geschehen ist – mit nur wenigen Sätzen angedeutet werden. Sowohl das Fabrikvermögen, als auch das Pfarrstellenvermögen waren recht beträchtlich. Aus erstgenanten hatte die Gemeinde Rübenach mit der Zeit 1164 Taler erhalten (Stand 1788), die aber in preußischer Zeit der Kirche verlustig gingen. Die Taxa von 1330 veranschlagte den Rübenacher Pastor mit einer Steuer von 19 Pfund 10 Schillingen, worin er im Dekanat Ochtendung – nur von dem Andernacher und dem Niederzissener Geistlichen übertroffen wurde, was für die gute finanzielle Lage der Pfarrei spricht. Ähnlich lautete die Abrechnung des Dekans von St. Florin (29. Januar 1330), der die Kirche mit 25 Pfund besteuerte; dagegen brauchte der Pleban nur 6 Pfund 10 Schillinge zu zahlen – seine Lohnung war eben sehr gering. Nach der Aufzählung für das Landkapital Ochtendung von 1475 zahlte Rübenach 1 Florin (= 3 Mark = 18 Albus) an Kathedralsteuer, was nicht unbeträchtlich war. Zum Vergleich einige Zahlen:

Güls                    2 Florin            (= 6 Mark)
Ochtendung       18 Albus            (= 3 Mark)
Urmitz               18 Albus            (= 3 Mark)
Kesselheim        16 Albus            (= 2,3 Mark)
Bassenheim       12 Albus            (= 2 Mark)
Kärlich                 8 Albus            (= 1,3 Mark)
Wallersheim         6 Albus            (= 1 Mark)

Es wäre möglich, dass Rübenach – wie viele Orte um Koblenz – Beginen gehabt hat, denn 1488 wird ein Stück Land erwähnt, „das an den Wald stößt und bei den Beginen und bei den Nonnen liegt“.

Als Zeichen für Frömmigkeit und religiöses Brauchtum können auch die Kappelen, Bildstöcke und Wehekreuze gelten: Ein 1649 datiertes großes Heiligenhäuschen – der Mutter Gottes geweiht – stand früher beim Hause Reck, musste aber dem Straßenbau weichen. Auf dem Kirchhof befand sich eine Michaelskapelle, die 1656 und 1680 erwähnt wurde; sie besaß einen eigenen Altar. Schließlich nennt Reitz noch das sogenannte Müllersheiligenhäuschen aus 1849. Von den heute noch vorhandenen sechs Kapellchen hat lediglich das am der Ecke „Alemannenstraße“/ „Oberer Bassenheimer Weg“ noch alte Bausubstanz (16./17. Jahrhundert. Das Kapellchen in der „Alte Straße“ neben dem Haus Nr. 18 stammt aus der Zeit bald nach 1841. Die kleine Kapelle an der Ecke „Hollerstraße“/ „Maximinstraße“/ „Am Kloster“ ist im Giebel auf 1898 datiert. Daneben steht

Ein steht ein Basaltlavakreuz, das gemeinsame Merkmale mit den sogenannten „Schöpflöffeln“ trägt (noch spätgotisch). Mit vorgenannter Kapelle zeitgleich ist auch diejenige am Kirchaufgang; beide sind Ziegelbauten. Letztlich muss noch auf die Lourdesgrotte westlich der Kirche hingewiesen werden.

In der Gemarkung standen bis vor einiger Zeit (Stand 1975) noch vier Kreuze, von denen sind zwei („im Otter“ bzw. „im Rosenborn“) gestohlen wurden. Das älteste Kreuz, das Reitz noch kannte, datiert nach 1716. Die ca. 80 alten Grabkreuze auf dem Friedhof, deren ältestes aus 1572 stammt und die wenigen Grabplatten. Werden vom Verfasser demnächst (!?) in einem  Inventar der Rübenacher Kirche zusammengestellt werden.

1738 existierte bereits ein Missionskreuz, 1746 wurde ein neues angeschafft. Das heutige – an der Südseite der Kirche – stellt eine qualitätsvolle Arbeit des dritten Viertels des 19. Jahrhundert dar, der Corpus ist aus Ton.

Die damalige Kirche in Rübenach, dem Hl. Mauritius und der Aldegundis dediziert, hatte mehrere Altäre: Hl. Kreuzaltar – 1303 –, Liebfrauenaltar – 1496 –; der Hochaltar war im Jahre 1680 dem Hl. Mauritius und die Nebenaltäre dem Hl. Kreuz und der Hl. Katharina geweiht; 1786 wurde ein neuer, von Seiz entworfener Altar (wohl nur ein Aufsatz) angeschafft.

1316 vermachte der Ritter Wilhelm von Eltz der Rübenacher Kirchenfabrik einen Geldbetrag und sein Silber, das zu Kelchen umgearbeitet werden sollte. An alten Kirchengerät ist heute nichts mehr vorhanden. Es ist aber denkbar, dass die 1656 aufgezählten hochgotischen Geräte identisch sind mit den oben genannten. Von den Stücken, die noch erhalten sind, stammen die ältesten aus dem Barock und werden in dem erwähnten Inventar behandelt werden.

Der ursprüngliche Taufstein ist nicht mehr erhalten, der jetzige stammt aus 1710. Aus dem selben Jahr war auch die früheste überlieferte Orgel.

Die ältesten Parmente datieren ins 18. Jahrhundert. Die großartige Madonna (mittelrheinisch-koblenzisch, 2. Viertel 14. Jahrhundert), die Holzfiguren der Hl. Mauritius und Aldegundis (1. Hälfte 18. Jahrhundert) und das Vesperbild um 1741 sind noch aus der alten Kirche übernommen worden.  Alte Glocken sind nicht mehr nachweisbar: 1833 waren lediglich noch zwei aus 1683 und eine aus 1817 vorhanden.

Die Baulasten für Schiff und Turm trugen im Jahre 1680 die Gemeinde, für Chor und Sakristei der Personatist.
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Besitzverhältnisse

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von Udo Liessem

Über die wirtschaftlichen Verhältnisse gibt das kurtrierische Lagerbuch von 1719 Auskunft: Danach gab es 2577 Morgen Ackerland, von denen etwas über ein Fünftel in kirchlichem, rund ein Sechstel im adeligen Besitz war. Hierzu gehörte auch der Trierer Kurfürst mit 170 Morgen (alles zusammen rund 37 %). Nur 12 % des Wiesenlandes besaßen die Kirche und die Adeligen.

Wenn auch früher in Rübenach Weinbau betrieben wurde, so ist dem nie größere Bedeutung zugekommen. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hatte Rübenach 52819 Stöcke auf 13 Morgen (zum Vergleich Güls 729135 Stöcke – 182 Morgen; Kettig 584045 Stöcke – 146 Morgen; Metternich 365445 Stöcke – 91 Morgen). 1783 heißt es bei der Amtsbeschreibung unter Rübenach: „Weinberge sind wenig vorhanden, so um den Ort und fast im Ort gelegen sind; kein anderer dann rother Wein wachset alldorten, welcher trinkbar wird. Es erfrieren aber mehrenteils die Weinstöcke. Sie gehören fast alle der Abtei zu Maximin und dem Freiherr von Eltz“. 1786 waren noch 7000 Stöcke unmittelbar hinter dem Hofhaus der Abtei gelegen. Die Lage der Weingärten direkt am Ort war schon im 14. Jahrhundert gegeben. In einer Urkunde aus 1365 ist die Rede von einem Viertel Weingarten an dem Kirchhof. Von den 21 Flurnamen, die Schmidt für den Zeitraum von 1365 – 1372 aufführen konnte, sind nur 3 mit Weingärten in einen Zusammenhang zu bringen: „Overhelden“ – 1367 – , „Eycholtzgasse“ – 1366 – und „Grosergasse“ – 1367 –. Die beiden Gassen haben wahrscheinlich im Orte selber gelegen. Zu ähnlicher Schlussfolgerung kommt Jungandreas, der die Urkunden bis 1500 ausgewertet hat. Auch bei der Interpretation der Flurnamen kann man kaum Beziehenungen zum Weinbau feststellen. Zum beträchtlichen Vermögen der Pfarrstelle gehörten 1656 u. a. 3 Morgen mit ca. 12000 Stöcken, 1719 waren es nur noch 7000, 1784 ebenso viele (bei den letzten beiden Angaben handelt es sich um die Weinstöcke unmittelbar hinter dem Hofgut).

Ein Fülle von Koblenzer und auswärtigen geistlichen Institutionen hatten Besitz in Rübenach. Bei der folgenden Aufzählung wird nur bei bedeutenderem Eigentum näher darauf eingegangen:

  1. Koblenzer Dominikanerkonvent; vor 1800
  1. Stift Florin. Es besaß bereits seit 1069 Äcker, Wingerte und Weiden in Buobenheim und Ruuenha. Katharina von der Arken, Frau des Konrad Kolb von Boppard, war in den Besitz ihrer Familie zu Rübenach – der Marsilienhof – gelangt, der seinen Namen wohl nach ihrem Großvater Marsilius von der Arken trug. Sie, ihr Mann und ihre beiden Stiefsöhne verpfändeten 1564 den Hof für 200 fl. An Goßwin Muyl, Probst von St. Simeon in Trier und Kanonikus an St. Florin (1420 – 68) zu Koblenz: 1471 verzichtete sie endgültig auf das Anwesen.  Muyl vermachte den Hof der gemeinen Präsenz von St. Florin und diese Verkaufte ihn an Dr. Ludwig Saurborn, Dechant von Florin (1454 – 1495), der 1472 noch einen zweiten Hof in Rübenach erwarb, den Nonnenberger Kornhof, und zwar für 230 fl., die dem Koblenzer Schöffenmeister Eberhard von Mentzenheim und Peter zum Horn als „Handhabern der Almosen“ zahlte. Der Hof gehörte vordem dem Montabaurer Schöffen Johann Nonnenberger, der in seinem Testament – 1409 – sein Koblenzer Anwesen zur Armenspende bestimmt hatte. Bald darauf wurde sein gesamter Besitz (von seinem gleichnamigen Sohn?) zu einer Armenstiftung umgewandelt. Diese stand unter Aufsicht des Stadtrates und wurde von einem Pfleger verwaltet. Nonnenberger wiederum hatte den Rübenacher Hof von der Familie von der Arken erworben. Saurborn kaufte 1473 von Kämmerling Jörg von See eine Wiese für 90 fl.; 1466 und 1471 hatte er in Rübenach Grundstücke verpachtet, 1478 einen Wingert, 1488 sieben Äcker und 1490 und 1491 weitere Äcker an fünf Rübenacher Einwohner. Durch familiäre Verhältnisse genötigt, musste Saurborn seine beiden Höfe an den erzbischöflichen Meisterkoch Martin von Udenheim, Bürger von Koblenz, für 400 fl. veräußern.  Schließlich bezogen noch einige Vikarien von Florin Einkünfte in  Rübenach: Decem Milium Martyrium (10000 Märtyrer), SS Fabiani et Sebastiani (Hl. Fabian und Sebastian), S. Spiritus (Hl. Geist) und Trium Regum (Drei könige). 1802 besaß das Stift lediglich noch einen Garten in Rübenach.
  1. Koblenzer Jesuiten. Diese waren 1583 in dem Besitz des Meisters Johann Koch gelangt, den dessen Vorfahre Martin von Udenheim von dem Dechanten Dr. Ludwig Saurborn erworben hatte. Außerdem viel den Jesuiten in Rübenach der Besitz des Zisterzienserinnenklosters zu Koblenz in der Lehre zu, an dessen Stelle sie 1580 getreten waren. So hatten die Nonnen z. B. 1366 Besitz am „Honrepad“ gehabt. Das gesamte Gut des Klosterhofes in Rübenach und Wolken erpachtete von den Nonnen 1482 das Rübenacher Ehepaar Johann Kirstgen und 1489 pachtet der Rübenacher Schultheiß Clas Denckel den Klosterhof. Die Jesuiten vereinigten ihren über 170 Morgen großen Besitz und errichteten einen neuen Hof, den Jesuitenhof.
  1. Koblenzer Karmeliter; vor 1800
  1. Bopparder Karmeliter; vor 1800
  1. Koblenzer Karthäuser. Sie hatten 1360 u. a. den bedeutenden Hof des Koblenzer Schöffen Heynemann von Ire, 1370 das Gut Ingebrands von Dernau und 1464 den sogenannten Bodendorfer Hof erworben.
  1. Koblenzer Stift St. Castor. Es hatte 1507 durch einen Schied einen Hof erworben, der vordem der Familie Saurborn gehört hatte.
  1. Zisterzienserinnenabtei Machern bei Zeltingen. Die Abtei besaß 1336 einen Hof und 1372 eine Mühle; der Besitz wurde wohl bald wieder veräußert.
  1. Zisterzienserabtei Marienstatt bei Hachenburg/ Ww. Die Abtei hatte seit 1278 einen Hof mit Mühle, welchen ihr Ritter Gobelin von Rübenach geschenkt hatte. 1372 kaufte sie von dem Koblenzer Juden Josef Lyvermann für 299 Mark eine weitere Mühle, die „in der Bach zu Rübenach“ gelegen war. Später wurde der Besitz von Metternich aus verwaltet.
  1. Benediktinerabtei Rommersdorf bei Neuwied. Jutta, Tochter des Ritters Heinrich von Nistre, Burgmann auf Isenburg, schenkte 1297 dem Abte Eynolph u. a. Äcker, Geld-, Hühner- und Gänsezinsen, die ihr vom Vogt in Rübenach zustanden, doch diese Rechte werden später nicht mehr erwähnt.
  1. Die Herren von Breidbach zu Moselweiß besaßen zwei Höfe in Rübenach, die durch Hugo Reinhards von Breidbach dem Siegburger Benediktinerkloster vererbt worden waren. 1668 gelangten sie an den Trierer Kurfürsten Carl Casper von der Leyen. Am Ende des 18. Jahrhunderts besaßen die beiden Höfe die Grafen von Metternich.
  1. Zisterzienserinnen von (Koblenz) Wallersheim; vor 1800
  1. Es dürfte selbstverständlich sein, dass der Besitz der Trierer Benediktinerabtei St. Maximin besonders stattlich war: Die Abtei besaß einen Hof mit „ziemlichem“ Grundbesitz, einer Mühle, die verpachtet wurde und einem Waldareal, der  „hohe Wald“ geheißen, der von der Gemeinde gepachtet war. Einiges Land, das die Herren von Isenburg-Grenzau von der Abtei zu Lehen hatten, war nach dem Aussteben des Geschlechts – 1664 – durch den Erzbischof Carl Caspar von der Leyen an dessen Familie gekommen. Zu dessen Gunsten (!) verzichtete die Abtei 1675 auf ihre Lehnsherrlichkeit. Noch um 1800 hatte St. Maximin 16 Hektar Land, 5 Hektar Wiesen und eine Mühle.
  1. Der Pfarrei Rübenach gehörten um 1800 23 Hektar Land.

Eine außerordentliche Bedeutung im Wirtschaftsleben des Dorfes genossen die vielen Mühen, von denen die bedeutendste die Maximiner Mühle war, die gleichzeitig die Bannmühle gewesen sein wird. Die alte Mühle ist bekannt unter dem Namen „Hahnsmühle“ (Heute führt sie den Namen Kuffnermühle). Nach einer Zeichnung von LEPTIEN, H. (nach HAHN, J. J.) handelt es sich bei dem Hauptbau um ein sich dem Quadrat näherndes rechteckiges Gebäude von vier zu vier Achsen, mit zwei massiven Geschossen, Fachwerkgiebel und hohem, mit drei Reihen von Gauben besetztem Krüppelwalmdach (im Kern noch spätmittelalterlich?). Doch schon recht früh sind andere Mühlen erwähnt: Die beiden von der Abtei Marienstatt (1278 und 1372) wurden bereits vorgestellt. Im selben Jahr erwirbt auch die Zisterzienserinnenabtei Machern eine Mühle und wiederum im selben Jahr  wird eine Mühle gennant, die im „Reuenacherweg“ gelegen war, in der Rübenacher Gemarkung und die den Namen „Schultheißenmule“ trug.

Doppelmühle, Wilhelmsmühle und Zerwasmühle waren in ihrer letzten Ausprägung zweigeschossige Bauten mit massivem Untergeschoss, Fachwerkobergeschoss und Krüppelwalmdach; die letztgenannte war über der Tür 1758 und 1766 datiert. Die Namen sind wahrscheinlich im späten 18. Jahrhundert aufgekommen. 1789 gab es 10 Mühlen in der Dorfgemarkung (am Bubenheimer Bach, er ist in seinem oberen Lauf namenlos: deshalb auch die einfache Bezeichnung „an der Bach“). Die Tranchot-Karte (vor 1813) nennt von Westen (Bachoberlauf) nach Osten: Richardsmühle, Müllerpetersmühle, Willemsmühle, Doppelmühle, Maximiner Mühle, Eltzer Mühle und Malleyamesmühle. Auf der Topographischen Karte der Rheinlande und Westfalen (1841 – 1858) sind 8 Mühlen eingetragen.

Neben dem oben aufgezeigten Besitz der geistlichen Institutionen erfordert natürlich auch des Besitztum des Adels und anderer Familien Beachtung. Teilweise wurde er ja bereits erwähnt.

1408 bestätigte König Rupprecht von der Pfalz einen Vergleich zwischen den Erben Heinrichs von Pfaffendorf, gen. Von Rin, nämlich Emmerich von Lahnstein, Siegfried Waldpott von Bassenheim, Diethard von Westerburg und Hermann von Helfenstein einerseitz und den Brüdern Ludwig und Friedrich  Zant von Merl anderseitz, „wonach die ersteren von den Zant die kurpfälzischen Lehen zu Ober- und Niederengers und zu Rübenach nebst 6 Maltern Korngülte gekommen sollten. Auch Pfalzgraf Otto belehnte den Siegfried Waldpott von Bassenheim auf Grund eines Lehensbriefes des Pfalzgrafen Rupprecht mit einer Kornernte von 6 Maltern zu Ober- und Niederengers und zu Rübenach.

Aufschlussreich ist die Urkunde aus 1445: Danach verkauften Johann Herr zu Helfenstein und seine Ehefrau Else ihren „erbeigenen Hoff und Hoffraite mit Garten im Dorf Rübenach zwischen Johann von Elczes Backhaus und (dem Besitz) Everhard (s) von der Arcken“. Aus dem 15. Jahrhundert sind noch weitere Hofnennungen überliefert: 1445 der Hof der Schilling von Lahnstein.

Es erscheint selbstverständlich, dass gerade die Herren von Eltz ihren Besitz in Rübenach stets zu vergrößern und abzurunden trachteten. Auch spielten ihre Rübenacher Lehen und Besitzungen eine nicht unwesentliche Rolle im Rahmen der Familienpolitik. „Unter dem Dinchuyß“ zu Koblenz bezeugte Siegfried IV., Sohn des Herrn Walpod, am 12.6.1316 die Übertragung all ihres Gutes zu Rübenach seitens der Mechthild, Tochter des Herren Richard Vogts zu Rübenach an ihren Schwager Werner Brender zu Eltz“. So bewittumte z. B. „Peter Herr zu Eltz gen. Von Oir (Ur) seine Gattin Nese von Eych … auf des halben Lehen zu Rübenach als Luxemburger Lehen“. 1442 erklärten Johann Herr zu Eltz und seine Frau, u. a. ein Viertel am Zehnten, der Mühle und dem Kirchensatz zu Rübenach als „Hilliggut“ (= Heiratsgut) für ihre ältere Tochter Katharine. 1577 löste Friedrich von Eltz-Pirmont eine Rente von 15 fl., die auf dem Hof zu Rübenach lag und die den Brüdern Michael und Georg von Cöln verpfändet war, wieder ein.

Die Erwerbspolitik des Hauses Eltz ist besonders gut durch zwei Urkunden des 15. Jahrhunderts fassbar: 1434 kaufte Johann Herr zu Eltz von Elisabeth von dem Geisbusch, Witwe des Gothard vom Bongart, deren Güter zu Rübenach für 500 fl. Und 1464 verkauften Prior und Konvent der Koblenzer Karthause dem Johann Herrn zu Eltz und seiner Ehefrau Agnes ihr Haus , Scheuer, Hofraite und Weinberge etc., gelegen beim Eltzer Hof zu Rübenach, für eine Kornrente von 3 Maltern, die sie dem Ehepaar schuldeten. Der Hof war vordem den Karthäusern „wegen versessener Zinsen von Heinzchen Hellink zugefallen“. Über den Umfang der Eltzer Besitzungen gibt eine Urkunde aus 1509 – wenn auch nicht in Zahlen, sondern nur als Aufzählung – Auskunft: Hiernach erhielten die Kinder der Dorothea, der Frau des Johann III. von Eltz, von ihrem Großvater „Burg und Haus zu Rübenach mit allen Höfen, Hofraithen, Ställen, Kelterhaus, Scheuern mit allem Begriff, auch Gärten, Weinberge, Ackerland, Wiesen, Wälder, Schäferei, Wasser, Weide, Zehnten mit aller Herrlichkeit und Oberheit, Zinsen, Renten, Gülten, Gänsen und Hühnern … Der Kirchensatz zu Rübenach soll jedoch gemeinschaftlich bleiben“. Zusätzliche Angaben zu Burg und Hof gibt eine Urkunde vom 17. April 1466: danach „belehnte Wilhelm von Saintsoignes Ritter Herr zu Thomaille, Rath und Kämmerer des Herzogs von Burgunt und Brabant, dem Johann Herr zu Eltz im Namen seines Herren wegen des Herzogtums Luxemburg mit dem Thurme zu Rübenach, dem alten Hause dabei, dem Hofe abwärts hin in die Hundsgasse und der Vogtei nebs Bedekorn“. Mit dem Thurm ist das heute noch stehende Burghaus gemeint, woran sich nach Osten das ältere Gebäude angeschlossen haben muss (jetzt nicht mehr vorhanden). Da schon 1466 der Wirtschaftshof zur Hundsgasse (von-Eltz-Straße) hin gelegen hat, darf vermutet werden, dass die jetzigen Gebäude nicht nur funktions-, sondern auch Lage  mäßig (ungefähr) die Stelle eingenommen hatten, die sie noch immer inne haben.

Das nahe Koblenz scheint durch seine besseren Verdienst- und Absatzmöglichkeiten manchen Rübenacher verlockt zu haben, nach dorthin zu ziehen. 1381 ist für Koblenz ein Weber Johann von Revenach bezeugt. Vielleicht war auch das ein Grund für das Wüstwerden der in der Dorfgemarkung gelegenen ehemaligen Siedlungsplätze.
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Der große Brand in Rübenach 1841

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von Hans Gappenach

In jeder Ortschaft gab es in früheren Jahrhunderten verheerende Brände, die Elend und unvorstellbare Not über die betroffene Familien brachten. Blitzeinschläge oder zu leichtfertiger Umgang mit dem Feuer waren häufig die Ursache; strohgedeckte Dächer boten im übrigen den Flammen leichte Nahrung. Ein solches Schrecknis jedoch, wie es im Jahre 1841 über Rübenach kam, verzeichnet im Koblenzer Raum kein anderes Dorf.

In trockenster Jahreszeit wütete die Feuersbrunst; binnen drei Stunden hatte sie ihr grausames Werk vollbracht. Der Aschenregen stieg hoch in die Lüfte und ging bei Herschwiesen und Oppenhausen auf dem Hunsrück nieder. Tagelang glomm und schwelte es in den zusammengestürzten, verkohlten Trümmern.

Dieses furchtbare Ereignis ist noch heute in Erinnerung der Rübenacher lebendig; wenn auch inzwischen viele Dezennien vergangen sind. Kaum eine Familie blieb verschont und von Generation zu Generatin wurden die Geschehnisse weitergegeben. Dennoch schlich sich dabei manches Unrichtige ein. Anderes geriet in Vergessenheit. Anhand noch vorhandener Unterlagen sei darum hier dieses traurige Kapitel Rübenacher Geschichte genauestens rekonstruiert:

So sehr sich später auch die von dem Kgl. Oberprokurator eingesetzte Kommission bemühte, genau ließ sich die eigentliche Brandursache nie klären. Soviel scheint gewiss zu sein: In der Zimmermanns-Werkstätte des Johann Müller (hinter dem heutigen Anwesen Nagel) soll der Brandherd gewesen sein.

Am Samstag, dem 5. Juni, nachmittags um 15:30 Uhr, kündigte die Brandglocke das Unheil an. Nur wenige Menschen weilten im Dorf, fast die gesamte Einwohnerschaft arbeitete auf den Äckern. Der Bürgermeister und der Ortsschöffe waren um 3 Uhr in Richtung „Wäschebuur“ gegangen, um eine neue Wegeanlage zu revidieren. Sie sahen das Feuer sofort und standen wenige Minuten nach dem Ausbruch mit den ersten an der Brandstelle. Umgehend wurde ein Expressbote nach Koblenz gesandt, der Bereits um 4 Uhr auf der Hauptwache einlief.

Die Flammen griffen mit rasender Geschwindigkeit um sich. Bald war die Rübenacher Feuerwehr zur Stelle; sie machte den Versuch, auf der oberen Seite des Dorfes nach der alten Schule zu dem Feuer Einhalt zu gebieten. Auf der anderen Seite des Ortes, in Richtung Koblenz, schien das aussichtslos.

Die Einwohner des Dorfes, die inzwischen von den Feldern gekommen waren, versuchten zu retten, was zu retten war, aber ein nachhaltiger Wiederstand gegen die Flammen wurde erst möglich, als die Wehren von Mülheim, Kärlich und Kettig angekommen waren. Die Hilfsmannschaften und Spritzen gerade des letzten Ortes haben zur Erhaltung der alten „Hundsgasse“ (von-Eltz-Straße) wesentlich beigetragen; dass manch schöner Fachwerkbau dort heute noch steht, kommt auf ihr Konto.

Nach und nach trafen dann die Hilfen aus anderen Orten ein. Genau siebzehn Feuerspritzen mit entsprechenden Hilfsmannschaften waren schließlich anwesend: Kärlich, Mülheim, Kettig, Bassenheim, Dieblich, Güls, Kobern, Winnigen, Koblenz, Neuwied Kesselheim, Metternich, St. Sebastian, Vallendar, Bendorf und Urmitz. Ihre Aufgabe konnte es jedoch nur sein, dafür Sorge zu tragen, dass nicht buchstäblich der ganze Ort abbrannte. Dieses Ziel wurde erreicht; nach drei Stunden hatte man das Feuer auf die betroffene Ortskomplexe eingedämmt und auch einige übergesprungene kleinere Nebenbrände gelöscht.

Am gleichen Tag noch eilte der Kgl. Regierungspräsident Freiherr von Schleinitz nach Rübenach, um sich persönlich von der Verheerung ein Bild zu machen und höheren Orts darüber zu berichten. Details ließen sich bei der herrschenden Verwirrung noch nicht erkennen, doch die ersten Ermittlungen ergaben, dass die Flammen 101 Häuser und 350 Nebengebäude vernichtet hatten.

Rübenach zählte zu dieser Zeit 207 Feuerstellen. Mithin war das halbe Dorf – und zwar der ältere, wohlhabendere Teil – dem Brandunglück zum Opfer gefallen. Zwei Menschenleben wurden beklagt; ein Greis, der halb gelähmt im Lehnstuhl saß, konnte sich nicht mehr retten und die verstümmelten Gebeine einer Frau fand man erst bei Aufräumungsarbeiten in den späteren Tagen (Nikolaus Alsbach, 81 Jahre; Gertrud Löf, 42 Jahre, Mutter zweier Kinder). Eine Gebärende konnte im letzten Augenblick noch ins Freie getragen werden; sie litt monatelang an einem Nervenschock. Fünf Menschen waren durch Brandwunden schwer verletzt; zwei von ihnen starben an den Folgen (Jakob Mohrs, 44 Jahre; Johann Mohrs, 56 Jahre, Vater von drei halbwüchsigen Kinder); um das Leben von drei weiteren Personen wurde monatelang gerungen, vier Menschen tragen geringere Verletzungen davon.

Unübersehbar war der Schaden im einzelnen: 99 Familien hatten ihre gesamte Habe verloren; Mobiliar, Lebensmittel, Kleidungsstücke, Getreide und Brotfrucht, neben dem Ackergerät auch zahlreiche Pferde, 38 Stück Weidevieh, über 100 Schweine und zahlreiche Kleintiere. 640 Menschen standen buchstäblich vor dem Nichts; nur das war gerettet, was sie auf die Äcker mitgenommen hatten.

Unvorstellbare Not war zu lindern; zuerst galt es, die Obdachlosen unterzubringen. Dazu standen nur die erhalten gebliebenen, allesamt kleinen Häuser in der Hundsgasse und der Bubenheimer Straße zur Verfügung. „Das Pfarrhaus quoll über vor Menschen“, wird eigens im Protokoll vermerkt; 24 Personen lebten in einem anderen Fall in winzigen Häuschen in der Kirchstraße; teilweise mussten die Betroffenen auch zu Verwandten nach Metternich, Mülheim oder Bubenheim. Die Versorgung mit Brot war die nächste ortsbehördliche Leistung. Eine eigene Kommission hatte die tägliche Abgabe von Broten je nach Zahl der Familienangehörigen zu tätigen. Die Liste der über lange Monate währende Brotverteilung sind erhalten und können Hinweise auf die Opfer des Unglücks geben. Im Wald wurden Distrikte zum Einschlag freigegeben, damit die Familien ihre Notquartiere heizen konnten.

So unbeschreiblich das Elend auch war, von allen Seiten verspürten die Rübenacher Hilfe. Selbst kleinere Gemeinden zeigten Rührung und Mitgefühl. Alle Wohltäter aufzuzählen, ist unmöglich; es würde kein Ort der näheren und weiteren Umgebung in dieser mehrere Seiten füllenden Tabelle fehlen; auch zahlreiche bessergestellte Familien und die umliegenden Adelsfamilien wären zu nennen. Die noch vorhandenen Aufstellungen ergeben ein deutliches Bild von der überaus großen Spendenfreudigkeit. Vom „warmen Bett“ bis zum „wüllen Kinderunterhösgen“ wurde alles mit preußischer Genauigkeit vermerkt und zur Verteilung an die eigens gebildete Unterstützungskommission,  bestehend aus Pfarrer Blaeser, Gutsbesitzer Dominikus Conrad, Ortsschöffe Kray und dem Ackersmann Peter Heimes weitergeleitet.

Die Regierung hatte zu Sammelaktionen und Hauskollekten aufgerufen. An Spenden liefen u. a. ein: aus den Regierungsbezirken Düsseldorf 870 Taler, Aachen 226 Taler, Koblenz 2246 Taler, Stadt Koblenz 1238 Taler. Die Stadt Mayen veranstaltete Instrumentalkonzerte zugunsten der Rübenacher Brandverunglückten und stellte den Erlös für die Beschaffung von Handwerksgerät zur Verfügung.

Die gerechte Verteilung der Spenden und Unterstützungsgelder war nicht leicht. Es musste zuvor unter Zeugen die Größe der Verluste registriert werden, um gezielt und individuell helfen zu können. Man kam, je nach Vermögen und Verlust, zu einer Einteilung in drei Klassen; 13 Familien wurden als „wohlhabend“ eingestuft, 22 als mittelmäßig begütert, 64 zur ärmeren Klasse gehörig, als sehr unterstützungsbedürftig bezeichnet. Besonders schlächt standen die Pächter da, die auch für manches fremde Gut aufzukommen hatten. Von ihnen wanderten einige Familien nach Amerika aus.

Die Schätzungen des Gesamtschadens beliefen sich auf 100000 Taler; 36000 Taler konnte man aus Versicherungsgeldern erwarten; lediglich ein Teil der Häuser war nämlich überhaupt, vieles unter Wert versichert.

Doch der Schrecken und die Not können die Rübenacher nur wenige Tage gelähmt haben, bald schon machten sie sich an die Arbeit. Man gedachte noch vor dem Winter einen Teil der Häuser wieder errichten zu können, ein Plan, der sich nicht verwirklichen ließ. Als erstes galt es, die Brandstellen aufzuräumen, den Schutt abzufahren und das Gelände zu planieren. Militär aus Koblenz wurde abgeordert. Mit Gespannen und Aufräumungstrupps halfen vor allem die Orte Winnigen und St. Sebastian. Aber auch alte Dorfrivalitäten kamen zum Vorschein, wenn es im Protokoll heißt, die Kärlicher und Kettiger Bürgermeister hätten sich geweigert, Gespanne für die Schuttbeförderung zu stellen, da ihnen vor Jahren (1827 und 1838) auch niemand geholfen habe.

Der rasche Aufbau verzögerte sich jedoch hauptssächlich aus einem anderen Grunde. Im Gemeinderat war die Idee aufgekommen,  der Koblenz – Mayener Straße nicht mehr die krumme und verwinkelte Form zu geben, die sie bis dahin hatte. Es bestand die Möglichkeit, sie  breit und kerzengerade durch den Ort zu führe. Das bedurfte langwieriger Verhandlungen sowohl mit den Behörden wie auch mit den Eigentümern, die ihre angestammten Wohnplätze verloren. Dennoch gelang es schließlich trotz aller Einsprüche. Die ehemalige Hauptstraße blieb unter dem Namen „Alte Straße“ erhalten. Auf der nachfolgenden katasteramtlichen Karte aus dem Jahre 1809 findet sich noch der frühere Straßenverlauf.

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Katasteramtlicher Plan des Ortes aus dem Jahre 1809

So idyllisch auch ehedem der Ortskern mit dem wichtigsten Platz „am Buur“, wo die Postkutsche hielt, gewesen sein mag, es zeugte doch für die Weitsicht der damaligen Verantwortlichen, dass sie ihren Plan durchsetzen konnten und so dem Dorf die eigentlich schöne Hauptstraße gaben, die auch dem heutigen Verkehr noch gewachsen ist. (Stand 1975!)

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