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Rübenach und sein Kirchenpatron: Hl. Mauritius

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von Domkapitular Prälat Dr. A. Heintz

Als der römische Kaiser Diokletian durch seine Edikte vom Jahre 303 die schlimmste Christenverfolgung im römischen Reiche anordnete, hatte er vorher schon von seinen christlichen Hofbeamten und Soldaten verlangt, den heidnischen Göttern zu opfern. In dieser Zeit fällt der Märtyrertod des Anführers einer thebäischen Legionsabteilung namens Mauritius und vieler seiner Soldaten. Diese Abteilung war aus der Thebäis, d. h. dem Gebiet Oberägyptens von Memphis  bis zur Nilinsel Elefantine, wo der christliche Glaube stark Fuß gefasst und schon früher eine schwere Christenverfolgung stattgefunden hatte, in des Tal der Rhone verlegt worden.

Dort hat der Nebenkaiser Maximianus Herkuleus in Agaunum (heute: St. Maurice an der unteren Rhone) im Schweizer Kanton Wallis, die Legion zweimal dezimieren und schließlich alle christlichen Soldaten dieser Legion   hinrichten lassen; zuletzt auch den Heeresführer Mauritius und seine Offiziere Candidus und Exsuperius, weil sie ihre Mitwirkung an der Christenverfolgung verweigert und die Götzenopfer versagten.

Vorher machte sich Mauritius zum Wortführer seiner Legion und erklärte mannhaft dem Kaiser: „Wohl sind wir deine Soldaten; nichtsdestoweniger – wir bekennen es offen – stehen wir im Dienste Gottes. Dir gehört unsere Tapferkeit im Krieg. Ihm unser schuldloses Leben. Du gibst uns Sold für unsere Strapazen; Er schenkt uns den Anbeginn allen Lebens. Nicht einmal auf kaiserlichen Befehl dürfen wir unseren Gott und Schöpfer verleugnen, unseren Gott, der auch dir Gott und Schöpfer ist, magst du es wollen oder nicht. So du uns nicht zwingst, ihn durch solch grausame Bluttat zu beleidigen, werden wir dir weiterhin Gehorsam leisten, wie wir es bis anhin getan. Andernfalls ziehen wir es vor,  ihm mehr zu gehorchen als dir. Gegen jeden Feind bieten wir dir unsere Hand; sie mit dem Blute Unschuldiger zu beflecken, widerspricht unserer Überzeugung“.

Der Kaiser hatte für diese Erklärung kein Verständnis und ließ den Hinrichtungsbefehl ausführen. Das furchtbare Blutbad geschah am 22. September des Jahres 286. – Etwa hundert Jahre später ließ der Bischof von Theodorus von Octodurum (381-393) an dem Ort des Märtyriums eine Basilika errichten. Um die Mitte des 5. Jahrhunderts hat der Bischof Eucherius von Lyon einen Bericht über diese Blutzeugen verfasst, die sogenannte Passio, aus der zu ersehen ist, dass damals schon die Verehrung der Glaubenshelden am Grab des hl. Mauritius in hoher Blüte stand. Von dem Märtyrergrab aus verbreitete sich diese Verehrung der Glaubenshelden wie auch der Bericht des Bischofs von Lyon in alle Bereiche des Abendlandes. Schon früh bildete sich an dieser Grabstätte eine klösterliche Gemeinschaft, die das Grab betreute und die Verehrung der Märtyrer förderte. Der Burgunderfürst Sigismund, der vom arianischen Irrglauben den Weg zum römisch-katholischen Glauben gefunden hatte, errichtet zu Anfang des 6, Jahrhunderts 515 in Agaunum einen Klosterbau und eine neue Basilika. Später haben die merowingischen und karolingischen Herrscher dem Kulturzentrum St, Maurice ihr großes Interesse bekundet und ihr kostbare Geschenke gemacht, die noch heute in der Schatzkammer der Kirche bewundert werden.

Durch die weltliche Herrschaft der Burgunder und des Frankenreiches gelangte die Kenntnis von die Kenntnis von  dem Heldentod des hl. Mauritius und seiner Gefährten auch bis in unser Land. Aber schon vorher dürfte im 6. Jahrhundert dieser Heiligenkult in unserem Bistum Trier Eingang gefunden haben. Der Trierer Bischof Nicetius (525/66), der um den Wiederaufbau des Trierer Domes, der infolge der Frankenkriege in Schutt und Asche lag, sehr bemüht war, ließ vom Bischof Rufus von dem oben erwähnten Oktodurum italienische Bauleute kommen. Dabei konnte es nicht ausbleiben, dass diese auch den Märtyrerkult aus Agaunum mitbrachte.

Vor dem Jahre 634 ließ der Archidiakon Grimo von Verdun in Tholey eine Abteikirche erbauen, die dem hl. Mauritius geweiht ist. In der vom karolingischen Herrscherhaus bevorzugten Abtei Prüm befand sich 762 ein dem hl. Mauritius geweihter Nebenaltar. Wie sehr Karl der Große den hl. Mauritius verbunden war, mag auch durchaus erschlossen werden, dass die nach ihm benannte Karlskapelle im Aachener Dom zunächst eine Mauritiuskappelle war.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Pfarrkirche von Rübenach dem hl. Mauritius geweiht ist und zwar vermutlich infolge des Einflusses Karls des Großen. Als dieser König der Franken die neugegründete Abtei Hersfeld im Bezirk Kassel mit Gütern ausstatten wollte, erwarb er im Jahre 775 in einem Tauschvertrag von Erzbischof Lullus von Mainz, dem Mitarbeiter und Nachfolger des hl. Bonifatius, je eine Kapelle und einige Ländereien in Andernach, Rübenach, Güls und Meinesfeld. Diese nicht mehr vorhandene Urkunde war ausgestellt in der Königspfalz der Karolinger zu Quierzy an der Oise, wo mehrere Reichssynoden stattgefunden haben und schon 754 König Pippin, der Vater Karls des Großen, ein Schutz und Trutzbündnis mit dem Papste Stephan II. abgeschlossen hatte. Im Jahre 782 hat Karl der Große der Abtei Hersfeld in mehreren Urkunden Besitztümer in verschiedenen Gauen geschenkt. In einem Güterverzeichnis der Reichsabtei Hersfeld vom 9. Jahrhundert, das Mitte des 12. Jahrhunderts in ein noch erhaltenes sogenanntes Kopialbuch übertragen wurde, sind die Besitztümer in Andernach, Rübenach, Güls und Meinesfeld eingetragen.

Wenn in diesem Jahre (1975) die 1200-Jahrfeier von Rübenach festlich begangen wird, mögen Pfarrfamilie und Zivilgemeinde sich angesprochen fühlen, dem Glaubenshelden St. Mauritius  in seinem vorbildlichen Treuebekenntnis zu Gott, aber auch zur weltlichen Herrschaft zu folgen. Sie werden auch das Bekenntnis des Kardinals Josef Mindszenty von Ungarn vom 18. November 1948 beherzigen: „Ich stehe zu Gott, Kirche und Vaterland. Im Vergleich zum Leiden meines Volkes ist mein eigenes Schicksal belanglos.“

Siehe auch das St. Mauritius Lied
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Rübenacher Stöckelcher aus der „guten alten Zeit“

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von Hans Gappenach

Wenn unsere Eltern oder Großeltern von jenen Jahren erzählen, die sie für die „gute alte Zeit“ hielten, dann verklären sich ihre Augen wehmütig. Zwar lässt sich dieser Abschnitt nicht genau datieren, aber sicher waren es Jahre ohne elektrisches Licht, Wasserleitung und Auto, all jene Errungenschaften durch die uns das Leben erst lebenswert erscheint.

Und jedes Wort ihrer Erzählungen macht deutlich, wie sie ihre Zeit liebten, wie man ohne all diese Dinge auskommen kann: Das Wasser lässt sich aus dem kühlen Brunnen schöpfen; die Dunkelheit kann man mit Kerze oder Petroleumlicht auch erhellen; zur Fortbewegung diente jahrhundertelang die Pferdekutsche – und was war es für ein gemütliches Reisen.

Freilich, die Generation um 1900 hat die technische Revolution noch erlebt: Das Fahrrad wurde als Wunderwerk bestaunt; näherte sich ein Auto, so stellte sich der Gendarm am Straßenrand in Achtungsposition und salutierte; erschien ein Flugzeug am Himmel, dann ruhte die Arbeit für einen halben Tag um darüber zu debattieren.

Es war eine Zeit, in der man noch für alles Zeit hatte – so scheint es wenigstens dem heutigen Betrachter: Der Pennäler marschierte morgens um 6 Uhr auf dem Lande los, um pünktlich um acht in der Schule zu sein; der Gang zur Lützeler Messe oder zum Dähler Wuzzemarkt wurde zu einer großen Sache; auf den Kirmesbesuch bei Verwandten freute  man sich das ganze Jahr; eine Fahrt zum Kölner Dom bildete für viele den Höhepunkt ihres ganzen Lebens.

Eines ist sicher: Die Menschen von damals waren noch bescheiden, sie wussten doch noch Freuden zu entdecken, wo die heutige Generation abgestumpft ist. Sie konnten sich noch mit sich selbst beschäftigen. Freude am Ulk jedweder Prägung – zuweilen auch recht derb – leuchtet überall. Vielfältig schillernd sind die Erzählungen aus der „guten alten Zeit“, in denen sich Volkshumor und Anekdotisches bunt mischt. In diesem Sinne sollen die folgenden Schnurren und Stöckelcher die vorherige Sammlung um einige Beispiele bereichern.

  1. Der lange Marsch
  2. Eins für Oma, … und eins für den …
  3. Die Wette
  4. Dicke Milch
  5. Hertlings Heiligenhäuschen
  6. Kaiserzeit
  7. Nebenverdienst
  8. Der Pastor von Rübenach
  9. Die Lebkuchenbaas
  10. Gendarm Sandkaulen
  11. Lehrer Plaas
  12. Lehrer Eltgen
  13. Hört, ihr Herrn und last euch sagen …
  14. Bi zwei Bachwätz ä Lämmche klauen wollten (Hilde Linden)
  15. Unser ehemaliger, schöner Bach (Hilde Linden)
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Heinrich von Rübenach

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von Hans Gappenach

Aus dem Ort Rübenach kommen im Laufe der Jahrhunderte zahlreiche Persönlichkeiten, die sich als Geistliche einen Namen gemacht haben. Da ist Peter Moskopf, Bakkalaureus und Universitätsprofessor; Nikolaus Dötsch, Magister der Universität Trier; Johann von Rübenach, Kellner des Klosters Arnstein. Martin Moskopf wirkte über 40 Jahre segensreich als Pfarrer in seinem Heimatort. Auch die Äbtissin Pauline vom Koblenzer Zister-zienserkloster ist in Rübenach gebürtig. Zu den großen Gestalten der mittelrheinischen Kirchengeschichte im 15. Jahrhundert zählt ohne Zweifel Heinrich von Rübenach. Um seine Person ranken in vielschichtiger Weise Wahrheit und Legende. Das ist vor allen deshalb erstaunlich, weil sich sein Leben und Wirken, vielfach urkundlich erhärtet, in aller Öffentlichkeit vollzog. Dennoch bleibt manche Frage im Dunkel der Geschichte.

Schon sein Geburtsjahr ist unbekannt. Über seinen Geburtsort besteht ein Streit unter Fachleuten. Die Koblenzer Geschichts-schreiber requirieren seinen Namen gerne für sich und reihen ihn unter die hervorragenden Persönlichkeiten ihrer Stadt, zumal eine gleichnamige Familie existiert, die schon um 1300 Koblenzer Ratsleute und Schöffen gestellt hat. In einem alten Verzeichnis „Koblenzer Professoren und Studenten an der Kölner Universität aus den Jahren 1389 bis 1559“ steht neben den Namen jener Persönlichkeiten jeweils immer „de Confluentia“ oder „Conflu-entinus“; bei Heinrich von Rübenach fehlt diese Angabe überall. Schon das sei ein Hinweis, so behaupten die Gegenpartei, das Heinrich tatsächlich in Rübenach geboren wurde.

heinrich_v_ruebenachGrabplatte Heinrich von Rübenach

Wenn es auch bislang nicht belegbar ist, so darf heute doch als sicher angenommen werden, dass Heinrich von Rübenach etwa um 1420 als Bauernsohn in dem damals kleinen Dörfchen im Weichbild von Koblenz das Licht der Welt erblickt hat. Der Überlieferung nach war er bis zum 30. Lebensjahr des Lesens und Schreibens unkundig, konnte aber mit vier Pferden einen Acker pflügen. Dann habe er, seiner Unwissenheit überdrüssig geworden, die Angehörige verlassen, um in den Koblenzer Dominikanerorden einzutreten und dort seine Studien aufzunehmen. Am 15. September 1450 erscheint er jedenfalls als „Frater Henricus de Revenaco, vom Predigtorden, Bakkalaureus der Bibelwissenschaft“ in der Kölner Universitäts-matrikel. Mit dem Magistertitel beendete er seine Studien 1455 und ist dann in den folgenden Jahrzehnten bis 1486 als Professor der Theologie im Lehrkörper der Kölner Universität aufgeführt. Zeitweilig versieht er das Amt des Apostolischen Inquisitors. Berits 1455 war er Provinzial der deutschen Dominikanerprovinz. Er wir Generalvikar der Kölner Diözese und 1458 Weihbischof mit dem Titel Bischof von Venecompana in Armenien. (In dieser Eigenschaft konsekrierte er die Kirche in Mariawald.)

Heinrich von Rübenach oblag während mehrere Jahrzehnte die geistliche Führung des Kölner Erzbistums, weil die Kirchenfürsten selbst durch politische Aufgaben in Anspruch genommen waren. Unter Erzbischof Dietrich Mörs wirkte er noch sechs Jahre. Die Lage im Erzbistum war bei dessen Tod nicht die beste. Sorge bereiteten die in ihrem Selbstbewusstsein erstarkten Bürger, die sich durch ihre ständischen Organisationen anschickten, größeren Einfluss zu gewinnen. Zu kriegerischen Auseinandersetzungen kam es dann unter dem Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl: Ruprecht von der Pfalz. Gerade von ihm hatte man sich bei seinem Regierungsantritt Besserung versprochen; doch er, ein lebhafter und herrischer Fürst bayrischen Geblüts, agierte ungeschickt. Die Meinungen über seine Fähigkeiten und seinen Charakter gehen sehr auseinander; nach einer anderen Zeitgenössischen Quelle, die sich noch für milde im Urteil hält, wird er bezeichnet als „ein Mann vom geringem Schlage, leichtfertig, der Jagd und der Vogelstellerei ganz ergeben, der nur durch unvorsichtige Wahl zu seiner Würde gelangt sei“. Schon bald nach der Amtsübernahme kam es zum offenen Streit: Domkapitel, Stände sowie die Städte Neuß, Bonn, Ahrweiler und Andernach sagten sich von dem Kurfürsten los. Sie bestellten den Dechanten von St. Gereon, den Landgrafen Hermann von Hessen, zum Beschirmer und Verweser des Kölner Erzstiftes.

Die Fehde darzulegen, die sich über mehrere Jahre hinzog, würde hier zu weit führen. Heinrich von Rübenach stand jedenfalls auf der Seite seines Erzbischofs. Das hätte ihm beinahe das Leben gekostet. Am 30. Januar 1447, dem Sonntag vor Maria Lichtmess, wurde er von Bergischen Untertanen des Administrators Hermann von Hessen am Bonner Zoll aus dem Schiff gezogen und in den Rhein gestoßen. Er konnte sich retten, wurde aber dann doch gefangen genommen, misshandelt und in einem Schloss auf der anderen Rheinseite in Haft gehalten. Durch die Fürsprache des Grafen von Virneburg kam er schließlich wieder in Freiheit.

Als Erzbischof Ruprecht 1477 abgesetzt worden war, legte Heinrich von Rübenach sein Amt als Generalvikar nieder und resignierte auch auf seine weihbischöfliche Stelle. Er widmete sich nun ganz seiner Professur; 1484 war er Dekan seiner Fakultät; 1474 hatte er bereits einmal dieses Amt inne, da er als „Meister in der Gottheit“, Dekan und Untertan der Kölner Universität bezeichnet wird.

Das Jahr 1486 brachte dann die große Wende in sein bewegtes Leben. Er wurde als Weihbischof nach Mainz berufen. Auf Wunsch des Papstes Innocenz III. hatte er auf seine Kölner Pfründe verzichtet, doch blieb ihm das Anrecht auf eine jährliche Rente von 80 Gulden. Die Arbeit im seinem neuen Wirkungskreis versah er noch einige Jahre, obwohl sie – Mainz war die größte deutsche Kirchenprovinz – stark körperliche Anforderungen an den Alterden stellte. Er zog sich dann an den Ort seines Ausganges, das Dominikanerkloster in der Koblenzer Weißergasse, zurück. Hier verstarb er am 14. Oktober 1493 und wurde im Chor der Klosterkirche beerdigt.

Von jenem ehrwürdigen Kloster sind heute nur mehr wenige Spuren vorhanden; die Bomben des letzten Krieges haben in diesem Stadtteil besonders schrecklich gewütet. Lediglich das ehemalige Eingangsportal ist am alten Ort geblieben und wurde als Eingangstor in die Umzäunung der an der gleichen Stelle entstandenen Mittelschule (Clemens Brentano Realschule) wieder aufgebaut.

Der Grabstein Heinrichs von Rübenach war bis zur Auflösung des Klosters durch die Säkularisation im Jahre 1802 am nämlichen Ort. Dann wurde er im Innenhof des Jesuitenklosters eingemauert und überdauerte die Zeiten bis zum heutigen Tage. Man sieht die Grabplatte am alten Jesuiten-Gymnasialgebäude vor dem Eingang zur ehemaligen Bibliothek, dem heutigen Rathausnebengebäude. Die überlebensgroße Gestalt trägt als Zeichen der Bischofswürde Mitra und Stab, in der Linken ein Buch; zu seinen Füßen kauert ein Löwe. Leider ist das Antlitz stark beschädigt; auch der Bischofsstab ist nur noch in Resten vorhanden. Zeitweilig war das Grabmal mit Ölfarbe überstrichen. Die umlaufende Inschrift bot für den Entzifferer lange einige Rätsel, da die Steine bei der Einmauerung falsch zusammengesetzt worden waren. Mit folgenden Worten gibt sie (in der Übersetzung) noch heute Kunde von einem Bedeutenden Rübenacher: „Bild des Herren Heinrich von Rivenac, Magister der Theologie, Inquisitor der Ketzer, vordem Provinzial des Predigtordens, Professor der Heiligen Schriften, Bischof von Venecompana, ein Sohn dieses Klosters. Er wurde 1493 in der Mitte des Chores beerdigt. Seine Seele ruhe in Frieden“.
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Die Rübenacher Glocken

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von Werner Reif

Ich rufe die Lebenden, beklage die Toten, breche die Blitze.

Diese Inschrift auf einer alten Rübenaher Glocke ist charakteristisch für die Aufgaben die wir den Glocken zuschreiben. Die Glocke aus Metall (Bronze oder Stahl) ist seit 500 n. Chr. In unserem Gebiet bekannt und seit dem Mittelalter als Bestandteil einer christlichen Gemeinde anzusehen. Die Glocke „rief“ früher zu verschiedenen Anlässen: zu Gottesdienst und Gebet, Freude oder Trauer, Krieg und Frieden, Feuer und Not. Morgen-, Mittag- und Abendglocke waren Zeitgeber für Bauern auf dem Feld oder die Frauen im Hause. Sie war oft einziger Hall in einer großen Stille – und in unserer heutigen lauten Umwelt soll gerade die Glocke – an Phonstärke vom Jet, Auto und Industrie weit übertroffen – Ruhestörer sein. Zwei Glockengenerationen wurden durch große Kriege zum schweigen gebracht. Es bleibt Hoffnung, dass die dritte Generation weder durch Krieg noch durch „Phonmesser“ ein gleiches Schicksal erfährt.

1. Generation

Bericht aus dem alten Protokoll- und Lagerbuch von Rübenach

1. Die mittlere große MAURITIUS-GLOCKE

Mit dem Bildnisse desselben auf der Seite und der Anschrift: MAURITI; PATRONE NOSTER ORA PRO NOBIS! Oben am Halse führte sie die Anschrift: DEFENSOR NOSTER ASPICE, INSIDIANTES REPRIME, GUBERNATUOS FAMULOS, QUOS SANGUINE MERCATUS EST: = Du unser Schirmherr Jesus Christ, besiege unsere Feinde List, erhalte uns deiner Hut, die du erkauft mit deinem Blut. Joannis Bergdhaler me fecit 1683. Auf der Seite steht: Joannis Hugo (Wappen) Arichepisc. Trev. Princ. Etat.

 2. Die zweite Glocke rechts KREUZGLOCKE

In der Mitte das Kreuz mit Christuskörper und der Anschrift: ECCE CRUCEM DOMINI = Seht das Kreuz des Herren! Oben am Rande: NOS GLORIARI OPORTET IN CRUCE DOMINI NOSTRE JESU CHRISTI, IN QUO EST SALUS = Wir rühmen uns im Kreuze unseres Herrn Jesus Christus, in welchem das Heil ist. Frieder. Bernard ex Tiefenbach me fecit 1817 die 27 m. oct. Sub Joanne Matthia Geisen, par. In Ruebenach.

Am 12. November desselben Jahres (1817) wurde sie geweiht, wobei Herr Baron Emmerich Josef v. Eltz-Rübenach, damaliger Bürgermeister und Sophie Conrad, Ehefrau von Wilhelm Conrad, Patenstelle vertreten haben. – Sie wiegt 1058 Pfund und kostete an Umgießerlohn mit Zusatz 255 Thaler, 24 Kreuzer, wovon 100 Thaler die Kirche und 155 Thaler die Gemeinde bezahlte.

3. MARIEN-GLOCKE

Auf der Glocke das Bildnis Mariens mit Umschrift: SANCTA MARIA MATER DIE, ORA PRO NOBIS! VIVOS VOCO MORTUOS PLORA FULGURA FRANGO, MATER GRATIAE; MATER MISERICORDIAE, TU NOS CUSTODI. AB HOSTE PROTEGE,IN HORA MORTIS SUSCIPE = Heilige Maria Mutter Gottes, bitte für uns! Ich rufe die lebenden, beklage die Toten, breche die Blitze. Mutter der Gnade, Mutter der Barmherzigkeit. Du uns beschütze, vom Feinde bewahre, in der Todesstunde uns empfange.Carolus Gaulard me fecit 1848 sub Frider. Blaeser, Ruebenaco posture loci.

Am 21. Novembre 1848 wurde sie durch Hochw. Dechanten Blaeser in Beisein Herrn Pastor Simons von Bassenheim und Herrn Kaplan Schenkwald geweiht und aufgehängt. Patenstelle versahen: Anton Müller, Synodalis und Katharina Krey aus Rübenach. Sie wiegt 1650 Pfund und hat 306 Thaleros Boruß und 6 Kreuzer gekostet an Gießerlohn. Eingeschmolzen wurde hierfür eine gleichnamige Glocke aus dem Jahre 1683. Sie hatte auch die gleiche Inschrift. Stifterin war Maria Jacobi ab Eltz Abbatissa in Maria Rohdt. Hugo Emmericus ab Eltz personatista in Rübenach.

Die Glocken der ersten Generation wurden 1866 in die neue Kirche übernommen, mussten jedoch 1917 „in den Krieg ziehen“

2. Generation

Die Glocken aus dem Jahre 1924

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Ankunft der Glocken in Rübenach. Mit dem Pferdefuhrwerk ging es vom Bahnhof zur Kirche

MAURITIUS-GLOCKE

Ton C, Durchmesser 152 cm, Gewicht 2175 kg. Inschrift: DUM TRAHOR AUDITE! VOCO VOS AD SACRA, VENITE! SANKTA MAURITI, PATRONE NOSTER, O.P.N! Fusa ab Humbert-Junker, in Brilon 1924. Wenn ich läute, höret! Ich rufe euch zum Gottesdienst, kommet! Hl. Mauritius, unser Patron, bitte für uns! Gegossen von Humbert-Junker in Brilon 1924.

MARIEN-GLOCKE

Ton ES, Durchmesser 128 cm, Gewicht 1285 kg. Inschrift: VIVOS VOCO, MORTUOS PLANGO; FULGURA FRANGO, SANCTA MARIA, GRATIA PLENA, MATER DIE ET NOSTRA, O.P.N! Fusa ab Humbert-Junker, in Brilon 1924. Ich rufe die Lebenden, beklage die Toten, breche die Blitze. Hl. Maria, voll der Gnade, Gottesmutter und unsere Mutter, bitte für uns! Gegossen von Humbert-Junker in Brilon 1924.

SEBASTIANUS-GLOCKE

Ton F, Durchmesser 114 cm, Gewicht 914 kg. Inschrift: DEFUNCTOS PLORO, NIMBUM FUGO, FESTA HONORO, SANCTA SEBASTINE, O.P.N! Fusa ab Humbert-Junker, in Brilon 1924. Ich beweine die Toten, vertreibe das Unwetter, ehre die Feiertage. Hl. Sebastianus, bitte für uns! Gegossen von Humbert-Junker in Brilon 1924.

JOHANNES-GLOCKE

Ton G, Druchmesser 102 cm, Gewicht 654 kg. Inschrift: LAUDO DEUM VERUM, PLEBEM VOCO, CONGREGO CLERUM, SANTE JOHANNIS, O.P.N! Fusa ab Humbert-Junker, in Brilon 1924. Ich lobe den wahren Gott, rufe das Gottesvolk, vereine es zu einem priesterlichen Volk! Gegossen von Humbert-Junker in Brilon 1924.

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Großer Moment für Dechant Senzig. Die neuen Glocken von St. Mauritius

3. Generation

Die neuen Glocken der Pfarrkirche in Rübenach

Bericht aus der Pfarrchronik: Inzwischen hatten die Monatssammlungen soviel Geld eingebracht, dass wir vier neue Glocken in Auftrag geben konnten. Die Glockengießerei MABILON in Saarburg, Bez. Trier, wurde mit dem Glockenguss beauftragt. Am 25. August 1956 wurden die Glocken gegossen. Pfarrer Klinkner war mit vielen Pfarrkindern nach Saarburg gefahren, um diesen Glockenguss mitzuerleben. Wegen des stürmischen Wetters musste von mittags bis abends auf das einmalige Erlebnis gewartet werden, da die Feuerung durch den Sturm dauernd gehemmt wurde.

Am Freitag, dem 21.9.1956, wurden die neuen Glocken am Dorfrand abgeholt und auf offenem Wagen zur Kirche gefahren. Unsere eine noch vorhandene Glocke läutete zum Gruß. Sofort nach Ankunft wurden die Glocken ins Gotteshaus gebracht und vor der Kommunionbank aufgehängt und geschmückt. Gott sei Dank geschah kein Unfall.

Am Sonntag, dem 23.9.1956, nachmittags um 14.30 Uhr, wurden die neuen Glocken durch den H. H. Definitor Jacoby aus Kesselheim geweiht. Mittwochs begann die Montage der Glocken im hohen Turm. Abends war das Werk vollendet und zum ersten Male tönte der Glockenklang vom Turme (handgeläutet). Nach einigen Wochen war auch das Elektro-Läutesystem von der Firma Diegner und Schade aus Dorsten in Westfalen fertig gestellt, so dass sie vom Christ-Königsfest an (28.10.1956) Tag um Tag ihre eherne Stimme erschallen lassen konnten. Die Glocken waren in der gleichen Größe und Schwere gewählt worden, damit der alte Glockenstuhl wieder benutzt werden konnte.

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21. September 1956 – Ankunft der neuen Glocken in Rübenach

GLOCKE 1:

Ton C Durchmesser 155 cm Gewicht 2300 kg. Inschrift: 1956 REX REGUM DOMINUS DOMINATIUM CHRISTUS VINCIT, CHRISTUS REGNAT. CHRISTUS IMPERAT. König der Könige, Herr der Herrscher, Christus siegt, Christus herrscht, Christus befiehlt.

GLOCKE 2:

Ton ES, Durchmesser 132 cm, Gewicht 1053 kg. Inschrift: 1956 SANTE MAURITI ORA PRO NOBIS! QUAE SUNT CAESARIS CAESARI, QUAE SUNT DEI, DEO! Hl. Mauritius bitte für uns! Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott was Gott ist!

GLOCKE 3:

Ton F, Durchmesser 118 cm, Gewicht 950 kg. Inschrift: 1956 REGINA ET DOMINA MUNDI, CUNCTAS HAERESES INTERE-MISTI IN UNIVERSO MUNDO! Königin und Herrin der Welt, alle Verwirrungen auf der ganzen Welt hast Du zunichte gemacht!

GLOCKE 4:

Ton G, Durchmesser 104 cm, Gewicht 700 kg. Inschrift: 1956 TU ES PETRUS – PORTAE INFERI NON PRAEVALEBUNT! Du bist Petrus – Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen!
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Aussehen und Ausdehnung im Mittelalter

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von Udo Liessem

Es ist unmöglich, genaue Aussagen über Aussehen und Struktur des Dorfes Rübenach während des hohen Mittelalters zu machen, da alle Angaben erst mit der Spätzeit dieser Epoche einsetzten. Selbst die Bausubstanz der alten 1866 abgerissenen Kirche geht, sieht man vom Turmbau ab, nicht vor 1200 und das Eltz´sche Burghaus datiert erst in die Zeit um 1250.

Ferner gibt die ausschließliche Betrachtung von Kirche und Adel ein völlig einseitiges Bild wieder. Wenn also von den spätmittel-alterlichen Gegebenheiten weiter zurück geschlossen werden muss, so geschieht das nur mit größtem Bedenken. Gesicherte Aussagen können durch eine gezielte Grabung im 4 Morgen großen Areal des Eltz´schen Anwesens gewonnen werden, denn hier immer wieder beobachtete Scherben, die bis in die merovingische Zeit reichen, zeigen an, dass an dieser Stelle eine Partielle Hofwüstung (oder gar Ortswüstung?) zu erwarten ist. Der Kern des Ortes bildet der Fronhof – der sogennante Maximiner Hof – mit der zugehörigen Eigenkirche, woraus sich die heutige Pfarrkirche entwickelt hat und die Burg mit zugehörigen Wirtschaftsgebäuden. Um die Kirche lag der Fiedhof, vielleicht sogar in – zeitalterlicher – Fortsetzung des fränkischen Gräberfeldes.  Ausnahmslos handelte es sich bei den Häusern des Dorfes um reine Lehmfachwerkbauten; vergleichbar wäre hier auf die fränkische Siedlung bei (Neuwied-) Gladbach hinzuweisen. Auch die Kirche wird aus Holz errichtet gewesen sein; als gutes Beispiel kann Montabaur gelten, wo, laut einer Urkunde aus 959, eine „von Grund auf aus Holz erbaute Kirche „ geweiht worden war. Selbst die Burg wird kein Steinbau gewesen sein; es wäre möglich, an eine Motte zu denken, die „typische Feudalburg eines einzelnen Adeligen“. Der jetzige Burgturm zeigt nicht die geringsten Spuren von älteren, steinernen Vorläufern.

Die ältesten Karten, die den Ort zeigen, stammen aus dem späten 18. Jahrhundert (1784 und 1789), sind aber , was die Topographie des Dorfes betrifft, ungenau und weitgehend unbrauchbar. Die nächsten Karten datieren bereits ins 19. Jahrhundert: Urkataster von 1809 und die sogenannte Tranchot-Karte (zwischen 1803 und 1813). Nach beiden Darstellungen hatte der Ort eine sich dem Oval nähernde Form mit ausgeprägter Nord-Südrichtung. Die Hauptachse bildeten „Mauritius-“ und „Lambertstraße“; ferner waren „Alte-“, Mittel-“ (Gotenstraße) und „v.-Eltz-Straße“ teilweise bebaut. Rübenach dehnte sich von seinem im Norden liegenden Kern nach Süden hin aus; die heute vorherrschende Ost- Westrichtung ist erst im 18. und 19. Jahrhundert hinzugekommen.

Die beiden vorgenannten Karten zeigen natürlich des Ortsbild zum Beginn des 19. Jahrhunderts, das zwar mit dem Ortsbereich des 18. und wahrscheinlich auch mit dem des 17. Jahrhunderts weitgehend übereinstimmt, keinesfalls aber die hochmittelalterlichen Verhältnisse wiedergibt. Die alte Bausubstanz ist durch den Brand von 1841 in großen Bereichen vernichtet worden. Zum Glück aber konnten einige Fachwerkhäuser überdauern: Das älteste ist „Mauritiusstraße“ 22, das seinen Proportionen nach noch spätgotisch ist und über steinerne Giebelwände verfügt; die Fachwerk-konstruktion der Seitenwände wird später erneuert worden sein, worauf auch die Jahreszahl 1686 (am Türsturz) deutet. Für dieses Haus sollte das 16. Jahrhundert maßgebend sein; für das Fachwerkhaus „v.-Eltz-Straße“ 31 dürften ähnliche Überlegungen gelten. Der Hof „Mauritiusstraße“ 22 wird auch ungefähr die südliche Ausdehnung des (spät-) mittelalterlichen Dorfes Rübenach angeben.

Wie viele Dörfer, z. B. Arbenberg, Güls, Kappelen-Stolzenfels, Kettig, Kobern, Lay, Moselweiß, Mülheim oder Vallendar war auch Rübenach befestigt gewesen: 1347 wird ein „Portall gen. Valdor“ am Wege nach Bubenheim erwähnt; 1476 der „Gemeyngraben“; 1479 der „groisse Graefen“. 1441 verpflichten sich die (Koblenzer) Karthäuser wegen ihres Hofes zu Rübenach sechs Mann zur Reinigung des Grabens zu stellen. Schließlich weisen noch Flurnamen auf die Befestigung hin : an die Brücke beim Ritter Herrn Brenner v. Elze „Isenburg“. Auch die Flur „in der Klause“, die auf die Grabenstraße zuläuft, scheint auf eine Absperrung hinzuweisen, denn eine Klause im Sinne einer religiösen Einrichtung ist hier nicht überliefert. An dieser Stelle ist eher ein Ortszugang anzunehmen.
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Blick auf den Ortsnamen Rübenach

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von Hans Gappenach

Der Volksmund weist die seltsamsten Deutungen: Rüben seien hier ehedem besonders angepflanzt worden; von dem lateinischen rupes (= Feld, Schlucht), von rivius (= Fluß, Bach) soll er abgeleitet sein, von ripa (= Ufer) und so noch an graue Vorzeiten erinnern, da Rhein und Mosel in flachem, breiten Bett dahinströmten und das Dorf „schon vor Koblenz“ am Ufer des sich hier vereinigenden Doppelflusses bestand. Nach anderer Auslegung soll ein römischer Patrizier namens Rufus in Rübenach als Befehlshaber der Besatzung residiert und der Ort so nach ihm den Namen „Rufiniacum“ erhalten haben. Solche volksetymologischen Erklärungsversuche sind natürlich nicht ernst zu nehmen. Zwar bleiben wir auf Mutmaßungen angewiesen, doch darf man (nach W. Kaspers) Rübenach (Rubiniacum) als sogenannten „-acum-namen“ zum belegten Personennamen Rubinius, als Siedlung des (erschlossenen) Rubinius betrachten. Möglicherweise handelt es sich um die latinisierte Fassung eines gallischen Eigennamens. Das keltische Suffix –acum, das sich in „-acha“ wandelt, wurde später häufig als germanisch „aha“ = Wasserlauf aufgefasst. Funde im Ort und im Weichbild von Rübenach lassen den Schluss zu, dass die fruchtbare und geschützte Stelle an einem kleinen Wasserlauf immer besiedelt gewesen ist. Sprachgeschichtliche Deutungsversuche des Wortes Rübenach, die von verschiedenen Urkundenbeschreibungen im Mittelalter ausgehen (Rivenacum, Rivinacha, Rivenacho, Ribenahcho, Ryuenache, Ribanahha, Revenach, Ryvenach, Rovenah, Reuenah, Rivenak, Rievenich, Reffenach u. a.) wurden zwar schon versucht, brachten aber auch keine wissenschaftlich eindeutige Erklärung.
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Gerichtsbarkeit im Mittelalter

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von Udo Liessem

Rübenach – im Landkapitel Ochtendung gelegen – gehörte zum Maifeldgau, bei dessen Zerfall ein Teil der Orte von den Pfalzgrafen, den Obervögten des Erzstiftes, zum (Hoch-) „Gericht auf dem Bubenheimer Berg“ zusammengefasst wurde. Die Pfalzgrafen trugen das Gericht vom Erzstift Trier zu Lehen und gaben es als Afterlehen weiter an die Grafen von Virneburg. Oft verpfändet, kam der Gerichtsbezirk 1419 endgültig an Trier und 1545 verzichtete die Pfalz auf alle Lehensrechte. Das Gericht bildete das kurtrierische Amt „Bergpflege“, das von allen kurtrierischen Oberschultheißen, später von einem Amtmann verwaltet wurde. Der Sitz des Amtes war Koblenz, im 18 Jh. in Kunenengers. Das Amt war in vier „Parthen“ unterteilt; zum Parth 2 gehörten Mülheim und Rübenach.

Das Hochgericht  wurde auf dem Bubenheimer Berg abgehalten, hier stand auch der Galgen. Den Vorsitz führte ein Walpode des Grafen von Virneburg. Walpoden „waren angesessene freie Bauern, zuweilen Schultheißen, die den Grafen auf den Dingtagen der dortigen Hochgerichte (im vorliegenden Fall bei dem am Bubenheimer Berg) zu vertreten hatten. Sie führten dabei den Vorsitz und sprachen das Urteil. Nur beim Vording, das aber statt mit 14 – 24 wie beim Hautding (nach Weistümern der Mitte des 16. Jh.waren es am Bubenheimer Berg 12) – nur mir 7 Heimburgern besetzt war, dingte der Schultheiß, während der „Pellenzgraf“ (der Virneburger) bzw. der Walpode schweigend dabei saß“. Nach 1545 versah der zuständige kurtrierische Kellner das Amt (Walpode = Gewaltsbote).

Über das Hochgericht des Amtes Bergpflege geben die (inhaltlich gleichen) Weistümer on 1538 und 1556 mähere Hinweise: Damals war Walpode ein Reichart Frikelt, Schultheiß zu Metternich; Andreß Burger, Vogt zu Rübenach, war der erkorene „fursprecher und redner“. Die eigentliche Rechtfindung erfolgte durch die 12 Heimburgen der Bergpflegedörfer; der Rübenacher Heimburge (= vergleichbar ungefähr den Schöffen) war Maximin Hoffmann. Ein Notar war ebenfalls anwesend.

Mit Metternich und Güls nahm Rübenach eine Sonderstellung ein, denn bei den Weisungen wurden die drei genannten Orte ausgenommen, „da bleibt es wie von alters (d. h. für Rübenach, der Abt von St. Maximin ist grund- und Gerichtsherr und die Herren von Eltz die Vögte desselben), doch ist der Erzbischof Schirmherr und Gewaltherr dort“. 1566 und 1643 huldigte die Gemeinde Rübenach dem neu erwählten Abt von St. Maximin.

Die Herren von Eltz-Rübenach saßen dem Vogteigericht vor, das gegen das kurtrierische Amt Bergpflege Anspruch auf die Zivilgerichtsbarkeit in Rübenach erhob. Im Fronhof (= Maximiner Hof) sollte 1556 ein Gefängnis eingerichtet sein. Der Oberhof für das Vogteigericht war Trier „von der roten Tür (der Abtei St. Maximin)“. Die Schöffen erhielten für ihre Bemühungen: Rindfleisch mit guter Brühe, Erbsen, Schweinefleisch und Gänsebraten. Während die Niedergerichte – die es in fasst jedem Dorf gab – gewöhnlich mit nur 7 Schöffen besetzt waren, gab es in Güls und Rübenach 14. Das Schöffengericht tagte im Fronhof; bei Diebstahl durfte der Heimbürge Hausdurchsuchungen durchführen. Oberhof war Koblenz (bezeugt für das 16. Jahrhundert). Das Gericht hatte ein eignes Siegel. Die Siegel, sie kommen an Urkunden von 1389 – 1493 vor, entsprechen alle dem von Ewald beschriebenem. Das Siegel zeigt zwei stehende, sich zugewandte Heiligenfiguren. Rechts ein Bischof (Hl. Maximin), links ein Ritter, der spätere Ortspatron Hl. Mauritius; die Umschrift lautet: DIE.SCHEFFEN.(VAN).REFFENACH.
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"Dichtung und Wahrheit" im Volksmund

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von Hans Gappenach

Dargestellt an einer alten Rübenacher Wolfsgeschichte

Man könnte versucht sein zu sagen, jedes Dorf in unseren Breiten, das Wald besitzt, hat auch seine alten überlieferten Wolfsgeschichten und als besonders glücklich scheint sich  ehedem jener Ort eingeschätzt zu haben, der „den letzten Wolf“ aufweisen konnte. Im Volksmund leben die Heldentaten Einzelner mit diesem in früherer Zeit gefährlichen und gefürchteten Untier fort.

Da wird von Kämpfen berichtet, die heute leicht als „Jägerlatain“ eingestuft würden. In alten Urkunden sind amtlicherseits Mittel zur Tötung (Wolfsgärten und Wolfsgruben) empfohlen. Auch die Anwendung von Fangmaschinen (Tellereisen, Krähenfüße) war erlaubt. Die Kadaver mussten zur Erlangung einer Prämie den Bürgermeister gebracht werden, der die Bestie den rechten Vorderfuß abschlug und ihm beim Kgl. Forstamt oder beim Revierförster vorzulegen hatte. Es gäbe noch viel allgemein interessantes zu berichten. Aber – damit der Faden nicht verloren geht – in Rübenach tauchte wirklich „der letzte Wolf“ dieser Gegend auf, wenn auch nicht gerade zu solch später Zeit, wie im Volksmund erzählt. Da nämlich über Generationen die folgende Geschichte tradiert:

Der letzte Wolf

Etwa um die Mitte des vorigen Jahrhundert ging die Kunde durch das Dorf, Fußgänger, die nach Güls und Winnigen wollten, seien von einem Wolf bedrängt und verfolgt worden. Ein fruchtloser Geselle namens Peter Moskopp bewaffnete sich darauf mit einem Knüppel und suchte die Gegend ab. Im Otter sah er bald das Tier, das mit tief gestrecktem Kopf und heraushängender Zunge wie zahm an ihm vorbeizutrotten schien. Plötzlich fiel es ihn an und er erschlug es.

Als er kurz darauf in den Ort zurückkam, schrie er mit blau verfärbtem und schmerzverzerrtem Gesicht: „Jieht mir aus´m Weg, ich mooß euch beiße!“ Möglicherweise war das Tier tollwütig. Peter Moskopp ist bald darauf eines qualvollen Todes gestorben.

Wie weit sich Volksüberlieferung von wahren Begebenheiten entfernen kann, was sich verändert, ausschmückt, vergisst, hinzu dichtet, das lässt sich an diesem Tatbestand sehr schön belegen:

Da sind zum ersten außer bei der Hauptperson, der ein falscher Vorname beigegeben wird, die Namen aller weiteren Personen – darunter ein 15-jähriges Kind – die mit der Begebenheit in Verbindung standen, vergessen, auch alle genauen Einzelheiten. Zum zweiten ist die Jahreszahl falsch; die Handlung hat sich in Wahrheit nahezu ein halbes Jahrhundert früher zugetragen. Und manches andere. Der genaue Ablauf der Geschehnisse kam ans Licht beim Studium der Rübenacher Kirchenbücher, wo der damalige Pfarrer, Johannes Mathias Geisen, zwischen die Sterberegister des Jahres 1815 die ungeheuerlichen Ereignisse – obwohl sich derlei Berichte über besondere Geschehnisse in den Kirchenbüchern sehr in Grenzen halten – in behäbigem Umgangslatain (um nicht zu sgen „Küchenlatain“) unter der Überschrift „Ad perpetuam rei memoriam“ wie folgt schildert:

Notandum est hoc loco infortunium horendum, quo praedicti tres ultimi parochiani morte terribili periere. Vigesima Julii circa horam sextam vepertinam Lupus rabie infectus, verosimiliter ex silvis ardennis per strepitum belli atque explosionem tormentorum bellicorum huc expulsus, primo mulierem ex pago Winningen, dein septem personas ex Güls crudeliter invasit, eosque gravibus vulneribus affecit. Illuc rediens appropinquavit nostro pago, atque in via, quae ducit in Winningen, primo Wilhelmus Mohrs, adolescentem 15 annorum, dein Annam Margaretham Schwab, viduam 82 annorum, et demum Ludovicum Moskop, patrem 5 puerorum, aetate vero 49 annorum similiter invasit et miserabiliter vulneravit …

In der Übersetzung, die der hier beheimatete klassische Philologe Ulrich Zerwas beisteuerte,  lautet der ganze Schriftsatz:

„Zur ewigen Erinnerung an das Geschehen“

An dieser Stelle ist ein schreckliches Unglück  festzuhalten, bei dem die drei letztgenannten Pfarrkinder eines furchtbaren Todes starben: Am 20 Juli nachmittags um die sechste Stunde hat ein rasender Wolf, wahrscheinlich aus den Ardennenwäldern durch Kriegslärm und Geschützdonner hierher vertrieben, zunächst eine Frau aus dem Dorf Winningen, dann sieben Personen aus dem Dorf Güls grässlich angefallen und schwer verwundet. Auf dem Rückweg  näherte er sich unserem Dorf und fiel auf der Straße nach Winningen zunächst der Wilhelm Mohrs, einen 15-jährigen Jungen, dann die Anna Margaretha Schwab, eine Witwe von 82 Jahren und schließlich den Ludwig Moskop, einen Vater von fünf Kindern im Alter  von 49 Jahren, in gleicher Weise an und richtete sie schrecklich zu. Anton Simonis, der dem Ludwig Moskop in seinem Kampf mit der Bestie zu Hilfe kam, hat sie schließlich getötet. Vier Ärzte wurden sofort aus Koblenz  herbeigeholt und verbanden die Wunden, aber – o Schmerz! – nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst, weil sie irrtümlich glaubten, das Tier sei nicht von der Tollwut befallen. Nach drei Tagen wurden Wilh. Mohrs und Anna Marg. Schwab zunächst mit allen Sterbesakramenten versehen und dann der Pflege des Koblenzer Krankenhauses anvertraut. Ludwig Moskopp, der ja weniger verletzt war, blieb in seinem Hause; seine Wunden waren innerhalb 14 Tagen vollständig geschlossen und er selbst schien in seiner Gesundheit wieder hergestellt.

Am 7. August wurde mir gemeldet, dass Ludwig Moskopp plötzlich erkrankt sei und mich zu sprechen wünsche. Kommendes Unheil gleichsam vorausahnend, habe ich die Krankheitsursache erfragt. Aus seiner und seiner Frau Erzählung habe ich untrüglich die Symptome erkannt, dass er bald in die Tollwut geraten werde und an einer entsetzlichen Krankheit, der sogenannten Hydrophobie, leide. Sofort habe ich Ludwig mit den Sterbesakramenten, nicht ohne große Kerze, versehen. Kurz darauf ist er ins Koblenzer Krankenhaus eingeliefert worden.  Am siebten Tage ist bei diesem Ludwig und bei Wilhelm Mohrs die furchtbare Tollwut ausgebrochen, welche nach zwei Tagen ihren maßlosen Schmerzen in einem dennoch sanften Tod ein Ende bereitete. Anna Margarete Schwab, die ja schon vom Alter geschwächt war, war nach einem kurzen Anfall dieser schrecklichen Krankheit schon am 6. August im Herrn verstorben.

Seit Menschengedenken hatte man von einem solchen Unglück nicht gehört. Die Zahl der Wölfe ist schon so groß, dass man nur noch bewaffnet aufs Feld zu gehen wagt.

Die Menge des einfachen Volkes setzt bei dieser Krankheit großes Vertrauen in die Anrufung des hl. Hubertus und in das Brandmahl mit dessen Schlüssel. Die drei Unglücklichen setzten in gleicher Weise ihre Hoffnung in Anrufungen und Exorzismen dieser Art. Ein gewisser Ex-Kapuziner aus dem Tal Ehrenbreitstein leistete diesen Beistand, worüber ich jedoch gerne hinwegsah, wohl überzeugt, dass dieses Brauchtum ebenso viel Trost wie zur Genesung beitragen könne. Der traurige Ausgang hat gezeigt, dass dieses Wundermittel nichts als barer Aberglaube ist.

Dies zur Kenntnis der nachfolgenden Pfarrherren, welche, so wie auch ihre Pfarrkinder, der Allerhöchste vor ähnlichem Übel bewahren möge.

Johannes Mathias Geisen, Pfarrer

Der heute nicht ohne weiteres verständliche Passus mit dem „Schlüssel“ erhellt sich dem, der die mittelalterliche Hagiographie kennt.

(Im Kloster Saint Hubert in den Belgischen Ardennen verehrt man den hl. Hubert (geb. um 66o; Bischof von Maastricht) als Beschützer und Helfer  gegen Tollwut. Zu der Stola des Heiligen, die in der Basilika aufbewahrt wird, pilgerten seit Jahrhunderten aus dem Rheinland viele Prozessionen. Dort wurden Gebissene „gestolt“, d. h. es wurde ihnen in die Kopfhaut ein Fädchen aus der Stola des Heiligen operativ eingepflanzt. In der Ikonographie wird St. Hubert mit einem Horn und einem Schlüssel dargestellt. In der Zeit großer Epidemien verlieh das Kloster ausgewählten Personen „besondere Fakultät und Gewalt samt Schlüssel“. Von einem solchen Schlüssel (clavis), der erhitzt und mit dem einen Tier (auf die Stirn) oder beim Menschen (auf den Daumenballen) ein Hornzeichen aufgebrannt wurde, ist in einer bislang ungedeuteten Stelle der Rübenacher Urkunde die Rede. Hubertusbruderschaften gab es im Mittelalter überall: Die heute ganz unvorstellbaren Riten findet der Interessent beschrieben In: D. Lepique, Der Volksheilige Hubertus in Kult; legenden und Brauch, Diss. Bonn 1951. – Die Vita von St. Hubertus, des „Missionars der Ardennen“, gehört zu den interessantesten in der Heiligengeschichte. (Der Reliquienschrein mit seinen Gebeinen wurde 1568 bei einem Hugenottenüberfall vernichtet.) – Seit dem 11. Jh. Wird St. Hibert als Patron der Jäger verehrt (Hubertusjagden). Seine Gestalt hat die Künstler aller Epochen (Pisanello, Dürer, Rogier, Marées u.v.a.) zu bedeutenden Bilddarstellungen angeregt)

Verglichen mit dem originalen Tatbestand ist in der Volksüberlieferung die Tollwutkomponente in merkwürdiger Weise ausgestaltet. Früher war die Meinung volkläufig, von der Krankheit Befallene würden wie ein Tier andere wieder beißen; davon kündigen zahlreiche alte Volkserzählungen. Überdies weiß die Märchen-, Sagen- und Volkstumsforschung – und nicht nur sie –, dass „das gemeine Volk“ in vielfacher Hinsicht einen Hang zu Grausamkeiten hat (auch die Moritaten, die in großen Mengen auf Jahrmärkten goutiert wurden, beweisen es). Die Tollwut war eine furchtbare Krankheit, die zuweilen epidemisch auftrat (bes. etwa 1830) und zahlreiche Opfer forderte (z. B. 1905 in Preußen noch 368 Todesfälle). Hier vereinigen sich in Rübenach zu einer durch den Krieg und viele grausame Geschehnisse gekennzeichnete sowieso schon dunkle Zeit Tollwut und Wolfsgeschehen in schrecklichen Kulmination.

Der gleiche Tatbestand, den Pastor Geisen lateinisch zu Papier gebracht hat, begegnet uns noch häufiger. Ein großer Kenner der Heimatgeschichte des Koblenzer Raumes, Dr. H. Prößler, berichtet in anderen Zusammenhang:

„Der Generalkommissar Sack schrieb von Koblenz aus in seinem Regierungsbericht vom Juli 1815 an seinen Bruder, den Preußischen Oberpräsidenten Sack in Aachen, dass in seinem Bezirk plötzlich Wölfe aufgetaucht seien. Am 20. Juli hatte sich nachmittags gegen 4 Uhr in Winnigen an der Mosel ein Wolf gezeigt, der elf Menschen und mehrere Tiere auf seinem Wege anfiel. Am Abend gegen 6 Uhr sah ihn der Moskop aus Rübenach in der Nähe seiner Gemeinde, rief schnell den Bauer Anton Simons herbei und tötete den Wolf, der schon durch Sensenhiebe verwundet war.“

Dieser Rübenacher Wolf nun erscheint in der Chronikenschreibung der Gegend auch noch anderenorts. Erich Schwamm und Werner Reif, zwei Rübenacher, erinnerten sich an einen Hinweis, der seinerzeit Anton Hilgert gegeben hatte, nachdem er vor Jahren anlässlich eines Besuches des Blücher-Museums in Kaub fündig geworden war. Einmal darauf hingewiesen, ergaben Recherchen das folgende: Das genannte Museum bewahrt handschriftliche Blätter, die vermutlich Berichte darstellen, durch die ein beauftragter Untergebener den in Wiesbaden residierenden General laufend über Geschehnisse aus dem Koblenzer Raum informierte. Da heißt es dann unter dem 10. August (1815):

wolfsgeschichte

Original der zitierten Seite aus dem Blücher-Museum, Kaub

„Im vorigen Monathe hörte man das traurige Ereignis, dass mehrere Menschen von Rübenach, Güls und Winningen durch Wölfe angefallen und übel zugerichtet wurden. Ein rüstiger Mann von Rübenach hatte die Stärke und Beherztheit, einen solchen festzuhalten, der nun von einem ihm mit einem Karste zu Hilfe geeilten Nachbarn erschlagen und hierher gebracht ward. Man kam bald auf die Besorgnis, dass dieses Tier möge rasend gewesen sein, welches sich leider gegenwärtig bestätigt, da schon drei von den Gebissenen wasserscheu geworden und auf eine elende Weise umgekommen sind.“

(Erste Anzeichen für Tollwut sind Krämpfe und Nervenlähmungen; dann treten Schluckbeschwerden auf, weshalb der Kranke trotz übergroßen Durstes vermeidet, Flüssigkeit zu sich zu nehmen (Hydrophobie); im Volksmund sagte man bei diesem Stadium: „Er ist bereits wasserscheu geworden“.)

Noch weitere Spuren hat „der Rübenavher Wolf“ in Amtsdokumenten hinterlassen: Der Geheime Staatsrat und Oberpräsident der Preußischen Provinzen am Rhein erließ im Journai für Mittel- und Niederrhein Nr. 92, Bd. VI, 1. August 1815 eine  Bekanntmachung, in  der er mitteilte, dass innerhalb 15 Tagen zwei wütende Wölfe im Rhein- Mosel-Depertement erschienen seien und in den Kantonen Koblenz und Ahrweiler entsetzliches Unglück angerichtet hätten … „Der erste Wolf hat sich gegen Abend des 20. Juni in der Gemeinde Güls bei Koblenz gezeigt. Wie rasend durchschweifte er die Fluren und biss nach allem, was ihm in den Weg kam, zerriss und biss mehrere Hunde und hat zehn Menschen fürchterlich verletzt. In Rübenach wurde er durch den Mut eines Landmannes getötet.“

Wir wissen heute, dass die Wolfsinvasion („wahrscheinlich durch Kriegsgetümmel aufgescheucht und durch langes Herumschweifen zur Wut gebracht“ – der Rübenacher Pastor drückte es ähnlich aus –) 1815 aus den Ardennen und Vogesen kam und die Rudel sich in der Eifel und Hochwald verirrten: Im Jahre 1814/15 wurden im Kreis Koblenz 34, Bonn 35, Prüm 77, im Bezirk Trier allein 159 ( 1817: 114 Stück) Wölfe erlegt, wofür die Regierung 1019 Taler Abschussprämie auszahlte.

Nahezu mit jedem erlegtem Tier verbindet sich ein kleines Lebensschicksal, eine Heldentat; da heißt es z.B. in einem amtlichen Bericht (1816): „ … der gestalt, daß, nachdem der Förster demselben zum zweitenmale geschossen, solcher auf ihn wütend loskam und obgleich sich der Förster soviel als möglich wehrte, der Wolf ihm nicht allein die kupferne Pfeife vorne, wo der Ladestock durchgeht, entzwei biß, sondern auch die beiden Läufe durchaus bis zur Unbrauchbarkeit quetschte und trotz allem dem so sehr auf den Förster zudrang, dass er, da seine beiden Läufe abgeschossen waren, um Hülfe schreien musste, worauf die herbeieilenden Schützen das wütende Tier durch einen gut angebrachten dritten Schuß zur Rettung des Bedrängten endlich hinstreckten“.

Das Schicksal des Rübenacher Bürgers Ludwig Moskop steht also keineswegs alleine; dennoch: dass der Kampf mit dem Wolf einem Mann das Leben kostete, ist verhältnismäßig selten. Immerhin nähme der Ort Rübenach in einer „Rheinischen Wolfsgeschichte“, die – so interessant sie wäre – wahrscheinlich nie geschrieben wird, dort ein langes und wichtiges, mit genauen Namen, Daten und Einzelheiten belegbares Kapitel ein.

Und was schließlich die Volkspoesie angeht, so ersieht man, wie genau – wenn auch in anekdotischer Verbrämung – diese sich zu erinnern vermag und wie  nach nahezu 200 Jahren kein wichtiges Detail, von Generation zu Generation weitergegeben, in Vergessenheit gerät.
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Die Erwähnung Rübenachs im „Breviarium sacti Lulli“

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von Klaus Dicke

Seit 775 gibt es also den Ort, der heute Rübenach heißt. Was geschah denn eigentlich in jenem Jahr 775 mit diesem Ort und woher wissen wir davon?

Der junge König Karl (768 – 814), der spätere Kaiser Karl „der Große“, hat schon in seinen ersten Regierungsjahren versucht, die Kirchen und Klöster an der Ostgrenze des Reiches in seinem Kampf gegen die heidnischen Sachsen einzusetzen. Eine besondere Rolle kam dabei dem wahrscheinlich 769 vom Hl. Lul gegründeten Kloster Hersfeld an der Fulda zu. Doch schon im Jahre 775 übertrug Lul, Erzbischof in Mainz, dieses sein Eigenkloster an König Karl. Der König nun erhob Hersfeld zur Reichsabtei und beschenkte es reichlich, so dass es seine Aufgabe als Missionsstützpunkt gegen die Sachsen erfüllen konnte. Einige Schenkungen dienten nun der Verbindung des Außenpostens Hersfeld mit dem Reichsinnern und besonders mit dem Erzbistum Mainz. Unter diesen Schenkungen König Karls an Hersfeld befanden sich u. a. „in Andernacho et in Ribenahcho et in Gulse et in Meinesfelde capell(as) III hub(as) V, m(ansus) X“, also in Andernach, Rübenach, Güls und Mensfeld drei Kapellen fünf Hufen und zehn Mansen.

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Woher aber wissen wir von dieser Schenkung und können wir aus dieser „Quelle“ erfahren, wann sie stattgefunden hat? Der eben zitierte Satz, in dem Rübenach erwähnt wird, steht im so genannten „Breviarium sancti Lulli“. Dieses „Breviarium“ ist das älteste Güterverzeichnis des Klosters Hersfeld und gesteht aus insgesamt drei Tafeln, von denen hier nur Tafel 1 interessiert, denn dort ist die „traditio domni Karoli imperatoris“, die Schenkung unseres Herrn, Kaiser Karls, verzeichnet. Karl wird hier mit „Kaiser“ tituliert und das weist darauf hin, dass die liste nach der Kaiserkrönung im Jahre 800 entstanden ist. Da das gesamte Verzeichnis umfangreiche Schenkungen an Hersfeld aus den Jahren 815 und 835 nicht aufführt und da anderseits die verzeichneten Besitzungen, soweit sie sich durch Schenkungsurkunden belegen lassen, zwischen 775 und 814 an Hersfeld kamen, ist das „Breviarium“ wohl mit dem Tod Kaiser Karls 814 entstanden. Nach einer möglichen Neufassung um 900, die jedoch den Inhalt unberührt ließ, wurde zu Beginn des 12. Jahrhunderts eine Abschrift des „Breviarium“ in ein Hersfelder Kopialbuch aufgenommen. Dieses Kopialbuch ist bis heute erhalten und befindet sich im Staatsarchiv Marburg. Die Vorlage oder die Vorlagen für die Abschrift aus dem 12. Jahrhundert sind leider verloren gegangen.

Schauen wir uns die Tafel 1 mit den Karlsschenkungen einmal genauer an. Die Liste teilt die Besitzungen nach der jeweiligen Gauzugehörigkeit in Gruppen ein. Die Gruppe um Rübenach nimmt eine Sonderstellung ein: Zum einen fehlt hier die Gauzuordnung und zum anderen gehörte Mensfelden nicht wie die drei übrigen Orte zum Rhein-Mosel-Gau. Wir haben es bei der Gruppe um Rübenach zweifellos mit einem Nachtrag zu tun, sei es deshalb, weil der Schreiber der Liste die vier Orte bei keinem Gau unterzubringen wusste, oder Fand, als er die Liste bereits erstellt hatte. Hier eine Fälschung zu vermuten, wäre bei den Gebräuchen des Mittelalters zwar keineswegs abwegig, kommt jedoch für die vorliegende Stelle nicht in Frage. Rübenach gehörte also 814 – in diesem Jahr wurde ja das „Breviarium“ geschrieben – zu Hersfeld.

Doch wann war es in den Besitz des Lul-Klosters gekommen? Leider sind die Schenkungen von Andernach, Güls und Mensfelden nicht durch Schenkungsurkunden belegt und die Erwähnung im vorliegenden Güterverzeichnis allein lässt keine genaue Datierung zu; doch kann man zumindest einen Zeitraum von wenigen Jahren abgrenzen. Ein Vergleich mit noch vorhandenen Schenkungsurkunden ergibt, dass der Besitz, der auf der Liste  vor  und hinter der Gruppe um Rübenach verzeichnet ist, in den Jahren 779 – 782 an Hersfeld gekommen ist. Man kann durchaus annehmen, dass die Schenkung von Rübenach ebenfalls in diesen Jahren stattfand. Das spricht allerdings nicht gegen die Möglichkeit, dass Karl den Rübenacher Besitz schon 775 an Hersfeld übertragen hat. Als letzten möglichen Termin für die Schenkung kann man das Todesjahr Erzbischof Luls /86 angeben.

Wir können also festhalten: Das „Breviarium sancti Lulli“ sagt uns, dass König Karl zwischen 775 und 782, spätestens jedoch 786, seinen Besitz in Rübenach oder doch einen Teil davon dem Kloster Hersfeld übertragen hat.

Doch ist das alles, was uns das „Breviarium“ über Rübenach sagt? Ist es nicht möglich, jene 5 Hufen, 10 Mansen und 3 Kapellen auf die 4 Orte zu verteilen und von daher irgendwelche Aussagen über sie zu machen? Der Grundbesitz wird sich nicht verrechnen Lassen, doch wie steht es mit den Kapellen? Zwei davon lassen sich mit Sicherheit ausmachen:

  1. Die ehemalige St.-Martinus-Kapelle in der alten Königspfalz Andernach. Zu dieser Kapelle gehören auch Ländereien im rechtsrheinischen Leutesdorf, die Hersfeld noch im 16. Jahrhundert besaß.
  1. Eine Kapelle in Güls, ebenfalls mit dazugehörenden Ländereien. Hier wurde Hersfeld 1126 vom Servatiusstift in Maastricht abgelöst.

Wo befand sich nun die dritte Kapelle, in Rübenach oder in Mensfelden? Hersfelder Besitz ist für keinen der beiden Orte über die Erwähnung im Breviarium“ hinaus nachzuweisen. Doch zwei Tatsachen lassen für 775 eine Kapelle in Rübenach zumindest vermuten:

  1. In Rübenach gab es 888 eine Kirche. Dies lässt sich mit Sicherheit sagen, auch wenn das Diplom König Arnulfs an St. Maximin, das uns davon Kunde gibt, eine Fälschung ist.
  1. Die Ergebnisse der Grabungen auf dem fränkischen Friedhof weisen auf frühe christliche Bestattungen hin.

Die beiden Hinweise geben doch festere Anhaltspunkte für die Existenz einer Kapelle in Rübenach als die Genealogischen Überlegungen Gensickes für Mensfelden tun. Eine endgültige Klärung können wir nur von künftigen archäologischen Forschungen – vielleicht auch von Urkundenforschungen – erhoffen.

Was man sich unter dem Rivenahcha von 775 vorzustellen hat, darüber sagt uns das „Breviarium“ kaum etwas. Ir erfahren nur, dass es ein karolingisches Königsgut war, gegründet wahrscheinlich im Zuge des fränkischen Reichsaufbau in 6. oder 7. Jahrhundert. Wie alt Rübenach 775 jedoch genau war, wer es bewohnte, was es mit dem für uns nicht mehr greifbaren Sendenich zu tun hatte, was die damaligen Rübenacher treiben – dies alles sind Fragen nach der Verwurzelung des Ortes in der germanischen Geschichte des Rhein-Mosel-Dreiecks, Fragen, die wir offen lassen müssen. Ein Neubeginn ist jedoch in den Jahren um 775 fassbar: die Grundlegung einer christlichen Geschichte Rübenachs.

Ob der Ort nun 775 christianisiert war, oder ob die Aufsicht durch das Kloster Hersfeld 775 oder in den folgenden zehn Jahren den Anfang der christlichen Geschichte Rübenachs bezeichnet, – Differenzen  von einigen Jahren, so sehr sie die Historiker auch interessieren, sollten 1975 nicht daran hindern, 1200 Jahre christliche Geschichte Rübenachs zu feiern.
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Lehnswesen und Besitzverhältnisse im Mittelalter

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von Udo Liessem

Die Reichsabtei St. Maximin war durch den Vetrag von 1147 der Oberhoheit des Trierer Erzbischofs unterstellt worden, sa dass auch die Vogtei trierisches Lehn wurde. Lehnsinhaber dieser Vogtei waren die Grafen von Luxemburg, die schon vorher die Reichsvogtei inne gehabt hatten. Auch in Rübenach übten die Luxemburger das Vogteirecht aus, zumindest im 12. Jahrhundert.

Zum Umfang der Grundherrschaft und Vogtei gehörten auch Bisholder und vor allem Bubenheim.

„Mit der Grundherrschaft blieb die Kirche aufs engste verbunden. Um 1200 trugen die Grafen von Diez das Patronats- und Zehntrecht in Rübenach von der Abtei zu Lehn“ (Pauly). Die Diezer waren auffallend häufig und bereits sehr früh Lehensträger von Maximin; möglicherweise hatte eine Verwandtschaft mit dem Haus Luxemburg bestanden. Sie verlehnten ihre Rechte weiter. Während 1264 Richard Vogt zu Rübenach die Vogtei als ein Luxemburger Lehen anerkannte, verglichen sich 1270 die Ritter Richard Vogt zu Rübenach und dessen Schwager Friedrich von Schonenburg über die alternierende Besetzung der Pfarrei, wobei letzterer zuerst zum Zuge kam. 1278 wurden die beiden Schwäger Richard und Friedrich von  Gerhard Graf zu Diez mit dem Zehnten und dem Patronatsrecht belehnt (Diese Belehnung ist mit der von Roth unter dem Jahr 1277 mitgeteilt identisch). Richard war übrigens der Erste, der sich nach dem Ort nannte: 1204 wurde in einer Urkunde des Trierer Erzbischofs Johann ein Wypert von Rübenach gennant.

Bei Friedrich von Schonenburg handelte es sich um einen aus der Familie Schönburg, ein Reichsministerialgeschlecht, das sich nach der gleichnamigen Burg Oberwesel nannte und zwar wohl um ein Mitglied des  sogenannten Friedrichstammes. Am 6. Mai 1324 verkaufte Ritter Tilmann von Schonenburg mit Genehmigung des Lehnsherren und seines Bruders, des Herren Friedrich – Pfarrer von Rübenach – für 200 Mark den Rübenacher Zehnten an seinen Onkel Friedrich von Schonenburg. Durch Heirat des Johann von Schonenburg – aus der Tilmann-Linie – mit Agnes, der Tochter Friedrich VI. von Ehrenburg, fiel1396 nach dem Tode des letzteren das Erbe an die Kinder des Johann und der Agnes, Margarete und Johann von Schonenburg.

Nach Roth ist der Oben erwähnte Richard Vogt zu Rübenach identisch mit Richard I. zu Eltz vom goldenen Löwen. Die Tochter Richards übertrug ihrem Schwager Werner genannt Brender, Herr zu Eltz, 1316 ihr ererbtes Gut zu Rübenach und Enkirch für 1300 Mark oder eine Leibrente. 1344 stellte Richard fest, dass er die Vogtei von Rübenach von den Grafen zu Luxemburg als Lehn erhalten habe. Den Kirchensatz aber besaßen die Familien von Schonenburg und Eltz gemeinsam. Eine daraus sich entwickelnde Streitigkeit wurde 1349 durch einen Vergleich, der wiederum die wechselweise Besetzung der Pfarrei vorsah und die Zustimmung des Lehnsherren Graf Gerhard zu Diez und des Chorbischofs Godefried von Brandenburg – in dessen Gebiet lag Rübenach – erhielt, beigelegt.

1357 verpfändete Peter genannt von Isenburg, Herr zu Eltz, ein Achtel vom Rübenacher Zehnten an einen Andernacher Schöffen, der Anteil des Joh. v. Schöneburg und seiner Frau gingen an den Fleischer Haverbein und dessen Frau Demont in Koblenz.

1394 belehnte die Abtei den Grafen Philipp zu Nassau-Saarbrücken mit allen Rübenacher Lehnen, die vorher dessen Schwager Graf Heinrich von Sponheim innegehabt hatte. Richard IV. , Sohn des oben genannten Peter, lag um 1401 im Streit mit der Gemeinde Rübenach und er hielt sich deshalb an seinen Lehnsherren König Wenzel, Herzog von Luxemburg. Der befahl „am 19.10.1401 dem Richter und der Gemeinde des Dorfes Rübenach, welches ihm als Herzog zu Luxemburg zu Lehn rühre, dem Richard zu Eltz an der Vogtei, Schäferei, Weide … nicht zu Hindern“.

1429 hatte Valentin von Isenburg die Maximiner Lehen inne.

Nach dem Tode des Grafen Gerhard von Diez fiel die Grafschaft durch die Erbtochter Jutta an den Grafen Adolf von Nassau-Dillenburg. Das Haus Nassau-Dillenburg belehnte die Eltz (vom goldenen Löwen) mehrfach mit Anteilen am Kirchsatz und Zehnten zu Rübenach.

Graf Adolf hatte ebenfalls nur eine Tochter, die mit Gottfried von Eppstein vermählt war. Nach dem Tode Adolfs machte nicht nur Nassau-Dillenburg, sondern auch Eppstein Erbansprüche geltend (Verträge von 1420, 1423 und 1428). Eppstein wird „Mitherr an auswärtigen Diezer Rechten. So verleiht es 1438 (an Cuno von Pirmont) ein Drittel des Zehnten und Kirchsatzes zu Rübenach, zu Bubenheim, eine Mühle zu Rübenach nach dem lebensrecht, wie es in der Grafschaft Diez Freiheit und Gewohnheit sei“. Dieser Cuno, der 1447 starb, hatte drei Söhne, von denen Friedrich 1442 Katharina von Eltz heiratete, die u. a. „ein Viertel am Zehnten, der Mühle und dem Kirchensatz zu Rübenach“ mitbrachte. (Schon zwei Generationen früher hatte es zwischen den beiden Geschlechtern eine eheliche Verbindung gegeben.) 1493 wird der Schwiegersohn Katharinas, Johann Vogt von Hunolstein, für seine Frau Agnes mit dem Zehnten und Kirchensatz zu Rübenach und dem Zehnten zu Bubenheim belehnt („anstatt und von wegen Friedrichs von Pirmont dochter, siner Husfrau“).

Schon 1475 hatte Johann IV. Graf zu Nassau-Dillenburg den Johann III. zu Eltz mit dem vierten Teil des halben Kirchensatzes zu Rübenach belehnt, „welchen Schönburg zu Ehrenburg selig hatte“ und ferner mit einem viertel des dortigen und des Bubenheimer Zehnten, sowie der Mühle zu Rübenach. 1476 waren eben dieser Johann III. und dessen Bruder Ulrich von den Nassauern erneut mit den Rübenacher Lehen belehnt worden und im selben Jahr belehnt Gottfried Herr zu Eppstein „dieselben mit dem halben Kirchsatz zu Rübenach und einem Achtel am Zehnten, mit dem Oberhofe nebst Land und Zugehör daselbst, wie es der Vater und ihre Voreltern von den Grafen zu Diez zu Lehen hatten“. Im Jahre 1477 erfolgte eine dritte gemeinsame Belehnung der Brüder Johann und Ulrich mit dem Zusatz „wie solches die von Schönberg zu Ehrenberg zu Lehen hatten“.

Ulrichs Sohn Philipp heiratete 1498 Elisabeth, Erbtochter von Pirmont, so dass dese Eltzer Linie sich den Beinamen „zu Pirmont“ zulegte. Nach dem Tode Heinrichs VI. (1495) von Pirmont, behielten die Nassauer den Georg Flach von Schwarzenberg mit den Pirmonter Lehen, darunter auch mit drei Teilen vom Zehnten zu Rübenach und Kirchsatz zu Rübenach und Bubenheim, sowie eine Mühle. Vorgenannter Philipp, Schwiegersohn des verstorbenen Heinrichs, der ja die Erbtochter geheiratet hatte, klagte dagegen und in einem Vergleich verzichtete der Schwarzenberger gegen 1000 fl. Auf die Belehnung.  1528 endlich vergab Graf Wilhelm von Nassau das Rübenacher Lehen an Philipp; das restliche Viertel war im Besitz der Eltz vom goldenen Löwen.

Als 1561 mit Friedrich die Linie der Eltz-Pirmont im Mannesstamm erlosch, wurden die Quad von Landskorn und die von Wildburg, Schwiegersöhne Friedrichs, mit den Pirmonter Lehen bedacht, u. a. auch mit den Rübenachern. 1561 und 1564 erfolgte eine erneute Vergabe der Lehen an Heinrich von Wildburg. Es kam zu Streitigkeiten der von Quad mit den Eltzern, besonders mit Christoph d. Ä., der darin gipfelte, dass Wilhelm Quad von Landskorn 1581 mit einem Notar in der Kirche zu Rübenach Besitz vom Kirchensatz nahm, wogegen Christoph von Eltz Einspruch erhob. 1851 endlich konnte Christoph d. Ä. (aus der Linie Eltz zu Langenau) „die Vogtei zu Rübenach, das St. Maximiner Lehen“ erwerben. 1584 erfolgte die Belehnung Christophs durch Johann Graf von Nassau (ein Viertel am halben Kirchsatz und Zehnten zu Rübenach und Bubenheim und der halben Mühle zu Rübenach); ins gleiche Jahr datiert noch die Belehnung des Melchior, des Sohnes von Chrostoph.

1581 waren „Christoph d. Ä. Anton Erbmarschall und Amtmann zu Mayen, Emmerich Amtmann zu Cochem und Daun, Salentin, Godfried und Franz Herren zu Eltz zu Üttingen, Hans Reichard und Friedrich, Vettern und Brüder“ Besitzer des gemeinschaftlichen Kirchensatzes.

1601 und 1607 kamen Melchior und sein Bruder Caspar gemeinsam in den Genuss des Rübenacher Lehens. Nachdem im Jahre 1608 noch einmal Heinrich von Wildenburg belehnt worden war – wie übrigens schon im Jahre 1584 – fällt nach dessen Tod (1612) das gesamte Lehen Rübenach ein Jahr später an die Brüder Christoph und Caspar. Als Melchior 1615 starb, fiel dessen Anteil an Caspar, der sich nach seinem Besitz „Eltz zu Rübenach“ nannte.

1616 und 1656 waren die Herren von Eltz als Kollatoren genannt worden und um dieses Recht kam es 1680 zum Streit zwischen Eltz zu Kempenich und Eltz zu Rodendorf, während 1673 dagegen Caspar Eltz zu Rübenach Kollator gewesen war.

1676 starb Jacob Friedrich Herr zu Eltz und Bliescastell und seine Rübenacher Lehen gingen an den Sohn des Anton (Erbmarschall) von Eltz-Üttingen, Johann Jacob. Im folgenden Jahr belehnte Johann Moritz Fürst zu Nassau den oben genannten Jacob und den Karl Henrich Eltz zu Üttingen mit dem Rübenacher Lehen; 1700 und 1701 werden die Lehen erneut an dieselben vergeben. Dagegen klagt Philipp Adolf Herr zu Eltz-Rodendorf beim Reichskammergericht und erhielt das halbe Lehen Rübenach. Den Zwistigkeiten machte erst ein Vergleich von 1707 ein Ende. Dieser Vergleich besagte, dass die Einkünfte des Rübenacher Lehens zu gleichen Teilen zwischen den Linien Üttingen und Rodendorf aufzuteilen seien, der Pfarrsatz dagegen war alternierend wahrzunehmen.

Schon 1697 hatten Hugo Emmerich, Chorbischof von Trier, Hans Jacob und Karl Henrich Gebrüder, Herren zu Eltz zu Üttingen den Zehnten zu Rübenach unter sich geteilt, wobei der erste ihn halb erhalten hatte. Im Jahre 1700 tauschten Jacob, Erbmarschall und Philipp Herr zu Eltz, Erbvogt zu Rübenach, „indem Ersterer eine Mühle zu Rübenach genannt die Helfensteiner Mühle mit Land, Wiesen und Gerechtigkeit seinem Vater Philipp Christoph abtat“.

1732 belehnte Wilhelm Hyacinth Fürst zu Nassau-Oranien nach dem Tode Johann Jacobs und dessen Bruder Karl Henrich zu Eltz (zu Kempenich und ) zu Üttingen sowie des Friedrich Ernst zu Rodendorf (und Friesdorf), die nachgelassenen Söhne Anton Ernst zu Eltz (zu Kempenich und) zu Üttingen, sowie Hugo Ferdinand zu Eltz zu Rodendorf (und Friesdorf) mit dem Rübenacher Lehen.

Bis zur Auflösung des Kurstaates bzw. bis zur Säkularisation blieben alle Rechte, die die Eltzer in Rübenach besessen hatten in der Hand der Familie. 1784 ist „Freiherr von Eltz Vogt zu Rübenach, unter diese gehört der luxemburgische Ort Bisholder“. Im gleichen Jahr haben die Eltz zu Rodendorf das Patronat inne; den Zehnten besitzen gleichfalls die „Eltz-Rodendorf., so drei Teile davon zieht und der Graf Eltz ein Teil, die Frau Hofrätin von Gertz den 16. Teil aus der Halbscheid, die Abtei St. Maximin hat den Vorschnitt [= sie durfte vor der allgemeinen Ernte beginnen] … St. Maximin zieht aus sicheren Distikten, so abgesteint sind, den Zehnten, , den man Jochzehnten nennt. St. Maximin und der Graf von der Layen ziehen den nassen Zehnten. Der Zehnte ist ein Afterlehen von St. Maximin, welches der Prinz von Oranien-Nassau von diesen trägt und Fräulein von Eltz subinfeudiert [= unterbelehnt] hat.
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